zurück
Tarifbindung: Treue ohne Ausnahmen Böckler Impuls

Tarifbindung: Treue ohne Ausnahmen

Ausgabe 03/2026

Die Kritik der Arbeitgeberlobby am geplanten Bundestariftreuegesetz ist unbegründet. Im Gegenteil: Das Gesetz müsste sogar noch ausgeweitet werden.

Tariftreueregelungen sorgen dafür, dass öffentliche Aufträge nur an Firmen vergeben werden dürfen, die ihren Beschäftigten dabei Tariflöhne zahlen. Sie können verhindern, dass tarifgebundene Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen einen Wettbewerbsnachteil haben, – und damit die Tarifbindung stabilisieren. Allerdings greifen laut einer Analyse von Karen Jährling vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) und Thorsten Schulten vom WSI viele der neueren Gesetze und Gesetzesentwürfe, einschließlich des geplanten Bundestariftreuegesetzes, zu kurz.

Aufgrund von Zugeständnissen an Arbeitgeberverbände und den Wirtschaftsflügel der CDU werde der Geltungsbereich von Tariftreugesetzen von vornherein stark begrenzt, konstatieren die Forschenden. So sieht das geplante Bundestariftreuegesetz beispielsweise vor, dass die Tariftreuepflicht erst bei öffentlichen Aufträgen mit einem geschätzten Auftragsvolumen von mindestens 50 000 Euro greift. Der Schwellenwert sollte nach Ansicht von Jaehrling und Schulten niedriger angesetzt werden. Berlin, Bremen und das Saarland hätten mit Werten zwischen 10 000 und 25 000 Euro einen guten Maßstab gesetzt. Darüber hinaus komme es darauf an, dass möglichst keine Ausnahmen zugelassen und wirklich alle Aufträge in allen Branchen erfasst werden. Um das Potenzial von Tariftreuregelungen möglichst voll auszuschöpfen, sollten diese schließlich über den engeren Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe hinaus auf sämtliche Bereiche öffentlicher Investitionen und der öffentlichen Wirtschaftsförderung ausgedehnt werden. Geld vom Staat sollte es perspektivisch nur noch für Unternehmen geben, die ihren Beschäftigten gute, tarifgebundene Arbeitsplätze bieten.

Eines der häufigsten Argumente gegen eine Tariftreueregelung ist der zusätzliche Aufwand für Verwaltung und Unternehmen. Der Arbeitgeberverband bezeichnet den aktuellen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz als „Bürokratiemonster“ oder „bürokratisches Tarifzwangsgesetz“. Ein solches Gesetz führe dazu, dass sich insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen immer weniger an öffentlichen Ausschreibungen beteiligten.

Eine Auswertung des Berliner Tariftreuegesetzes auf Basis einer Umfrage unter Vergabestellen und Bietern zeigt ein anderes Bild: Nur 0,8 Prozent der Unternehmen gaben an, sich in den letzten Jahren aufgrund der Tariftreueregelungen nicht an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt zu haben. Zum Vergleich: 15,2 Prozent nannten fehlende passende Ausschreibungen als Grund für ihre Nicht-Teilnahme.
 
Etwa ein Viertel der Unternehmen stufte den Aufwand durch die Tariftreueverpflichtung als belastend ein. Die Mehrheit von knapp 60 Prozent bewertete sie jedoch als neutral, während sie für rund ein Sechstel eine Entlastung und sogar einen Grund darstellte, wieder an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Schließlich kann das Gesetz tarifgebundene Unternehmen von dem Nachteil entlasten, gegen Firmen anzutreten, die durch Lohndumping die Kosten drücken. Ähnlich verteilten sich die Einschätzungen auf Seiten der Auftraggeber: Rund ein Viertel schätzte, dass sich aufgrund der Tariftreueregelungen weniger Bieter beteiligt hätten; die große Mehrheit sah keine Veränderungen.

Infografik: Die Tariftreueverpflichtung bei öffentlichen Ausschreibungen des Landes Berlin hat die wenigsten Unternehmen belastet oder von der Teilnahme abgehalten.
Zur Grafik

„Die Ergebnisse zeichnen hier ein deutlich differenzierteres Bild von den Einschätzungen und Erfahrungen der betroffenen Unternehmen selbst, als es die Stellungnahmen ihrer eigenen Verbände vermuten lassen“, schreiben Jaehrling und Schulten. Selbstverständlich müssten Verbesserungsvorschläge zur Verringerung des bürokratischen Aufwands bei der Umsetzung ernst genommen werden. Das eigentliche Problem im Vergaberecht bestehe jedoch nicht in überzogenen Anforderungen an soziale oder ökologische Kriterien, sondern in erster Linie in einer „wettbewerbsrechtlichen Überregulierung“. Vergabestellen müssten sich immer weiter absichern, um zu dokumentieren, dass sie niemanden unberechtigt benachteiligen. Dadurch würden Ausschreibungsdokumente immer länger. „Eine feine Ironie dabei ist, dass diese Bürokratisierung durch die Unternehmen selbst – in Gestalt von klagenden Bietern – vorangetrieben wurde“, so die Autorin und der Autor.

Zugehörige Themen