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HBS Böckler Impuls

Öffentliche Dienstleistungen: Europa drängt auf Privatisierung

Ausgabe 18/2008

Bei der Liberalisierung und Privatisierung von Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge spielt die EU eine entscheidende Rolle: Sie dehnt ihre Regelwerke für die Privatwirtschaft auf immer weitere Teile der Gesellschaft aus.

Bis Mitte der 1970er-Jahre bauten die damaligen Mitgliedsländer der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ihre öffentliche Infrastruktur aus - ohne dass europäische Institutionen daran Anstoß genommen hätten. In den 80er-Jahren schwenkte die EU-Kommission um. Die bis dahin akzeptierte Sonderrolle von Post, Verkehrswesen, Wasser- und Stromversorgung oder Schienenverkehr wurde infrage gestellt. Heute haben öffentliche Dienstleister praktisch den gleichen Status wie Hersteller privater Güter: Sie sollen ihre Leistungen auf möglichst wenig regulierten Wettbewerbsmärkten anbieten. Die Politikwissenschaftlerin Christina Deckwirth von der Universität Marburg hat die von der EU angestoßenen Liberalisierungs- und Privatisierungsprozesse analysiert. Sie erwartet, dass den großen Privatisierungen von Post- oder Telekomunternehmen noch viele kleine folgen werden.

Neben dem Güterhandel gerieten mit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 auch die Dienstleistungen ins Blickfeld der europäischen Binnenmarkt­politik. Die neuen Richtlinien der EU-Kommission zielten zunächst auf die so genannte netzgebundene Infrastruktur. Zumindest in diesem Bereich scheine der Höhepunkt der Liberalisierungen inzwischen erreicht zu sein, schreibt die Wissenschaftlerin. Am weitesten fortgeschritten ist die Entwicklung bei den Telefonanbietern - aus Behörden sind private Aktiengesellschaften geworden. Die gesunkenen Preise für Telefongespräche dienen als Legitimationsgrundlage für den Umbau weiterer Wirtschaftszweige, so Deckwirth.

Die Ausweitung des Wettbewerbsrechts setzt "die gemischtwirtschaftlichen Entwicklungsmodelle der Mitgliedstaaten" unter Druck, konstatiert die Forscherin. Die europäische Integrationspolitik diene nicht mehr der Absicherung der verschiedenen Kombinationen von öffentlichen und privaten Unternehmen in den einzelnen Ländern. Stattdessen treibe sie "deren Umbau zu wettbewerbsorientierten Ökonomien aktiv voran". So betrachtet die EU-Kommission "die überwiegende Mehrheit der Dienstleistungen", die nicht mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, "als wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne der Binnenmarktvorschriften". Damit schrumpft Deckwirth zufolge der politische Spielraum zur Gestaltung öffentlicher Daseinsvorsorge: Subventionierung, Steuernachlässe, besondere Anforderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Begünstigung bestimmter sozialer Gruppen, Verfolgung umweltpolitischer Ziele - all dies ist nur noch im engen Rahmen des europäischen Wettbewerbsrechts möglich.

Bemühungen um eine "Rahmenrichtlinie zum Schutz der Daseinsvorsorge" verliefen bisher im Sande, stellt die Wissenschaftlerin fest. Sie rechnet damit, dass die EU-Kommission den Geltungsbereich der Binnenmarktregeln in Zukunft auf soziale und Gesundheitsdienste ausdehnt.

Die Maastricht-Kriterien beschleunigten die Privatisierungsprozesse in Europa. Das größte Ausmaß erreichten die Privatisierungen laut Deckwirth Mitte der 90er-Jahre. Zu dieser Zeit mussten die Finanzminister der künftigen Euro-Länder sparen, um die Anforderungen des EU-Stabilitätspakts zu erfüllen - mögliche Privatisierungserlöse kamen ihnen gerade recht. Die Einführung der nur auf die Geldwertstabilität verpflichteten Europäischen Zentralbank und weiterhin rigorose Anforderungen an die Finanzpolitik schwächten das Wirtschaftswachstum und damit die Steuereinnahmen, schreibt die Forscherin. Verschärft würde der Druck außerdem durch den zunehmenden Steuerwettbewerb zwischen den EU-Ländern. Der resultierende Sparzwang fördere auch weiterhin Privatisierungen auf kommunaler oder nationaler Ebene in den EU-Mitgliedstaaten.

Der Umbau der europäischen Finanzmärkte trug nach Deckwirths Einschätzung ebenfalls zur verstärkten Privatisierung öffentlicher Einrichtungen bei. Die Deregulierung der Kapitalmärkte um die Jahrtausendwende habe in Kombination mit einer stetigen Umverteilung zugunsten der Vermögenseinkommen den Boden für private Investoren bereitet. Zudem strebe die EU-Kommission einen Ausbau des Marktes für Privatplatzierungen an: Private-Equity-Gesell­schaften und Hedge Fonds. Diese seien in der jüngsten Vergangenheit sehr aktiv gewesen - als Käufer öffentlicher ­Infrastruktureinrichtungen. Seien es Krankenhäuser, Entsorgungsunternehmen oder kommunale Wohnungsbestände.  

  • Privatisierungserlöse: seit Ende der 80er-Jahre ein fester Posten in der öffentlichen Haushaltsplanung. Zur Grafik

Christina Deckwirth: Die Europäische Union als Triebkraft der Privatisierung, in: WSI-Mitteilungen 10/2008

 

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