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Vorschlag zur Gaspreisbremse: Dullien: Gute Vorlage mit Schwächen

Eine Einmalzahlung und ab März ein Preisdeckel für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs: Der Vorschlag der Kommission zur Gaspreisbremse ist pragmatisch, aber sozial nicht ausgewogen genug. Einschätzungen von IMK-Direktor Sebastian Dullien.

[10.10.2022]

Am heutigen Montag hat die Kommission zur Gaspreisbremse Vorschläge für ein Modell eines Gaspreisdeckels vorgelegt. Einschätzungen von Prof. Dr. Sebastian Dullien, dem wissenschaftlichen Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK):

„Es ist erfreulich, dass die Gaspreiskommission schnell ein praktikables Ergebnis vorgelegt hat. Es wäre für die deutsche Konjunktur und die Inflationsaussichten sehr gut, wenn jetzt eine Gaspreisbremse wie von der Kommission vorgeschlagen für die Privathaushalte schnell umgesetzt wird. Die Entlastung der Privathaushalte durch beide Stufen dürfte bis Frühjahr 2024 nahe bei 35 Milliarden Euro liegen, was direkt die Kaufkraft stützen dürfte und den befürchteten Konsumrückgang über den Winter abfedern. Da viele Haushalte ohne diese Unterstützung ihren Konsum zurückgefahren hätten, könnte dies das Wirtschaftswachstum um knapp einen Prozentpunkt stützen. Gleichzeitig dürfte die Inflation 2023 bei Umsetzung der Gaspreisbremse um mehrere Prozentpunkte geringer ausfallen, als das sonst der Fall gewesen wäre.

Es gibt bei dem Modell allerdings auch Schwächen: Der vorgeschlagene pauschale 80-Prozent-Rabatt entlastet Haushalte mit hohem Gasverbrauch deutlich stärker als jene mit geringem Gasverbrauch. Das ist besonders problematisch bei den Hocheinkommenshaushalten mit hohem Gasverbrauch, etwa den Bewohnern von Villen aus den 1970er Jahren mit Schwimmbad. Im Durchschnitt dürften Haushalte aus den oberen Einkommensdezilen hier etwa anderthalb mal so große Rabatte bekommen wie Haushalte in den unteren Einkommensdezilen. Bei den Spitzenverbrauchern dürfte dieses Verhältnis noch einmal ein Mehrfaches höher ausfallen. Hier wäre es wünschenswert, wenn Regierung und Bundestag im Gesetzgebungsverfahren noch einmal nachsteuern und etwa eine Höchstzahl der maximal geförderten Kilowattstunden festlegen.

Insgesamt ist das Kommissionsergebnis eine gute Vorlage, auf deren Basis jetzt gearbeitet werden kann. Natürlich wäre es schöner gewesen, die Gaspreisbremse zielgenauer und sauberer umzusetzen und sich die Übergangszeit mit der staatlich finanzierten Abschlagszahlung im Dezember zu sparen. Hier rächt sich nun, dass die Politik das Thema Gaspreisanstieg zu lange verschleppt hat und erst im September die Kommission eingesetzt hat, obwohl die Probleme seit dem Frühjahr absehbar waren.“

Modellrechnungen des IMK

Die „Stufe 2“ in dem Kommissionsvorschlag ist praktisch identisch mit einer der Varianten (Variante B), für die das IMK am 30.9.2022 bereits die fiskalischen Kosten ausgerechnet hat.

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