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Gleichstellungstagung des WSI und HSI: „Existenzfragen sind auch Gleichstellungsfragen“

Wie unter dem Brennglas treten Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern in pandemischen Zeiten zutage. Wie Politik das ändern kann, war Thema der Tagung „Forderungen an die Gleichstellungspolitik nach Corona“, zu der das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) gemeinsam eingeladen hatten.

Von Jeannette Goddar

Mehr Kinderbetreuung, weniger Geld, höhere Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz: Wo auch immer die Pandemie das Leben einschränkte, Frauen traf es häufiger als Männer. Sie übernahmen den Löwenanteil an Kinderbetreuung und Homeschooling, reduzierten dafür häufiger ihre Arbeitszeit und verloren durch Kurzarbeit häufiger einen unverzichtbaren Teil ihres ohnehin meist geringeren Einkommens.

WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch machte dafür unter anderem die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern verantwortlich: „Da Männer oft den besser bezahlten Job haben, wirkte die Pandemie für traditionelle Rollenverhältnisse wie ein Verstärker.“ Und während die Pandemie Frauen in Gastronomie und Hotellerie häufiger als Männer den Job kostete, arbeiteten Frauen im Einzelhandel, Alten- oder Pflegeheimen und Krankenhäusern unter besonders hohen Belastungen und gesundheitlichen Risiken. 

Gründe genug also zu debattieren, wie die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in der Care-Arbeit verbessert werden kann. Yvonne Lott, Leiterin des Referats Geschlechterforschung im WSI der Hans-Böckler-Stiftung, sieht es zurzeit nicht im politischen Fokus: „In Wahlkampf wie Sondierung haben gleichstellungspolitische Themen bislang wenig Raum gefunden.“ Das sei nicht nur erstaunlich, weil Geschlechterunterschiede seit März 2020 wie unter dem Brennglas zutage treten, mit der digitalen Transformation sei die nächste Herausforderung längst da, so Lott: „Wenn Digitalisierung nicht gut gestaltet wird, werden sich die Unterschiede noch einmal verschärfen.“ Gut gestaltet bedeutet dabei „gleiche Verwirklichungschancen“. Was dieser Begriff bedeutet, erklärte Aysel Yollu-Tokdas, Direktorin des Harriet Taylor Mill‐Instituts für Ökonomie und Geschlechterforschung in Berlin: Entscheidend sei nicht der Zugang zu einem Gerät – sondern „zu Zeit, Qualifizierungen, Arbeitsplätzen, um daraus etwas zu machen.“

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, erneuerte die Forderung der Frauen im DGB nach einer Einführung eines „Gleichstellungs-Check-up“. Ein solcher würde alle Gesetze, Programme und Vorhaben daraufhin überprüfen, wie sie sich auf die Geschlechter auswirken.

Für einen „Aufbruch in der Gleichstellung“ plädierte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Yasmin Fahimi sprach sich für eine Aufnahme eines Verbandsklagerechts im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus. Bisher sei das AGG „leider nicht das schärfste Schwert.“

Die Hoffnung, dass die Wirtschaft freiwillig effektive Maßnahmen zur Gleichstellung ergreifen werde, hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten nicht erfüllt.

Alle bisherigen Gesetze hätten den Makel, dass „einzelne Menschen, im Grunde die Schwächsten, ihr Recht individuell einklagen müssen“, erklärte die Frauen- und Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr. Unter ihrer Leitung hat der Deutsche Juristinnenbund (djb) ein Konzept für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft entwickelt, das an den Strukturen ansetzen würde. Arbeitgeber wären grundsätzlich in der Pflicht, Personalstruktur und -entwicklung, Entgelt, Arbeitszeit und -gestaltung auf gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter zunächst zu überprüfen und dann geeignete, auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittene Maßnahmen umzusetzen. Zum Beispiel würde es Unternehmen verpflichten, ein Wahlarbeitskonzept vorzulegen, wenn nichts Wichtiges dagegenspricht. Das Konzept sieht sowohl Anreize als auch wirksame Sanktionen vor.

Auf der Konferenz traf es angesichts der Defizite gesetzlicher Regelungen auf breite Unterstützung. Die anwesenden Politikerinnen versprachen, sich damit zu befassen. Der erste Aufschlag für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft scheiterte vor 20 Jahren am fehlenden politischen Willen. Die damalige Hoffnung, dass die Wirtschaft freiwillig effektive Maßnahmen zur Gleichstellung ergreifen werde, hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten nicht erfüllt. Ob von der nächsten Bundesregierung mehr zu erwarten ist, wird sich bald zeigen. Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI), schloss die Tagung mit der Forderung nach mehr politischem Willen: „Es gibt viel zu tun im Bereich der Gleichstellung.“

Von der Gleichtstellungstagung berichten Bettina Kohlrausch und Johanna Wenckebach auch in der neuen Folge unseres Podcasts Systemrelevant.

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