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Magazin Mitbestimmung

Praxistipp: Einführung der Software SuccessFactors

Ausgabe 01/2020

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung, I.M.U., der Hans-Böckler-Stiftung wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es dabei ankommt. Mit der neuen Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe anhand eines konkreten Problems eine Auswertung vor. 

Mit der Software SuccessFactors lassen sich Aufgaben des Personalmanagements digitalisieren. Das Programm kann Mitarbeiterdaten sammeln, verknüpfen und auswerten. Unternehmen nutzen die Software unter anderem, um Organisationsstrukturen, Vergütungen oder personelle Veränderungen zu analysieren.

Sie ermöglicht allerdings weit mehr. So könnten Dienstleister anbieten, die auf Cloud-Servern gespeicherten Daten etwa im Hinblick auf Leistungsbereitschaft oder Weiterbildungsfähigkeit der Beschäftigten auszuwerten. Ebenfalls denkbar wäre, die Daten mit privaten Informationen aus sozialen Netzwerken zu verknüpfen und so das Freizeitverhalten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu analysieren und daraus Rückschlüsse auf mögliche gesundheitliche Risiken zu ziehen.

Um den Missbrauch von Daten zu verhindern, legt die Vereinbarung die Arten und die Zahl der Auswertungen fest, die für die erhobenen Daten zulässig sind. Außerdem zählt sie Zwecke auf, zu denen die Daten ausschließlich ausgewertet werden dürfen, und verhindert damit Analysen etwa zu Leistung und Verhalten der Beschäftigten. Der Experte empfiehlt: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte darüber hinaus Leistungs- und Verhaltenskontrollen in einer Betriebsvereinbarung generell ausschließen.

Wie eine Software schließlich genutzt wird und welche Risiken sie birgt, zeigt sich oft erst in der Praxis. Der Experte weist daraufhin: Selbst wenn eine Betriebsvereinbarung nur bestimmte Auswertungen erlaubt, könnten aus mehreren Auswertungen Rückschlüsse auf Leistung und Verhalten einzelner Beschäftigter gezogen werden. Um das zu verhindern, sollten Interessensvertretungen vereinbaren, die Auswertungen personenbezogener Daten regelmäßig durch den Betriebs- oder Personalrat zu kontrollieren. Sinnvoll ist es auch, Löschfristen für die erhobenen Daten festzulegen.

Mit einem entsprechenden Passus in der Vereinbarung können Betriebs- und Personalräte die Software auch für ihre eigene Arbeit zu nutzen. Eigene Auswertungen zeigen ihnen, welche Themen zukünftig im Interesse der Beschäftigten geregelt werden können oder müssen. Und nebenbei kann der Betriebsrat mit eigenen Auswertungen auch die Ergebnisse der Unternehmensleitung überprüfen.

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