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Praxistipp: Spürbare Entlastung für Betriebsräte

Ausgabe 02/2023

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe eine Auswertung vor.

Ständig kommen neue digitale Tools auf den Markt oder brauchen bereits installierte Systeme Erweiterungen. Müssen Betriebsräte jedesmal eine neue Vereinbarung abschließen, übersteigt das die Möglichkeiten der meisten Gremien und vor allem ihrer IT-Ausschüsse. Vor diesem Problem stand auch der Betriebsrat der Schaeffler-Gruppe. Deshalb verhandelte er mit dem Arbeitgeber über eine IT-Rahmenvereinbarung. Sie sollte Betriebsrat und Arbeitgeber entlasten, den Datenschutz der Beschäftigten gewährleisten und Leistungs- und Verhaltenskontrollen verhindern. 

Der Schwerpunkt der Vereinbarung lag auf der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, die auch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auslöst. Wichtig war dem Betriebsrat, dass Daten, die als Zufallsfunde gemacht werden, nicht gegen Beschäftigte verwendet werden dürfen. Das nach der DSGVO gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitungsverzeichnis ist ein zentrales Instrument für den Betriebsrat, um die Einhaltung der Vereinbarung im Alltag zu prüfen. Bei Zuwiderhandlung kann der Betriebsrat das System abschalten.

Da die Vorschrift eines Verarbeitungsverzeichnisses in der DSGVO naturgemäß recht allgemein gehalten ist, wird es von Betrieb zu Betrieb recht unterschiedlich umgesetzt.

In einem anderen Fall nahm der Betriebsrat die typische Arbeitsweise von IT-Abteilungen anhand von Checklisten als Blaupause und entwickelte daraus ein entsprechendes Instrument zur Information und Beteiligung des Betriebsrats bei der Einführung von IT-Systemen. Auch hier ging es darum, den Betriebsrat zu entlasten und den Datenschutz der Beschäftigten zu stärken. Anhand der Betriebsrats-Checkliste, die mit dem Verarbeitungsverzeichnis verlinkt ist, entscheidet der zuständige Ausschuss für jedes IT-System, ob der Check ausreicht oder eine eigene Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden muss. Durch die Checkliste wird der Betriebsrat schneller und früher in IT-Projekte eingebunden. Er kann schneller entscheiden und muss weniger Vereinbarungen abschließen.

Angesichts der rasanten Entwicklung, der Vielzahl an neuen Systemen und Anwendungen werden solche Themen die Betriebsräte auch zukünftig immer wieder beschäftigen.


 

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