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Sandra Mierich über aktuelle Trendthemen bei Betriebs- und Dienstvereinbarungen Magazin Mitbestimmung

Von SANDRA MIERICH: Topthemen bei Betriebsvereinbarungen: Arbeitszeit und Arbeitsschutz

Ausgabe 10/2018

Debatte Digitale Transformationsprozesse stellen Betriebsräte vor die Herausforderung, schneller zu reagieren und die neuen Arbeitsformen im Sinne der Beschäftigten mitzugestalten: Arbeitsschutz und Arbeitszeit sind momentan wesentliche Regulierungsthemen von Betriebsvereinbarungen.

Von SANDRA MIERICH

Die Arbeitnehmervertreter versuchen, Überlastung und Entgrenzung entgegenzuwirken und kollektive Regeln zu vereinbaren, die individuelle Freiräume ermöglichen. Betriebsräte stehen dabei in einem permanenten Spannungsverhältnis zwischen unterschiedlichen Interessen, denen sie gerecht werden sollen. Manche Beschäftigte wollen eine flexible Arbeitszeit, die zu ihrem Leben passt, und sie wollen selbstständig Entscheidungen treffen. Andere wollen jedoch eine feste Arbeitszeit und wollen weiter ihre gewohnten Arbeitsaufgaben erledigen.

ZUR PERSON

Sandra Mierich ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Arbeitsbereich Praxiswissen Betriebsvereinbarungen im Institut Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

Neben zeit- und ortsflexiblem Arbeiten sind Arbeitszeitkonten eine wichtige Stellschraube, um Arbeit zu flexibilisieren und den Beschäftigten mehr Zeitautonomie zu geben. Arbeit zu flexibilisieren bedeutet zugleich immer, der Entgrenzung von Arbeit vorzubeugen.

Es wundert daher nicht, dass inzwischen 71 Prozent aller Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeitkonten haben. Mit Arbeitszeitkonten können Arbeitgeber auf Konjunkturschwankungen besser reagieren. Ob Beschäftigte tatsächlich über ihre dort angesparte Zeit verfügen können, bleibt häufig von den betrieblichen Erfordernissen abhängig.

Bei den Neuabschlüssen von Betriebsvereinbarungen haben Betriebsräte in den letzten zwei Jahren vermehrt Arbeitszeitthemen  behandelt: Arbeitszeitverlängerung (10 Prozent Anstieg), Mehrarbeit (10 Prozent Anstieg) sowie Urlaubsregelungen (9 Prozent Anstieg) und Arbeitszeitverkürzung (9 Prozent Anstieg).

Zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es in 55 Prozent der Unternehmen eine Vereinbarung. Die Neuabschlüsse von Betriebsvereinbarungen zu psychisch gefährdenden Belastungen sind in den letzten zwei Jahren um 19 Prozent gestiegen. Durch flexible Arbeitszeiten und Arbeitsverdichtung können Arbeitnehmer Fehlbelastungen ausgesetzt werden.

Psychische Gefährdungsbeurteilungen können diese Fehlbelastungen deutlich machen und zeigen Lücken im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf. Besonders jüngere und hoch qualifizierte Betriebsräte haben in den letzten zwei Jahren psychische Gefährdungen als besonders relevantes Thema angesehen.

Die Digitalisierung birgt möglicherweise unbekannte Risiken, deren Folgen noch gar nicht absehbar sind. Ein Weg, den Interessenvertreter gehen, ist es, Prozess- und Rahmenvereinbarungen zu verhandeln, um Mitbestimmungsrechte früh zu verankern. Mithilfe von  Rahmenvereinbarungen werden z. B. Lenkungsausschüsse gebildet, um einen frühzeitigen Austausch zu verstetigen und bei  zukünftigen Maßnahmen zur Qualifizierung und zum Gesundheitsschutz mitzureden.

Zu vielen Themen gibt es bereits gute Mitbestimmungsrechte auf betrieblicher Ebene, mit denen Herausforderungen angegangen werden.  Den Tarifpartnern steht es frei,  weitere praktikable Regelungen zu finden, um den betrieblichen Interessenvertretern gute Rahmenbedingungen für mehr Mitbestimmung an die Hand zu geben.

WEITERE INFORMATIONEN

Helge Baumann/Sandra Mierich/Manuela Maschke: Betriebsvereinbarungen 2017 – Verbreitung und (Trend-)Themen. Reihe: WSI Policy Brief, Nr. 25. Düsseldorf:  2018, ISSN: 2366-9527. 8 Seiten

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