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HBS Böckler Impuls

Hartz IV: Regelsatz-Berechnung weiter fragwürdig

Ausgabe 11/2013

Ob die Hartz-IV-Sätze tatsächlich das sozio-kulturelle Existenzminimum sichern, ist zweifelhaft – auch nachdem die Bundesregierung das Berechnungsverfahren auf Druck des Bundesverfassungsgerichts geändert hat.

2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Regierung verpflichtet, den Hartz-IV-Regelsatz neu zu bestimmen – unter anderem, weil dem früheren Betrag nach den Worten der Richter Schätzungen „ins Blaue hinein“ zugrunde lagen. Daraufhin haben die Ministerialbeamten neu gerechnet – und bekamen 2011 einen Eckregelsatz heraus, der den alten um 2,81 Euro übertraf. Warum die Erhöhung so gering ausfiel, liegt nach Analysen der Verteilungsforscherin Irene Becker auf der Hand: Die Regierung hat zwar die verfassungsrechtlich notwendigen Revisionen vorgenommen, das Rechenverfahren aber an anderen Stellen in einer Weise verändert, die den Korrekturen „systematisch entgegengewirkt haben“, so Becker. Nach ihrer Rechnung hätte der Eckregelsatz um etwa 27 Euro steigen müssen – wenn das ursprüngliche Verfahren nur in den vom obersten Gericht beanstandeten Punkten modifiziert und ansonsten unverändert geblieben wäre. Damit stehe„aus gesellschaftspolitischen, möglicherweise auch unter juristischen Aspekten“ weiter infrage, ob die Höhe der Grundsicherung ausreicht.

Den Ausgangspunkt der Regelsatzbestimmung bilden die vom Statistischen Bundesamt zuletzt 2008 erhobenen monatlichen Lebenshaltungskosten bestimmter Haushaltstypen mit niedrigen Einkommen, ohne Wohn- und Heizkosten. Allerdings wird von den statistisch ermittelten Werten eine Reihe von Einzelbeträgen abgezogen, die der Gesetzgeber für „nicht regelsatzrelevant“ hält, etwa Ausgaben für Tabakwaren, Benzin, Reisen oder Gastronomiebesuche. Bei der Neuberechnung kamen weitere Abschläge dazu – mit dem Effekt, dass das Ergebnis der Regelbedarfsermittlung um etwa 13 Euro geringer ausfiel als früher.

Allerdings haben nicht nur neue Abzüge eine substanzielle Erhöhung der Grundsicherung verhindert. Auch die Bezugsgruppe hat der Gesetzgeber verändert. Bei den Alleinstehenden zählten 2011 nicht mehr die unteren 20 Prozent, sondern nur noch die unteren 15 Prozent der Haushalte dazu. Real liegt die obere Einkommensgrenze der Referenzgruppe nun um neun Prozent oder rund 82 Euro niedriger. Damit, so Becker, „wurde also eine deutlich ärmere Gruppe für die Bedarfsermittlung maßgeblich“ als nach den früher angewandten Regeln. Dies habe eine Verminderung des errechneten Regelbedarfs um weitere 11 Euro zur Folge. Auch dies lasse sich „als neuartige ,freihändige‘, nicht fundierte Entscheidung des Gesetzgebers“ interpretieren, urteilt die Wissenschaftlerin.

  • Hätte der Gesetzgeber nur die Forderungen des Verfassungsgerichts umgesetzt, wäre der Regelsatz der Grundsicherung heute höher. Zur Grafik

Irene Becker und Reinhard Schüssler: Zwischenergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Das Grundsicherungsniveau: Ergebnis der Verteilungsentwicklung und normativer Setzungen“ 

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