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Das Märchen vom Sozialtourismus Böckler Impuls

Bürgergeld: Das Märchen vom Sozialtourismus

Ausgabe 05/2026

Rechtspopulisten behaupten, der deutsche Sozialstaat ziehe bedürftige Menschen aus aller Welt an. Forschende zeigen, warum das nichts mit der Realität zu tun hat.

Eine der zentralen Erzählungen der AfD ist, dass Ausländerinnen und Ausländer nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu beziehen. Zudem stellten sie die „überwältigende Mehrheit“ der Bürgergeldbeziehenden. So behauptete etwa die AfD-Chefin Alice Weidel, 62 Prozent der leistungsbeziehenden Familien hätten „keinen deutschen Pass“. Dass viele Behauptungen „sowohl konzeptionell als auch empirisch haltlos“ sind und Rechtspopulisten Daten politisch instrumentalisieren oder falsch interpretieren, zeigen Florian Blank vom WSI und Eike Windscheid-Profeta aus der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung sowie Jutta Schmitz-Kießler von der Hochschule Bielefeld in einer aktuellen Analyse.

Richtig ist: Etwa 64 Prozent der Bürgergeldbeziehenden haben laut Bundesagentur für Arbeit einen Migrationshintergrund. In den Statistiken sind damit Personen gemeint, die entweder selbst eingewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Demnach werden auch Menschen als „Migranten“ gekennzeichnet, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind – und die seit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Der Begriff beschreibt also nicht die aktuelle Zuwanderung, sondern umfasst sehr unterschiedliche Gruppen. Dass „Migrationshintergrund“ von Rechtspopulisten einfach mit „Ausländern“, „Geflüchteten“ oder „neu Zugewanderten“ gleichgesetzt werde, sei „kein Zufall, sondern Ausdruck der bekannten rechtspopulistischen Strategie“, so die Forschenden.

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Infografik Seite 3: Die Erwerbstätigenquote der im Jahr 2015 Geflüchteten ist von Jahr zu Jahr deutlich gestiegen. Nach acht Jahren seit Ankunft lag sie bei rund 64 Prozent und damit nicht mehr weit entfernt vom Wert in der gesamten Bevölkerung.
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Neben der Existenzsicherung ziele das Bürgergeld ausdrücklich auf die Integration in Arbeit. Wer über den Bezug von Grundsicherungsleistungen durch Migrantinnen und Migranten spricht, müsse ebenso ihre Arbeitsmarktteilhabe berücksichtigen. Die Zahl der Beschäftigten ohne deutschen Pass ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen – der Beschäftigungsaufbau der 2010er-Jahre wurde zu einem erheblichen Teil von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit getragen. Seit dem Höchststand im Jahr 2022 sinkt die Zahl der deutschen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, während die Zahl der ausländischen Beschäftigten weiter gestiegen ist.

Die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden ist im Zeitverlauf insgesamt deutlich zurückgegangen. Laut den Forschenden ist dies auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen, darunter politische Entscheidungen sowie die lange Zeit generell gute Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsmarktlage. Die Zahl der deutschen Bürgergeldbeziehenden ist seit 2010 um über 40 Prozent zurückgegangen, sowohl bei den Regelleistungsberechtigten als auch bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Zugleich hat sich die Zahl der Leistungsbeziehenden ohne deutschen Pass in etwa verdoppelt. Mittlerweile machen sie fast die Hälfte der Regelleistungsberechtigten aus. Dieser Anstieg stehe jedoch klar im Zusammenhang mit der Fluchtmigration der Jahre 2015/16 sowie 2022, als insbesondere Schutzsuchende aus Syrien, Afghanistan und der Ukraine nach Deutschland gekommen waren, schreiben Blank, Windscheid-Profeta und Schmitz-Kießler.

Im Zeitverlauf lasse sich zeigen, so die Forschenden, dass der Bürgergeldbezug häufig eher ein Zwischenstadium vor Aufnahme von Beschäftigung beziehungsweise eine Ergänzung zu – oftmals schlecht bezahlter – Beschäftigung ist. Geflüchtete aus den sogenannten Asylherkunftsländern weisen zunächst überwiegend eine höhere Bürgergeldquote und eine niedrige Quote sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer verbessere sich jedoch die Bilanz deutlich.

So zeigen aktuelle Analysen des IAB: Zehn Jahre nach 2015 liegt die Beschäftigungsquote der damals Zugewanderten weitestgehend auf dem Niveau der Gesamtbevölkerung. Der anfangs bestehende Abstand in der Erwerbsbeteiligung hat sich also deutlich verkürzt – auch wenn bei den Verdiensten immer noch ein erheblicher Rückstand besteht.

Es gibt nach Ansicht der Forschenden keinen Anhaltspunkt dafür, dass Migration primär durch Sozialleistungen motiviert ist. Die zwischenzeitlich deutlichen Anstiege belegten erstens, dass Krieg und Verfolgung oder ökonomische Chancen die zentralen Triebkräfte für Zuwanderung sind, nicht „Sozialtourismus“. Zweitens habe der deutsche Arbeitsmarkt erheblich vom Beitrag Zugewanderter profitiert. Drittens diene das Bürgergeld als Unterstützung beim Ankommen, um Hilfsbedürftigkeit zu überwinden. Insgesamt zeige sich, dass staatliche Unterstützung zu Beginn notwendig ist, langfristig aber dank steigender Erwerbsintegration wegfällt.

Florian Blank u. a.: Rechte Mythen: Ist das Bürgergeld tatsächlich ein Einwanderungs­magnet?, Vierteljahreshefte zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung, Januar 2026

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