Tagungsbericht Sinzheimer International: Internationale Spurensuche
Zum Abschluss des Gedenkjahres anlässlich des 150. Geburtstages von Hugo Sinzheimer stellten Wissenschaftler*innen aus fünf Ländern in Frankfurt am Main ihre Forschungsergebnisse zur internationalen Rezeption und Bedeutung des Juristen dar.
Internationale Bedeutung
In seiner Einführung zur Tagung der „Initiative Arbeitsrechtsgeschichte“, an der das Hugo-Sinzheimer-Institut, das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie sowie die Frankfurt University of Applied Sciences beteiligt waren, wies Thomas Pierson von der Universität Gießen darauf hin, dass es im Rahmen des Jubiläumsjahres gelungen sei, die internationale Bedeutung Sinzheimers auch über die Fachöffentlichkeit hinaus zu verdeutlichen. Die Beispiele aus Großbritannien, Japan und Italien, die im Rahmen der Fachtagung präsentiert wurden, belegen dies.
Robert Knegt von der Universität Amsterdam eröffnete den Reigen der Vorträge. Sein Thema: „Entstehung des Rechts. Sinzheimers soziologischer Ansatz“. Abgesehen von Hinweisen auf Werke Sinzheimers, die während seines Exils entstanden sind, beschäftigte sich Knegt nicht weiter mit der Wirkungsgeschichte des Juristen in den Niederlanden. Sein Schwerpunkt lag auf der Bedeutung der Grundzüge der soziologischen Methode Sinzheimers, der er jenseits aller Fragen empirischer Aktualität eine weiterhin hohe Relevanz zuschreibt. Der Vortrag von Knegt lieferte somit auch einen Rahmen für die weiteren Beiträge der Tagung.
Einfluss in Großbritannien
Mit Sinzheimers Einfluss in Großbritannien beschäftigte sich Ruth Dukes, Professorin an der Universität Glasgow. Dukes wies zu Beginn ihres Vortrags darauf hin, dass das Denken Sinzheimers zunächst kaum Einfluss auf das zeitgenössische britische Arbeitsrecht genommen habe. Sie konstatierte allerdings, dass es einen relativ großen Einfluss auf die entsprechenden Studiengänge und somit auf die Ausbildung von Arbeitsrechtler*innen im Vereinigten Königreich hatte. Als Schlüsselfigur identifiziert Dukes hier neben Sinzheimer dessen Schüler Kahn-Freund, der zu den ersten Juristen gehörte, die auf der Insel Arbeitsrecht lehrten. Dukes wies auch auf dessen wichtigen normativen Grundsatz hin, dass es der Zweck des Arbeitsrechts sei, das ökonomische Ungleichgewicht zwischen Unternehmer*innen und Arbeiter*innen auszugleichen und somit deren Verhältnis ein Stück weit zu „demokratisieren“.
Anders als in Großbritannien ist in Japan ein direkter Einfluss Sinzheimers auf die arbeitsrechtliche Gesetzgebung nachweisbar, wie Naoko Matsumoto, Professorin an der Sophia-Universität Tokyo, in ihrem „Länderbericht“ hervorhob. Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs wurde dort im Rahmen des „Gewerkschaftsgesetzes“ neben allgemeinen Gewerkschaftsrechten auch die Anerkennung der allgemeinen Verbindlichkeit von Tarifverträgen normiert, „Letzteres ein Erbe von Sinzheimer“, so die japanische Wissenschaftlerin. Matsumato berichtete zudem, dass es in Japan „etliche Sinzheimer-Forscher und -Verehrer“ gebe. So sei bereits 1986 eine Monografie von Keiji Kubo erschienen, die dann Mitte der 1990er unter dem Titel „Hugo Sinzheimer – Vater des deutschen Arbeitsrechts“ auch auf Deutsch veröffentlicht wurde.
Bezogen auf Italien führte Paolo Passanti, Professor an der Universität Siena, aus, dass das Denken Sinzheimers die gesamte historische Entwicklung des Arbeitsrechts in Italien mitgeprägt habe, allerdings sei sein Einfluss häufig sehr vermittelt und – im gegenwärtigen Stand der rechtshistorischen Forschungen – nicht direkt nachweisbar.
Pioniere in ihren Ländern
Eine andere wissenschaftliche Perspektive brachten zum Abschluss der Tagung Johanna Wolf vom Max-Planck-Institut und Rebecca Zahn, Professorin an der Universität Strathclyde in Glasgow, in einem gemeinsamen Vortrag ein. Ihr Thema: „Die Wirtschaftsdemokratie bei Sidney und Beatrice Webb und Hugo Sinzheimer. Ein Vergleich“. In ihrem Beitrag ging es den beiden Wissenschaftlerinnen in erster Linie um die Parallelen und Schnittmengen zwischen den Werken der als Sozialreformer bekannten Eheleute Webb im Vereinigten Königreich und Sinzheimer in Deutschland.
Sowohl die Webbs als auch Sinzheimer waren Pioniere in ihren jeweiligen Ländern. Sie sprachen sich für eine Regulierung der Arbeitsbeziehungen unter Berücksichtigung der Realitäten der kapitalistischen Grundstruktur des Verhältnisses von Arbeiter*innen und Unternehmer*innen aus. Und beide maßen den Gewerkschaften eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang zu. Im Ergebnis stellen Wolf und Zahn fest, dass die größte Gemeinsamkeit zwischen den Eheleuten Webb und Sinzheimer in deren Bemühen zu sehen sei, dass das Konzept der Demokratie auch jenseits der politischen Sphäre auf die Regulierung der Wirtschaft ausgedehnt werden sollte. Wirtschaftsdemokratie galt sowohl Beatrice und Sidney Webb als auch Hugo Sinzheimer – wenn auch in jeweils unterschiedlicher Ausprägung – als Mittel zum Ausgleich des Ungleichgewichts im Verhältnis von Kapital und Arbeit und zur Verwirklichung des normativen Geltungssinns der Demokratie in weitere relevante gesellschaftliche Teilbereiche.
Neue Impulse für die Forschung
Ernesto Klengel, Wissenschaftlicher Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts, fasste die Diskussion am Ende so zusammen: „Im Rahmen der Tagung ist deutlich geworden, dass Hugo Sinzheimer auch außerhalb Deutschlands Einfluss auf die Herausbildung des Arbeitsrechts genommen hat, wobei dies häufig vermittelt erfolgte. Letztlich wissen wir aber noch immer nur wenig über die historischen internationalen Zusammenhänge.“ Mit Verweis auf den mittlerweile digitalisierten Nachlass von Sinzheimer im Archiv der Sozialen Demokratie in Bonn hofft Klengel nun auf Impulse für die weitere Forschung zu den internationalen Bezügen des Werks von Sinzheimer.