Politik: Alles Gute zum Geburtstag!
Zum 50. Jubiläum des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 erreichten die Redaktion des Magazins prominente Grußworte.
Es ist an der Zeit, das Mitbestimmungsgesetz zu modernisieren und zu stärken
„Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 ist ein Meilenstein für Demokratie in der Wirtschaft. Seit nunmehr 50 Jahren sorgt die paritätische Mitbestimmung dafür, dass Beschäftigte ihre Perspektiven einbringen und an wichtigen Unternehmensentscheidungen beteiligt sind.
Mitbestimmung im Aufsichtsrat stärkt Gute Arbeit, fördert verantwortungsvolle Unternehmensführung und trägt zum wirtschaftlichen Erfolg bei. Gleichzeitig besteht dringender Reformbedarf: Legale Umgehungsstrategien und illegales Ignorieren dürfen die Unternehmensmitbestimmung nicht weiter schwächen. Deshalb ist es an der Zeit, das Mitbestimmungsgesetz zu modernisieren und zu stärken.
Mitbestimmung muss weiterentwickelt werden, damit sie auch unter sich wandelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wirksam bleibt. Der DGB wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Unternehmensmitbestimmung zu sichern und auszubauen – damit die Stimme der Beschäftigten ein unverzichtbarer Teil guter Unternehmensführung bleibt.“
Yasmin Fahimi ist die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Die Mitbestimmung braucht gegenseitigen Respekt und Klarheit in der Rolle
„50 Jahre Mitbestimmungsgesetz sind ein wichtiger Anlass zur Würdigung – und zur ehrlichen Einordnung. Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat hat unsere soziale Marktwirtschaft geprägt. Sie steht für Verantwortung, für Ausgleich, für den Anspruch, wirtschaftliche Stärke und soziale Stabilität zusammenzudenken.
Aus Sicht der Arbeitgeber war und ist Mitbestimmung dann erfolgreich, wenn sie den offenen Dialog fördert und zugleich unternehmerische Handlungsfähigkeit erhält. Leistungsfähige Aufsichtsräte bündeln verschiedene Perspektiven zu klaren, tragfähigen Entscheidungen. Gerade in Zeiten tiefgreifender Transformation gilt: Wettbewerbsfähigkeit und Mitbestimmung sind keine Gegensätze – sie brauchen aber gegenseitigen Respekt und Klarheit in der Rolle.
Das Jubiläum ist Chance und Auftrag zugleich: Bewährtes zu stärken und zugleich offen über notwendige Weiterentwicklungen zu sprechen. Unsere Wirtschaft steht vor großen Aufgaben. Packen wir sie entschlossen und partnerschaftlich gemeinsam an.“
Das Jubiläum ist ein Auftrag, die Mitbestimmung auszuweiten
„Die 50 Jahre Mitbestimmungsgesetz sind mehr als ein gewerkschaftliches Jubiläum. Sie erinnern an eine Grundidee, die tief in der christlich-sozialen Bewegung verwurzelt ist: Wirtschaftliche Macht braucht Verantwortung – und Arbeit hat Würde.
Die Wurzeln dieser Überzeugung reichen zurück in die katholische Soziallehre des 19. Jahrhunderts und zur Idee, die soziale Frage nicht dem Klassenkampf und nicht dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen. Nach 1945 wurde daraus ein tragender Gedanke der sozialen Marktwirtschaft: Eigentum verpflichtet, Betriebe sind auch soziale Orte, und Beschäftigte dürfen bei Zukunftsentscheidungen nicht bloß Betroffene sein.
Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 hat diese Idee institutionell gestärkt. Seither sitzen Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten großer Unternehmen mit am Tisch, wenn über Standorte, Investitionen und Strategien entschieden wird. Das hat den sozialen Frieden gesichert und Unternehmen langfristiger denken lassen.
Heute steht dieses Modell vor neuen Prüfungen: KI, Plattformarbeit, internationale Konzernstrukturen und europäische Rechtsformen und der industrielle Umbau zur Klimaneutralität dürfen Mitbestimmung nicht aushöhlen. Gerade Transformation gelingt nur mit den Beschäftigten. Für die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft bleibt das Jubiläum deshalb Auftrag: Mitbestimmung schützen, modernisieren und ausweiten – damit die soziale Marktwirtschaft auch morgen ihrem Namen gerecht wird.“
Mitbestimmung soll auch in Zukunft unsere Wirtschaft und Gesellschaft prägen
„50 Jahre Mitbestimmungsgesetz – das sind 50 Jahre erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen der Belegschaft und der Unternehmensführung und 50 Jahre gelebte Demokratie. Die Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 1976 war ein großer Erfolg der deutschen Gewerkschaftsbewegung und ist bis heute ein Meilenstein in der Geschichte der sozialen Marktwirtschaft.
Gerade in Zeiten globaler Krisen und technologischer Veränderungen ist es wichtiger denn je, die Rechte der Beschäftigten zu wahren und weiter auszubauen. Denn aktive Mitbestimmung sichert den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht nur Mitspracherechte, sondern fördert auch eine Unternehmenskultur des Dialogs und der gegenseitigen Verantwortung. Ich bin überzeugt: Der Erfolg unserer Wirtschaft und die Resilienz in Krisenzeiten wurzeln zu einem großen Teil in der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Arbeitnehmer- und Unternehmensseite.
Wir haben daher in diesen herausfordernden Zeiten allen Grund, das Jubiläum des Mitbestimmungsgesetzes zu feiern – und uns gleichzeitig mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass aktive Beteiligung und Mitbestimmung auch in Zukunft unsere Wirtschaft und Gesellschaft prägen.“