Tariftreuegesetze: Widersprüchliches in Sachen Tariftreue
Tariftreue soll öffentliche Aufträge fairer machen: Wer Tariflöhne zahlt, darf nicht länger benachteiligt werden. Doch wichtige aktuelle Gesetze zur Tariftreue haben große Lücken – und bei der Gesundheitsreform droht sogar ein drastischer Rückschritt. Warum Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen, schreibt Thorsten Schulten.
[11.05.2026]
Von Thorsten Schulten
„Unser Ziel ist eine höhere Tarifbindung.“ Mit diesen Worten spricht sich die schwarz-rote Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag unmissverständlich für eine Stärkung der Tarifautonomie aus. Ein zentrales Instrument dafür soll das Bundestariftreuegesetz sein, das am 1. Mai in Kraft getreten ist.
Das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ sieht vor, dass öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen. Damit soll die bisherige Benachteiligung tarifgebundener Unternehmen beendet werden. Diese haben im Wettbewerb um öffentliche Aufträge oft das Nachsehen, da die Arbeitskosten bei ihren Konkurrenten ohne Tarifvertrag zumeist deutlich geringer ausfallen.
Tariftreue als verbindliches Vergabekriterium ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Tarifbindung. Umso unverständlicher ist es, dass viele öffentliche Aufträge von dem neuen Bundestariftreuegesetz gar nicht erfasst werden. Allein der hohe Schwellenwert von 50.000 Euro pro Auftrag dürfte dazu führen, dass bis zu einem Drittel aller Aufträge durchs Raster fallen. Hinzu kommt, dass die Bundeswehr bis Ende 2032 vollständig aus dem Geltungsbereich ausgenommen wurde – ausgerechnet jener Bereich, in dem die öffentlichen Ausgaben in den kommenden Jahren besonders ansteigen werden.
Die Mehrzahl öffentlicher Aufträge wird nicht vom Bund, sondern von den Ländern und Kommunen vergeben. Einige Bundesländer wie Berlin, Bremen und das Saarland haben bereits vor Jahren wirksame Landestariftreuegesetze eingeführt. Andere Länder wie Niedersachsen und Hessen sind dabei, ihnen zu folgen. Auch Nordrhein-Westfalen plant mit einem „Tarifentgeltsicherungsgesetz“ für mehr Tariftreue zu sorgen. Allerdings wurde der Gesetzentwurf so stark mit Ausnahmereglungen durchlöchert, dass am Ende mehr als 90 Prozent der Aufträge gar nicht erfasst werden.
Auch bei der Bundesregierung klaffen mitunter Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander: So soll im Zuge der aktuellen Gesundheitsreform die Refinanzierung von Tariferhöhungen im Gesundheitswesen wieder abgeschafft werden. Die damit verbundene Aushöhlung der Tarifautonomie ist das Gegenteil von Tariftreue! Zudem hat die Bundesregierung bis heute keinen Nationalen Aktionsplan zur Förderung der Tarifverhandlungen vorgelegt, obwohl sie nach der Europäischen Mindestlohnrichtlinie hierzu verpflichtet wäre. Dabei würde gerade solch ein Aktionsplan die Chance bieten, endlich ein umfassendes Reformprogramm zur Stärkung der Tarifbindung vorzulegen.
Prof. Dr. Thorsten Schulten leitet das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
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