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Schlechte Karten mit Behinderung Böckler Impuls

Arbeitsmarkt: Schlechte Karten mit Behinderung

Ausgabe 17/2026

Viele Betriebe drücken sich um ihre Verpflichtung, auch schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen – vor allem solche ohne Mitbestimmung.

Bis Ende November stehen in ganz Deutschland die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) an. Eine SBV soll in Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten gewählt werden. Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, eine Mindestzahl an Schwerbehinderten zu beschäftigen. Doch etliche haben gar keine Menschen mit Behinderung eingestellt. Andere erreichen nicht die gesetzlich festgelegte Quote. Besonders in privatwirtschaftlichen Betrieben ohne Mitbestimmung haben Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Beeinträchtigung schlechte Karten. Eher finden sie eine Anstellung im öffentlichen Dienst und in der gemeinnützigen Wirtschaft. Einen Unterschied macht auch die Mitbestimmung: Betriebe der Privatwirtschaft, in denen es einen Betriebsrat gibt und im besten Fall auch eine Schwerbehindertenvertretung, beschäftigen häufiger Schwerbehinderte als solche ohne Interessenvertretung. Allerdings besteht auch dort nach Einschätzung von Betriebs- und Personalräten noch ungenutztes Potenzial, sowohl bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten als auch bei der Verbreitung von Schwerbehindertenvertretungen. Das zeigt eine Studie der WSI-Forscher Florian Blank und Wolfram Brehmer. Die Wissenschaftler haben die WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2025 ausgewertet und die Ergebnisse mit Daten der Bundesagentur für Arbeit abgeglichen. 

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Infografik: Der Anteil Schwerbehinderter und ihnen Gleichgestellter an den Beschäftigten beträgt bei mitbestimmten gewinnorientierten Betrieben im Schnitt 5,9 Prozent, bei mitbestimmten gemeinnützigen Betrieben 6,4 Prozent und im öffentlichen Dienst 6,8 Prozent.
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Von den schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen im Erwerbsalter waren laut Arbeitsagentur 2024 nur 51 Prozent erwerbstätig. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung betrug die Quote hingegen 77 Prozent. Rund 26 Prozent der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft mit mehr als 20 Arbeitsplätzen und zehn Prozent der öffentlichen Arbeitgeber beschäftigen gar keine schwerbehinderten Menschen. Weitere 36 beziehungsweise 32 Prozent erfüllen die Beschäftigungspflicht nur teilweise.

In mitbestimmten Betrieben ist die Situation besser, wie die Betriebs- und Personalrätebefragung nahelegt. Demnach erfüllten im vergangenen Jahr rund 56 Prozent der gewinnorientierten Arbeitgeber und 69 Prozent der Arbeitgeber in gemeinnützigen Betrieben die Verpflichtung, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Behinderten zu besetzen. Der öffentliche Dienst kommt auf 74 Prozent. Die Zahlen liegen leicht unter den letzten erhobenen Werten von 2021. 

In 57 Prozent der nicht-gemeinnützigen und 61 Prozent der gemeinnützigen Betriebe existiert nach Angaben der Betriebsräte eine Schwerbehindertenvertretung. Von den Personalräten, also den Vertretungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, sagten 76 Prozent, dass es eine Schwerbehindertenvertretung gebe. Gegenüber 2021 sind beide Quoten leicht gestiegen.

Grundsätzlich gilt: Je größer der Betrieb ist, desto eher hat er eine Schwerbehindertenvertretung. Außerdem geht die Existenz einer Schwerbehindertenvertretung tendenziell mit einer höheren Anzahl Behinderter im Betrieb einher. Was dabei Ursache und Wirkung ist, lässt sich Blank und Brehmer zufolge nicht sicher sagen. Es könnte sein, dass eine große Zahl Betroffener den Anstoß zur Wahl einer Vertretung gibt. Andersherum ist aber auch denkbar, dass eine bestehende Schwerbehindertenvertretung dazu beiträgt, dass Behinderte häufiger eingestellt oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Eintritt einer Behinderung weiterbeschäftigt werden.

Beides sei auch mit Blick auf alternde Belegschaften und Fachkräftemangel eine „zentrale Frage“, so die Forscher. Betriebe sollten das Potenzial von Menschen mit Einschränkungen nutzen. An den Betriebs- und Personalräten sei es, „darüber zu wachen, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht diskriminiert werden“ und auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken.

Florian Blank, Wolfram Brehmer: Beschäftigung von Schwerbehinderten und ihre ­Vertretung im Betrieb, WSI Policy Brief Nr. 103, Oktober 2026

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