Systemrelevant Podcast: 50 Jahre später: Ist die Mitbestimmung in Gefahr?
50 Jahre Mitbestimmung in Deutschland – I.M.U.-Direktor Daniel Hay erklärt das Gesetz von 1976, was sich seither getan hat und vor welchen Herausforderungen die Mitbestimmung heute und in Zukunft steht.
[04.05.2026]
Bereits in der Vergangenheit ist die Mitbestimmung in Deutschland immer wieder zum Ziel von Angriffen aus dem Arbeitgeberlager geworden. Auch aktuell wird die Mitbestimmung innerhalb Europas auf eine harte Probe gestellt.
Das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) gilt für Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten. Es schreibt vor: Der Aufsichtsrat wird zur einen Hälfte mit Anteilseignern (Kapitalinteressen), zur anderen mit Arbeitnehmervertreter*innen besetzt. Das Gesetz wurde am 4. Mai 1976 beschlossen und trat am 1. Juli im selben Jahr in Kraft. Es soll die Interessen beider Parteien ausgleichen – etwa bei Investitionen, strategischen Entscheidungen oder Fragen zu Standortverlagerungen.
Daniel Hay, Direktor unseres I.M.U., merkt jedoch an: „Eine echte Parität ist das in Wirklichkeit nicht.” Denn: Auf der Arbeitnehmerseite stehe zwingend ein oder eine leitende/r Angestellte/r – diese Beschäftigtengruppe stehe natürlich tendenziell auf der Seite des Arbeitgebers, weniger auf der Arbeitnehmerseite.
Zum anderen kritisiert Hay: Der oder die Aufsichtsratsvorsitzende ist immer eine Vertretung der Kapitalseite und besitzt ein Doppelstimmrecht. Bedeutet: „Die Durchsetzung nach der Logik des Gesetzes, wie wir es heute haben, erfolgt stets zugunsten der Kapitalseite.”
Auch den Einsatz des Doppelstimmrechts sieht Daniel Hay kritisch. Für ihn sei es eher ein Zeichen von Schwäche statt Stärke der/des Aufsichtsratsvorsitzenden. Denn es zeige, dass ihm oder ihr schlicht nicht gelungen sei, einen „tragfähigen und nachhaltigen Kompromiss für alle zu erreichen”.
„Reale Gefahr, dass Mitbestimmungsstrukturen systematisch umgangen werden”
Auch auf EU-Ebene wächst der Druck auf die Mitbestimmung. Immer mehr Schlupflöcher ermöglichen eine Vermeidung von Arbeitnehmerbeteiligung, u.a. die europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz SE). Bereits jetzt wird mehr als 2,4 Millionen Beschäftigten in Deutschland in rund 400 Großunternehmen die paritätische Mitbestimmung vorenthalten.
Am 18. März 2026 veröffentlichte die EU-Kommission zudem ihren Gesetzentwurf zu einem neuen Unternehmensrechtsrahmen der Europäischen Union – bekannt als 28. Regime, auch EU Inc. oder „Europa-GmbH“. Ausgerechnet an dem Tag, an dem 50 Jahre zuvor der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Unternehmensmitbestimmung verabschiedet hat.
Die neue Rechtsform (EU Inc.) soll Unternehmensgründungen, insbesondere für Start-ups, einfacher machen. Birgt jedoch zahlreiche Gefahren, warnt Hay. So enthalte sie keinen Schutzmechanismus für die Mitbestimmung. „[Die EU Inc.] könnte die Arbeitnehmerbeteiligung in Europa und die Mitbestimmung noch viel mehr gefährden.” Daniel Hay sieht eine „reale Gefahr, dass bestehende Mitbestimmungsstrukturen systematisch umgangen werden”.
Mehr dazu und warum gerade jetzt die Mitbestimmung eine enorm wichtige Funktion innerhalb unserer Gesellschaft hat, besprechen Daniel Hay und Marco Herack im weiteren Verlauf der Podcast-Folge.
[Moderation: Marco Herack]
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In Systemrelevant analysieren führende Wissenschaftler:innen der Hans-Böckler-Stiftung gemeinsam mit Moderator Marco Herack, was Politik und Wirtschaft bewegt: makroökonomische Zusammenhänge, ökologische und soziale Herausforderungen und die Bedingungen einer gerechten und mitbestimmten Arbeitswelt – klar verständlich und immer am Puls der politischen Debatten.
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