Arbeitsrecht: Fair liefern
Bessere Arbeitsbedingungen durch ein Verbot von Subunternehmen durchzusetzen, wäre auch in der Branche der Essenslieferdienste möglich.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas möchte Essenslieferanten den Einsatz von Subunternehmen verbieten. Sie sagt aber auch, dass das rechtlich schwierig werden könnte. Dabei sind, etwa in Medienberichten, Fälle dokumentiert, in denen sich Subunternehmen krimineller Strukturen bedienen, um Arbeitskräfte zu rekrutieren, sie einzuschüchtern und davon abzuhalten, sich für ihre Rechte einzusetzen. Es geht auch um Lohn- und Sozialabgabenbetrug. In Anbetracht eklatanter Missstände in der Branche hatte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder die Bundesregierung bereits im November aufgefordert, Lieferdienste zu verpflichten, Beschäftigte selbst anzustellen.
Ist ein solches Direktanstellungsgebot nun rechtlich möglich oder nicht? Ja, sagt HSI-Direktor Ernesto Klengel, und es sei auch nötig. „Es ist ein Alarmsignal, dass nun auch der Branchenführer Lieferando angekündigt hat, künftig auf Subunternehmen zurückzugreifen. Damit sind auch viele Betriebsratsstrukturen bedroht, die zuletzt mühsam aufgebaut werden konnten. Ein Direktanstellungsgebot ist nötig, um Arbeitsrecht zur Geltung zu verhelfen und einen rechtsfreien Raum in der Lieferbranche zu verhindern.“ Klengel verweist auf eine aktuelle juristische Studie von Manfred Walser und Anneliese Kärcher von der Hochschule Mainz zum Direktanstellungsgebot in der Fleischwirtschaft, die das HSI Anfang 2025 herausgegeben hat. Danach ist ein solches Gebot für eine Branche zulässig, wenn Fremdpersonaleinsatz dort zu Intransparenz und unklaren Verantwortlichkeiten führt, der Status der Beschäftigten etwa aufgrund ihrer Sprachkenntnisse oder des begrenzten Aufenthaltstitels schwach ist und Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen aufgrund von Branchenbesonderheiten nicht auf anderem Wege eingehegt werden können. Klengel: „Diese Kriterien sind in der Lieferbranche gegeben. Die anstehende Umsetzung der vor einem Jahr beschlossenen EU-Richtlinie über Plattformarbeit bietet einen Anlass, das Direktanstellungsgebot einzuführen.“
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