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Portrait über die Verknüpfung von Mitbestimmung und Datenschutz in der Schaeffler AG: IT-Rahmenvereinbarung und Datenschutz (2023)

Die im Jahr 2018 bei der Schaeffler AG abgeschlossene IT-Rahmenvereinbarung konzentriert sich auf die Formulierung allgemeiner Grundsätze zum Ausschluss der Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie zum Datenschutz. Die Beteiligungsrechte und -formen des Betriebsrats bei allen IT-Einführungsprozessen und sein Zusammenspiel mit Arbeitgeber, IT-Security und Datenschutzbeauftragtem wurden auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen ergänzend und detailliert geregelt. Das gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitungsverzeichnis wird als wirksames Nachverfolgungsinstrument genutzt. So gelang es dem Betriebsrat, die typische Diskrepanz zwischen Regelungen und Realität weitgehend zu schließen.

Wir portraitieren die Umsetzung von Vereinbarungen und fragen nach den Hintergründen für das Zustandekommen. Hierzu kommen Betriebsrätinnen und Betriebsräte zu Wort, ebenso wie ihre beratenden Kolleginnen und Kollegen aus den Gewerkschaften.

Quelle

Bargmann, Holger: IT-Rahmenvereinbarung und Datenschutz (2023)
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, 11 Seiten

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