Quelle: HBS
: Detailseite 13980
Akkordeon (Rahmen) 13982
Äquivalenzeinkommen: siehe bedarfsgewichtetes Einkommen
Die Armutsgrenze liegt bei 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten.
Die Armutsquote ist der Anteil von Personen an der Gesamtbevölkerung, deren Einkommen unterhalb der 60 Prozent-Armutsgrenze liegt.
Das bedarfsgewichtete Einkommen, auch als Äquivalenzeinkommen bezeichnet, wird herangezogen, um die Einkommen unterschiedlich großer Haushalte vergleichbar zu machen. Dabei wird berücksichtigt, dass größere Haushalte zwar einen höheren Bedarf an Wohnraum, Lebensmitteln, Kleidung etc. haben, dass in bestimmten Lebensbereichen jedoch auch, z.B. durch die gemeinsame Nutzung von Küche und Bad, gemeinsame Versicherungen etc., geringere Pro-Kopf-Kosten anfallen als in einem Ein-Personen-Haushalt. Zudem wird davon ausgegangen, dass jüngere Kinder einen geringeren Bedarf als Erwachsene haben. Das Äquivalenzeinkommen ergibt sich aus der Summe der Einkommen aller Haushaltsmitglieder, welche anschließend durch einen Wert dividiert wird, der üblicherweise anhand der „neuen OECD-Äquivalenzskala“ bestimmt wird. Der ersten erwachsenen Person im Haushalt wird der Gewichtungsfaktor 1 zugewiesen. Um die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens zu berücksichtigen, erhalten weitere Personen ab 14 Jahren ein Gewicht von 0,5. Kindern unter 14 Jahren wird ein Gewicht von 0,3 zugewiesen. Das Haushaltseinkommen einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren würde demnach durch den Wert 2,1 dividiert werden.