Tarifbindung: NRW-Gesetz mit wenig Wirkung
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will ein Tariftreuegesetz einführen. Ein richtiger Schritt, doch das Gesetz erfasst nur einen sehr kleinen Teil der öffentlichen Aufträge.
Nur Unternehmen, die ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen, sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden. Das ist der Kern von Tariftreuegesetzen, die es in vielen Bundesländern gibt. Nordrhein-Westfalen plant, sich diesen Bundesländern anzuschließen. Die Landesregierung hat dazu ein Tarifentgeltsicherungsgesetz (TESG) entworfen. Die Gesetzesinitiative der Landesregierung sei „zu begrüßen“, urteilt WSI-Tarifexperte Thorsten Schulten. Allerdings weise „die konkrete Ausgestaltung des TESG erhebliche Mängel auf“ und falle „deutlich hinter die Regelungen anderer Bundesländer zurück“. Denn letztlich erfasst das geplante Gesetz nur einen relativ kleinen Teil der öffentlichen Aufträge, die in NRW vergeben werden.
Mehr als 90 Prozent aller öffentlichen Aufträge bleiben außen vor. Das Gesetz soll nämlich nur für die Landesebene gelten – obwohl drei Viertel der Aufträge von Kommunen vergeben werden. Außerdem sind die Schwellenwerte recht hoch angesetzt. Bauaufträge fallen zum Beispiel erst ab einem Volumen von 100 000 Euro unter das TESG. Weiterhin ist der Geltungsbereich auf 15 Branchen beschränkt. Nach Schultens Kalkulation auf Grundlage von Daten der Landesregierung greift das Gesetz damit maximal bei 6,25 Prozent der öffentlichen Aufträge in NRW.
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Mitte der 1990er-Jahre waren noch über 80 Prozent der Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen in einem Unternehmen mit Tarifvertrag tätig. 2025 waren es gerade noch 51 Prozent. Damit haben sich die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen deutlich verschlechtert. Denn bereinigt um Betriebsgröße, Branchenzugehörigkeit und weitere Faktoren verdienen Beschäftigte ohne Tarifvertrag rund 8,5 Prozent weniger als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben, hat das WSI errechnet. Mit Tarifvertrag bekommen sie zudem deutlich häufiger Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Um der Erosion der Tarifbindung entgegenzuwirken, müsse die Landesregierung das TESG dringend nachbessern, mahnt Schulten: Die Kommunen müssten einbezogen, die Schwellenwerte auf höchstens 25 000 Euro gesenkt werden, auch reine Lieferaufträge sollten einbezogen und die Beschränkung auf bestimmte Branchen gestrichen werden.
Thorsten Schulten: Tarifbindung und Tariftreue in Nordrhein-Westfalen – Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Landtag von Nordrhein-Westfalen am 13. Juli 2026