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Rechtsextremismus: Klare Kante ist geboten Böckler Impuls

Mitbestimmung: Rechtsextremismus: Klare Kante ist geboten

Ausgabe 16/2026

Wenn Werte des Grundgesetzes wie Demokratie oder Menschenwürde auf dem Spiel stehen, mischen Betriebsräte und Gewerkschaften sich zu Recht ein.

Aufgabe von Arbeitnehmervertretungen ist es, sich für die Interessen der Beschäftigten einzusetzen. Manche legen diesen Auftrag sehr eng aus: Betriebsräte und Gewerkschaften, so ihre These, haben sich „politisch neutral“ zu verhalten und überschreiten ihre Befugnisse, wenn sie sich beispielsweise gegen Rassismus, Frauenverachtung oder Queerfeindlichkeit engagieren. Johanna Wenckebach, Professorin an der Frankfurter University of Labour, Justiziarin der IG Metall und ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht, hält davon wenig: „Das Gegenteil ist der Fall. Einmischen ist nicht nur erlaubt, sondern geboten“, schreibt die Juristin im zurecht-blog des HSI.

Die Forderung nach „politischer Neutralität“ werde von weit rechten Kräften als Instrument eingesetzt, um zivilgesellschaftliche Organisationen zu verunsichern und zu delegitimieren, so Wenckebach. „Neutralität wird aber zum Risiko, wenn sie als Mittel der Neutralisierung von Kritik und Normalisierung undemokratischer Positionen eingesetzt wird.“ Das Verteidigen von Verfassungswerten als radikal oder unangemessen zu diskreditieren, sei Teil eines Rechtsrucks, der diese Werte infrage stellt.

Verfassungsfeindliche Tendenzen müssen klar benannt werden

Wer zu Angriffen auf die Menschenwürde schweigt, verkenne eines der „Wesenselemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, erklärt die Juristin. Die gesetzlich verankerte „Unabhängigkeit“ der Gewerkschaften beziehe sich auf Parteien und Staat, sei aber keinesfalls mit einer Auflage zu politischer Neutralität zu verwechseln. Arbeitnehmervertretungen hätten das Recht, sich zu Programmen oder Forderungen von Parteien zu positionieren, wenn die Interessen der Beschäftigten betroffen sind. Bei problematischen Tendenzen untätig zu bleiben, ginge am verfassungsrechtlichen Auftrag und den selbst gesetzten Zielen der Gewerkschaften vorbei.

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„Deshalb sind auch die Satzungen der Gewerkschaften nicht politisch neutral. Sie enthalten vielmehr eindeutige Werte und bekennen sich insbesondere explizit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu Menschenrechten und Gleichstellung“, so Wenckebach. Parteien, die auf die Beseitigung dieser Werte hinarbeiten, stünden den Satzungszielen entgegen. Das müsse benannt werden. Das Betriebsverfassungsgesetz wiederum verpflichte Arbeitgeber und Betriebsräte sogar explizit zu Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

„Wer Politik aus den Betrieben ,raushalten‘ will, will die Demokratie nicht stärken, sondern schwächen“, warnt die Rechtswissenschaftlerin. Es gebe keine „politische Neutralität“, die zum Schweigen verpflichtet, wo Menschenwürde angegriffen wird – weder für Gewerkschaften noch für Betriebsräte. „Gerade jetzt braucht es auch in der Arbeitswelt Menschen, die Stellung beziehen für Demokratie, Menschenwürde und Gleichwertigkeit, gegen Rassismus und populistische Hetze. Die Demokratie braucht dringend Menschen, die sich einmischen. Wer eine lebendige Demokratie verteidigen will, muss diese Menschen stärken. Insbesondere in der Arbeitswelt.“

Johanna Wenckebach: Politische „Neutralitätspflicht“ für Gewerkschaften und Betriebsräte? Im Gegenteil! Demokratie braucht Menschen mit Haltung, zurecht.blog, September 2026

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