Reform : Freibrief für Arbeitgeber
Die Regierung Merz will Befristungen ausweiten – zulasten von Beschäftigten und Mitbestimmung. Von Amélie Sutterer-Kipping, Laurens Brandt und Sebastian Majidi
Anfang Juli stellte die Bundesregierung ein weitreichendes Reformpaket mit dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vor. Wenig beachtet wurde bisher, dass sie in ihrem 34-Punkte-Maßnahmenkatalog eine sachgrundlose Befristung für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer bis zu einer Maximaldauer von 48 Monaten bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung ermöglichen will – eine Verdoppelung gegenüber der bisherigen Regelung. Eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber soll ebenso erlaubt werden. Darüber hinaus soll das Schriftformerfordernis bei Befristungen aufgehoben werden. Das Argument: Besonders für junge Unternehmen, für Start-ups, aber auch für Betriebe, die expandieren wollen, sei dies eine wichtige Möglichkeit, neue Beschäftigung zu ermöglichen. Dabei dürfen neu gegründete Unternehmen schon heute bis zu vier Jahre lang sachgrundlos befristen. Die sachgrundlose Befristung derart auszuweiten, hätte weitreichende Folgen.
Werden die Pläne der Regierung umgesetzt, würde es für befristet Beschäftigte viel schwerer, ihre Rechte wahrzunehmen. Die Unsicherheit über die berufliche Zukunft kann sie massiv einschüchtern. Es ist zu befürchten, dass befristet Beschäftigte aus Angst davor, dass ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, auf die Durchsetzung ihrer individuellen Ansprüche wie etwa Überstundenabgeltung oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verzichten. Erst recht werden befristet Beschäftigte zögern, sich gewerkschaftlich zu engagieren, Betriebsräte zu gründen oder zu streiken, um ihre Chancen auf einen Anschlussvertrag nicht zu gefährden. Zwar ist es verboten, Beschäftigte zu maßregeln, weil diese ihre Rechte in Anspruch nehmen, allerdings sind die Hürden, dieses Verbot durchzusetzen, sehr hoch: Die Betroffenen müssen beweisen, dass ihr Vertrag nicht verlängert wurde, weil sie ein verbrieftes Recht in Anspruch genommen haben.
Der Kündigungsschutz wird ausgehebelt
Zudem höhlt die geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung den Kündigungsschutz aus. Während eine Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz durch einen Sachgrund gerechtfertigt sein muss und damit dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestmaß an Bestandsschutz Rechnung trägt, endet das Arbeitsverhältnis bei der sachgrundlosen Befristung mit Ablauf der vereinbarten Befristung automatisch. Ein Sachgrund liegt etwa bei einer Elternzeitvertretung vor, bei der ein zeitlich begrenzter Bedarf an der Arbeitsleistung besteht.
Wenn das Arbeitsverhältnis aber automatisch endet, unterliegt es nicht mehr den Kontroll- und Schutzmechanismen des Kündigungsschutzrechts. Der Arbeitgeber ist frei in seiner Entscheidung, ob er mit dem Beschäftigten einen Anschlussvertrag schließen möchte oder nicht, und zwar auch dann, wenn sich später herausstellt, dass der Arbeitsplatz doch, entgegen einer früheren Annahme, dauerhaft gebraucht wird.
Das Projekt der Merz-Regierung schwächt auch die Rechte von Beschäftigten, die sich in Betriebsräten engagieren. Bereits nach der geltenden Rechtslage endet das befristete Arbeitsverhältnis von Betriebsratsmitgliedern trotz Sonderkündigungsschutz automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist. Dies führt dazu, dass viele befristet Beschäftigte aus Angst vor einer Nichtverlängerung ihres Vertrags erst gar nicht zur Wahl als Betriebsrat antreten. Dieses Problem würde sich in Zukunft noch weiter verschärfen. Die Wahrnehmung von Rechten setzt auch immer einen ausreichenden Bestandsschutz voraus. Nicht ohne Grund ist die ordentliche Kündigung von Betriebsräten unzulässig.
Besonders hart trifft es junge Beschäftigte
Nicht nur Beschäftigte, die sich im Betriebsrat engagieren, wären schlechter geschützt, sondern auch junge Eltern. Ihr Schutz wäre ebenfalls geschwächt, denn der Vorschlag betrifft auch den Sonderkündigungsschutz während der Schwangerschaft oder während der Elternzeit. So wäre nach dem Vorhaben der Bundesregierung denkbar, dass ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis zunächst bei Einstellung auf sechs Monate sachgrundlos befristet und später um weitere sechs Monate verlängert, sofern keine Schwangerschaft vorliegt. Diese Verlängerungsmöglichkeit bestünde innerhalb der ersten drei Jahre sechsmal. Durch die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung besteht also die Gefahr, dass die Entscheidung, ein Kind zu bekommen, vor einer Nichtverlängerung des Vertrags verschoben wird.
Im Jahr 2023 waren knapp 38 Prozent aller Neueinstellungen in Deutschland befristet. Bei Beschäftigten unter 25 Jahren sind es sogar fast 50 Prozent. Eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung träfe vor allem diese Altersgruppe. Für sie würde es noch schwieriger, Lebensentscheidungen verlässlich zu planen.
Damit nicht genug. Die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung, verbunden mit der Aufhebung des sogenannten Vorbeschäftigungsverbots, hebelt auch den Schutz der Beschäftigten vor Kettenbefristungen aus, und damit den Grundsatz, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse die Regel darstellen. Schließlich würde die geplante Aufhebung des Schriftformerfordernisses zu großer Rechtsunsicherheit führen. Die Schriftform erfüllt im Beschäftigungskontext eine Warn-, Beweis- und Klarstellungsfunktion. Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn der Arbeitsvertrag mit Fristablauf automatisch endet. Insofern ist es zweckwidrig, dass künftig nur noch die Kündigung und der Aufhebungsvertrag der eigenhändigen Unterschrift auf Papier bedürfen sollen.
Es gibt also ein ganzes Bündel von Gründen, die aktuellen Pläne der Regierung abzulehnen.