Im Mittelpunkt steht die Analyse der Struktur und Entwicklung hybrider Beschäftigung im Ländervergleich, die notwendige arbeits-, sozial- und kollektivrechtliche Flankierung dieser Entwicklung sowie die Frage nach der Organisierung und Interessenvertretung der Erwerbstätigen.
Der Namensgeber des Instituts gilt weltweit als Pionier des Arbeitsrechts; sein Name steht für ein „soziales Recht“ des Arbeitsverhältnisses, das die Grenzen der Rechtsgebiete überschreitet.
Welche Rolle dürfen gute Löhne bei öffentlichen Aufträgen spielen? Welche Anforderungen gelten für faire Verfahren? Und wo liegen die Grenzen kirchlicher Sonderrechte? Darüber sprechen Ernesto Klengel und Christina Hiessl.
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