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Praxistipp: Allzeit qualifizierte Belegschaften

Ausgabe 05/2026

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und veröffentlicht Themenmodule zu aktuellen Fragen der Arbeit von Interessenvertretungen. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe eine Auswertung oder Veröffentlichung vor.

Mit dem technischen Wandel ändern sich in vielen Unternehmen auch die Anforderungen an die Kompetenzen der Beschäftigten. Personalabteilungen müssen daher umsichtiger planen als bislang. Nur dadurch erhalten Beschäftigte auch langfristig genau die Fähigkeiten, die das Unternehmen weiterbringen. Für eine solche strategische Personalplanung blicken Verantwortliche langfristig in die Zukunft: Wohin will sich das Unternehmen in den kommenden fünf oder zehn Jahren entwickeln? Wie wird sich die Arbeit verändern? Und welche Kompetenzen brauchen die Beschäftigten dafür?

Das I.M.U. stellt zum Thema strategische Personalplanung unter anderem Beispiele aus der Praxis vor. Es hat zudem ein Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen erstellt. Eine Studie erklärt die Rechte der Mitbestimmung bei der strategischen Personalplanung und erläutert, welche Inhalte in einer Vereinbarung geregelt werden sollten. Und einen schnellen Überblick über das Thema vermittelt schließlich das Video „Kurz & Gut“.

Nur wenige Unternehmen verfügen bislang über eine Betriebsvereinbarung zu strategischer Personalplanung. Der Flugzeugbauer Airbus zählt dazu. Airbus steht vor vielfältigen Herausforderungen: Zwar sind die Auftragsbücher voll und die Werke auf Jahre ausgelastet, doch zugleich trifft der demografische Wandel das Unternehmen. So sinkt die Zahl der Bewerbungen für Azubistellen. Mit dem Ziel eines klimaneutralen oder weniger klimaschädlichen Flugverkehrs kommen technische Veränderungen auf das Unternehmen und die Beschäftigten zu.

Beim Flugzeugbauer drängte der Konzern­betriebsratsvorsitzende daher bereits seit Jahren auf eine strategische Personalplanung. Die Konzernbetriebsvereinbarung soll nun sicherstellen, dass zunächst der personelle Ist-Zustand erfasst wird. Dann werden künftige technische Entwicklungen ermittelt ebenso wie die demografische Zusammensetzung der Belegschaft. Aus beidem sollen mögliche Lücken und notwendige Qualifizierungen abgeleitet werden.

Die Vereinbarung schreibt zudem vor, dass der Betriebsrat frühzeitig in die Personalplanung eingebunden wird. Für ihn kommt es darauf an, dass die strategische Personalplanung über Wirtschaftlichkeit und Produktionsauslastung hi­nausgeht. Sie müsse die Lebensumstände und Entwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten ebenso im Blick haben, heißt es in der Studie. 


Praxisbeispiele, das Video „Kurz & Gut“ und weitere Informationen unter Betriebs- und Dienstvereinbarungen:Strategische Personalplanung.       

Weitere Fragen an betriebsvereinbarung[at]boeckler.de

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