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Homeoffice: Regeln für mobile Arbeit

Ausgabe 15/2020

Örtlich und zeitlich flexibles Arbeiten ist heute in beinahe allen Branchen üblich. Das führt zu vielen Fragen, die sich am Präsenz-Arbeitsplatz weniger stellen.

I.M.U.-Expertin Sandra Mierich hat die Inhalte von 67 aktuellen Betriebs- oder Dienstvereinbarungen analysiert. Dabei zeigt sich, was die neuralgischen Punkte sind. Grundsätzlich muss etwa zwischen klassischer Telearbeit und mobiler Arbeit unterschieden werden, wobei Letztere eher im Trend zu liegen scheint. Ein vom Arbeitgeber nach den Regeln des Arbeitsschutzes eingerichteter Heimarbeitsplatz ist dabei nicht vorgesehen. Teilweise stellt der Arbeitgeber nicht einmal den Arbeitscomputer. Generell beobachtet Mierich in neueren Vereinbarungen eine Tendenz, die Eigenverantwortung der Beschäftigten hervorzuheben. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber häufig zum Angebot von Schulungen.

Was eine Vereinbarung zum Homeoffice enthalten sollte, sind klare Regeln zur Arbeitszeit und Erreichbarkeit. Auch zu den Karrierefolgen lassen sich Grundregeln fixieren. So heißt es zum Beispiel in einer Vereinbarung, mobiles Arbeiten dürfe sich nicht nachteilig auf den beruflichen Werdegang der Beschäftigten auswirken. Geregelt werden sollte auch die Verhaltens- und Leistungskontrolle auf Basis des Datenverkehrs. Etwa: Jegliche Auswertungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung mit dem Personalrat beziehungsweise Betriebsrat.

Sandra Mierich: Orts- und zeitflexibles Arbeiten (pdf), Study der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 446, August 2020

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