Pro & Contra: Sollen die Ausnahmen für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer fallen?
Ja.
Durch die Begünstigung von Betriebsvermögen können Erbschaften in zwei- und dreistelliger Millionenhöhe fast steuerfrei übertragen werden. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird dadurch regressiv statt, wie ursprünglich beabsichtigt, progressiv. Seit der Aussetzung der Vermögensteuer werden Topvermögen, die größtenteils aus Betriebsvermögen bestehen, faktisch kaum noch besteuert. Sehr hohe Vermögen beruhen zu einem erheblichen Teil auf Erbschaften. Deutschland gehört in der EU zu den Ländern mit der höchsten Vermögensungleichheit, wobei die Ungleichheit beim Betriebsvermögen besonders hoch ausfällt. Topvermögen verleihen ökonomische Macht und damit auch politischen Einfluss. Die hohe Vermögenskonzentration kann so zur Gefahr für die Demokratie werden.
Den Ländern sind seit der Einführung der Privilegien im Jahr 2009 Steuereinnahmen in einer Größenordnung von rund 90 Milliarden Euro entgangen. Für 2026 allein werden die Mindereinnahmen durch Deutschlands größte Steuersubvention auf 8,8 Milliarden Euro beziffert – Mittel, die unter anderem im Bildungssystem fehlen. Die Abschaffung der Privilegien würde Unternehmen nicht gefährden. Der Staat kann die Erbschaftsteuer stunden oder anstelle der Steuerzahlung eine stille Beteiligung akzeptieren. Im Einzelfall kann es für Unternehmen sogar günstiger sein, wenn sie veräußert werden. Erben sind nicht immer die besten Manager.
Katja Rietzler leitet das Referat Steuer- und Finanzpolitik am Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.
Nein.
Die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen stellen sicher, dass nicht nur die Höhe einer Erbschaft steuerlich berücksichtigt wird, sondern auch wie das Vermögen verwendet wird. Wäre es gerechter, ein Vermögen in Form von Bargeld und Jachten genauso zu besteuern wie ein gleich großes Betriebsvermögen, bei dem das Kapital in Fabrikhallen und Maschinen steckt? Wer Barvermögen erbt, kann die Steuer leicht aus dem Erbe begleichen. Bei einem Familienunternehmen ist das weitaus schwerer, da das Kapital nicht frei verfügbar ist.
Das zum Teil vorgebrachte Argument, die Verschonung abzuschaffen, weil nicht Unternehmen, sondern die Erben als Privatpersonen steuerpflichtig sind, geht ins Leere. Denn der Auslöser für die Steuer ist eben der Vermögenswert, egal ob als Bar- oder als Betriebsvermögen; bei Letzterem führt eine stärkere Besteuerung jedoch zu ökonomischen Risiken.
Denn um eine höhere Steuer zahlen zu können, müssten die Erben das Familienunternehmen verkaufen oder stärker auf die Gewinne zurückgreifen – bei Verlusten geht es an die Substanz. Ein Verkauf etwa an internationale Investoren würde die vom Mittelstand geprägte Wirtschaftsstruktur in Deutschland grundlegend verändern. Eine Zahlung aus den Gewinnen ist ohnehin nur bei langjähriger Stundung möglich. Da die Stundung aber nichts an der Steuerlast ändert, sinkt auf Dauer der Spielraum des Unternehmens für Investitionen und Lohnerhöhungen.
Tobias Hentze leitet das Themencluster Staat, Steuern und
Soziale Sicherung am Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
in Köln.
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