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: Kindergrundsicherung: Noch keine Leistung für alle Kinder

Ausgabe 18/2023

Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung ist grundsätzlich zu begrüßen. Er geht aber noch längst nicht weit genug, erklärt Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin des WSI, in einer Stellungnahme für den Bundestag.

Positiv bewertet die Wissenschaftlerin, dass viele Leistungen für Kinder und Jugendliche zusammengefasst, der Zugang zu den Leistungen erleichtert und die Leistungen für bestimmte Teilgruppen erhöht werden sollen. Bei den vorliegenden Entwürfen handele es sich jedoch eher um eine Reform der Verwaltung als um eine echte Kindergrundsicherung.

„Entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag wurde keine sachgerechte und wissenschaftlich fundierte Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern vorgenommen. Damit sind die gewährten Leistungen auch im neuen Instrument nicht armutsfest“, so Kohlrausch. Auch die Privilegierung von besser verdienenden Eltern durch den Kinderfreibetrag und die Schlechterstellung von Kindern im Asylbewerberleistungsbezug seien nicht beseitigt worden. Es handele sich also nicht um eine Leistung für alle Kinder. „Skandalös und völlig unverständlich ist die Kürzung um 20 Euro bei Kindern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Diese Gruppe gehört ohnehin schon zu den Ärmsten der armen Kinder“, so Kohlrausch.

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