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Fortschritt stockt Böckler Impuls

Fleischindustrie: Fortschritt stockt

Ausgabe 17/2026

Ein neues Gesetz sollte die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie verbessern. Nach anfänglichen Fortschritten herrscht nun jedoch Stillstand.

Das seit 2021 geltende Arbeitsschutzkontrollgesetz (ASKG) hat vieles besser gemacht. „Offene Ausbeutungsformen wie überlange Arbeitszeiten, massenhaft unbezahlte Mehrarbeit, faktische Umgehung des Mindestlohns, fehlender Arbeitsschutz“ konnten „weitgehend eingeschränkt werden“, so Şerife Erol von der Universität Jena und Thorsten Schulten vom WSI. Erol und Schulten verfolgen die Entwicklung in der Fleischindustrie im Rahmen eines lang angelegten Forschungsprojekts. Trotz der Regulierungserfolge, die unter anderem durch das neue Direktanstellungsgebot undurchsichtige Konstruktionen mit Subunternehmern beseitigt haben, ziehen die Forschenden ein ernüchterndes Fazit: „Die mit der Verabschiedung des ASKG erhoffte Neuordnung der Arbeitsbeziehungen in der Branche bleibt vorerst aus.“ Noch immer ist die Fleischindustrie keine Branche, in der die Interessen der Beschäftigten wirklich zur Geltung kommen. 

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Infografik: Der gesetzliche Mindestlohn wird 2027 auf 14,60 Euro steigen und damit den Stundenlohn der untersten Tariflohngruppe bei Westfleisch übertreffen, der bei 14,42 Euro liegt.
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Angefangen hat alles in den 1990er-Jahren, als das bis dato vorherrschende Modell mit Betriebsräten und Branchentarifverträgen unter die Räder kam – und schrittweise durch ein neues Arbeitsregime ersetzt wurde, das auf der Ausbeutung osteuropäischer Arbeitsmigrantinnen und -migranten beruhte. Zwar blieben die Betriebsräte bestehen. Aber sie waren nur noch für einheimische Kernbelegschaften zuständig und nicht für die über Subunternehmerketten per Werkvertrag beschäftigten Menschen aus Osteuropa, die unter „extrem schlechten und inhumanen Arbeitsbedingungen“ ihren Dienst an der Schlachtbank verrichteten. Hinzu kamen oft äußerst prekäre Wohnbedingungen. Eine breite Öffentlichkeit wurde auf die Zustände in der Fleischindustrie erst aufmerksam, als sich das Coronavirus in Schlachthöfen und den beengten Behausungen schlagartig verbreitete.

Die Wohnsituation der migrantischen Beschäftigten hat sich den Forschenden zufolge nach Inkrafttreten des ASKG „in den meisten Fällen deutlich verbessert“. Dennoch hat sich „am Charakter einer sehr harten Arbeit unter extremen Bedingungen nichts grundlegend verändert“. Und an einer wirksamen Interessenvertretung fehlt es den Beschäftigten aus Osteuropa meist bis heute. Zwar fallen sie nun in die Zuständigkeitsbereiche der Betriebsräte, die inzwischen größer sind, weil die Eingliederung der früher auf Werkvertragsbasis Tätigen zu höheren Beschäftigtenzahlen geführt hat. Doch migrantische Beschäftigte sind nach wie vor recht selten im Betriebsrat oder Gewerkschaftsmitglied. Dies führen die Forschenden unter anderem auf die hohe Fluktuation in den Belegschaften und Sprachbarrieren zurück. Die gewerkschaftlichen Ressourcen zur Unterstützung der Betriebsräte seien häufig knapp. Zudem muss erst Vertrauen aufgebaut werden: „Die Branche ist seit Jahrzehnten von einer fragmentierten Belegschaftsstruktur, hohem Misstrauen gegenüber kollektiven Akteuren und teils ablehnenden Einstellungen zur Gewerkschaft geprägt“, so Erol und Schulten. 

Auch was die Tarifstrukturen betrifft, gibt es noch viel zu tun. Von den 25 größten Fleischunternehmen haben zwölf überhaupt keinen Tarifvertrag oder nur einzelne Hausverträge. In dieser Hinsicht hat sich durch das ASKG bisher wenig verändert. Immerhin kam es 2021 zur Einigung auf einen Branchenmindestlohn – der inzwischen aber wieder bedeutungslos ist, weil der gesetzliche Mindestlohn ihn überholt hat. Verhandlungen über einen Manteltarifvertrag für die Branche scheiterten 2024. Die Forschenden erklären dies auch damit, dass der öffentliche Druck auf die Fleischunternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits wieder nachgelassen hatte. Und die „Machtressourcen der Beschäftigten in der Fleischindustrie“ seien „insgesamt nach wie vor äußerst prekär“. Wie bei der Durchsetzung des ASKG sei gesellschaftlicher Rückenwind nötig, um die Arbeitgeber zum Abschluss von Tarifverträgen zu bewegen.

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