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HBS Böckler Impuls

Kinderarmut: Am Bedarf vorbei gerechnet

Ausgabe 09/2008

Die Hartz-IV-Leistungen für Familien mit Kindern ermöglichen keine angemessene Teilhabe. Ausgerechnet der Bildungsbedarf - zum Beispiel Schulbücher oder Nachhilfe - wird vernachlässigt.

Kinder kommen bei der Grundsicherung zu kurz. Das zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung und vom Caritasverband geförderte Untersuchung der Verteilungsforscherin Irene Becker von der Universität Frankfurt. Die Wissenschaftlerin hat ausgerechnet, um wie viel die Leistungen für Paare mit einem Kind steigen müssten, wenn sich der Gesetzgeber stärker am tatsächlichen Bedarf orientieren würde. Es ergäbe sich je nach Alter des Kindes ein Mehranspruch zwischen 59 und 136 Euro im Monat. Hinzu käme ein Ausgleich für die Preissteigerungen seit 2003. 

Die Teilhabemöglichkeiten von Kindern im Grundsicherungsbezug seien stark eingeschränkt, schreibt Becker. Im alltäglichen Leben schlage sich dies zum Beispiel in Form von "unmoderner oder minderwertiger Kleidung, versagten Kinobesuchen, eingeschränkter räumlicher Mobilität, fehlenden Mitteln für Geburtstagseinladungen und weniger Bücherkäufen" nieder.

Kinder erhalten nur eine Teilmenge des knapp bemessenen Betrags für Erwachsene. Der so genannten Eckregelsatz spiegelt den monatlichen Mindestbedarf eines Alleinstehenden nach den Vorstellungen des Gesetzgebers wieder - derzeit 347 Euro. Hartz-IV-Leistungen für weitere Haushaltsangehörige orientieren sich ebenfalls am Eckregelsatz: Erwachsene und Kinder ab 15 Jahren bekommen 80 Prozent des Regelsatzes, jüngere Kinder 60 Prozent.

Der Eckregelsatz wird anhand der Konsumausgaben des unteren Fünftels der Alleinstehenden ermittelt, wobei Sozialhilfe- oder Grundsicherungsempfänger vorher herausgerechnet werden. Als Datenbasis dient die alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, die letzte Erhebung war 2003. Für zehn verschiedene Ausgabenarten von "Nahrungsmittel" bis "Verkehr" werden die durchschnittlichen Aufwendungen der Referenzgruppe bestimmt - und anschließend nach unten korrigiert. Beispiel: Laut EVS geben die unteren 20 Prozent der Alleinstehenden etwa 18 Euro für Gesundheitspflege aus, "regelsatzrelevant" sind davon jedoch nur 71 Prozent, also rund 13 Euro. Die einzige Warengruppe, die zu 100 Prozent in die Berechnung eingeht, ist die Rubrik "Bekleidung und Schuhe". Dafür sind aktuell 34 Euro pro Monat angesetzt. Alle zehn Einzelpositionen addieren sich zum Eckregelsatz. Becker hat mehrere Einwände gegen die Berechnung:

Die Alleinstehenden sind keine geeignete Bezugsgruppe, wenn es darum geht, den Bedarf von Familien zu ermitteln, schreibt sie. Typische Ausgaben für Kinder kommen in der Berechnung nicht ausdrücklich vor: Spielzeug, Schulbücher, Nachhilfe und vergleichsweise hohe Ausgaben für Kleidung, weil die Kleinen schnell aus ihren Sachen herauswachsen.  Mit der Wahl der Alleinstehenden als Vergleichsgruppe legt der Gesetzgeber einen sehr niedrigen Maßstab an, denn das Armutsrisiko ist in diesem Teil der Bevölkerung besonders hoch. Das Gleiche gilt - zumindest für die Zeit vor Hartz IV - für den Anteil derer, die sich durchschlagen ohne ihre Sozialleistungsansprüche geltend zu machen. Sie werden bei der Regelsatz-Bestimmung nicht herausgerechnet, sondern ziehen den Durchschnitt nach unten. Zudem ist der Altenanteil bei den Alleinstehenden überdurchschnittlich. Die Konsumgewohnheiten dieser Gruppe lassen Becker zufolge aber kaum auf den Bedarf von Kindern und Eltern schließen. Sinnvoller wäre es, das Ausgabeverhalten von Familien als Maßstab zu nehmen oder zumindest ergänzend zu berücksichtigen, so die Forscherin.

Bildung ist für Bedürftige nicht vorgesehen. Laut "Regelsatzverordnung" bleiben ausgerechnet die Bildungsausgaben der Referenzgruppe völlig außen vor. Sie fließen nicht in den Eckregelsatz ein. Dies bewertet Becker als besonders problematisch: "Um das in vielen Studien belegte Muster des schichtspezifischen Zugangs zu Bildungseinrichtungen aufzubrechen", sei eine individuelle Förderung der Kinder aus einkommensschwachen Familien nötig. Aus der EVS geht hervor, dass Jugendliche, die dem oberen Fünftel der Einkommensverteilung angehören, fast viermal so häufig Nachhilfe bekommen wie Gleichaltrige im unteren Fünftel. Becker schlägt vor, im Rahmen der Grundsicherung auch Kosten für Betreuungsleistungen oder Nachhilfe zu übernehmen.

Ein echter Inflationsausgleich fehlt. Abgesehen von der Neuberechnung im Fünfjahresturnus wird der Eckregelsatz kaum an die Preisentwicklung angepasst. Es erfolgten lediglich Anpassungen an die "faktisch stagnierenden" Renten, so Becker. Insgesamt sei "von einer erheblichen Realwertminderung der Regelleistungen während des fünfjährigen Zeitraums zwischen zwei EVS-Erhebungen auszugehen".  

  • Würden bei der Regelsatzberechnung für Familien Eltern mit Kind statt Alleinstehende als Referenzgruppe herangezogen, fiele ihre Grundsicherung höher aus. Dass arme Eltern auch Geld bräuchten, um Bücher oder Musikunterricht für Kinder zu bezahlen, ist dabei noch nicht berücksichtigt. Zur Grafik

Irene Becker: Konsumausgaben von Familien im unteren Einkommensbereich (pdf), Arbeitspapier, Hans-Böckler-Stiftung 2007.

Irene Becker: Gutachten für das Landessozialgericht Hessen (pdf), November 2008

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