zurück
EU-Fiskalregeln sollen Wachstum und Beschäftigung ermöglichen Böckler Impuls

Staatsschulden: EU-Fiskalregeln sollen Wachstum und Beschäftigung ermöglichen

Ausgabe 07/2021

Die strikten Vorgaben der EU zur Staatsverschuldung haben sich schon in der Eurokrise als untauglich erwiesen: Statt die Wirtschaft zu stabilisieren, habe die erzwungene Austerität Wachstum gekostet und die Erholung der Staatsfinanzen verschleppt, heißt es in einer Analyse von IMK und WSI. Damit sich diese Fehler in der Coronakrise nicht wiederholen, seien Reformen dringend geboten.

Die Forscher attestieren den europäischen Fiskalregeln eine „prozyklische Wirkung“: Die einseitige Ausrichtung auf Haushaltsdisziplin führe dazu, dass die Politik im Abschwung sparen muss und so die wirtschaftliche Entwicklung zusätzlich abwürgt. Die Obergrenze für Staatsschulden in Höhe von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts müsse deutlich nach oben korrigiert werden. Berechnungen hätten gezeigt, dass selbst eine Quote von 100 Prozent durchaus tragbar wäre.

Als einen weiteren Schritt empfehlen die Wissenschaftler, die geltende Drei-Prozent-Defizitregel durch eine Ausgabenregel zu ersetzen. Sobald der staatliche Schuldenstand einen bestimmten Wert überschreitet, würde demnach eine Obergrenze für das Wachstum der konjunkturunabhängigen, nicht-investiven Staatsausgaben greifen. Zusätzliche Ausgaben müssten gegenfinanziert sein. Öffentliche Investitionen wiederum wären von dieser Regel ausgenommen. Für sie sollte nach Ansicht von IMK und WSI die sogenannte Goldene Regel gelten, die für Investitionen grundsätzlich Kreditfinanzierung erlaubt.

Auch beim Umgang mit makroökonomischen Ungleichgewichten besteht der Analyse zufolge Reformbedarf. Um Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit und in der Leistungsbilanz auszugleichen, sei es unter anderem wichtig, die makroökonomischen Auswirkungen der Lohnpolitik im Auge zu behalten. Das setze voraus, dass die Tarifparteien die Lohnentwicklung auch wirklich steuern können. Zu funktionierenden Tarifsystemen könnten die Mitgliedsstaaten unter anderem beitragen durch Mindestlöhne, Allgemeinverbindlicherklärungen oder die Knüpfung öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen. Preis- und Lohnentwicklung ließen sich aber auch indirekt über die Fiskalpolitik steuern. Die EU wiederum sollte die Einhaltung von Tariflöhnen im europäischen Vergaberecht festschreiben und für einen europäischen Mindestlohnstandard sorgen.

Das bestehende Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sei grundsätzlich sinnvoll, kranke aber daran, dass es einseitig darauf angelegt ist, Länder mit Leistungsbilanzdefiziten auf mehr Wettbewerbsfähigkeit zu trimmen. So seien beispielsweise Defizite nur bis maximal vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt, Überschüsse bis sechs Prozent. Für die Steigerung der Lohnstückkosten gebe es zwar eine Obergrenze, aber überhaupt keine Untergrenze. Damit es nicht zu einem „Wettlauf nach unten“ kommt, seien symmetrische Vorgaben notwendig. Auch das Spektrum der verwendeten Indikatoren müsse verschlankt werden.

Darüber hinaus gelte es, den Makroökonomischen Dialog zu stärken, um das Handeln von Regierungen, Zentralbank und Sozialpartnern zu koordinieren, so die Forscher. Der bestehende Dialog auf EU-Ebene bedürfe einer Aufwertung, zusätzlich brauche es entsprechende Formate für den Euroraum und auf nationaler Ebene.

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen