50 Jahre Mitbestimmungsgesetz: Eine Erfolgsgeschichte, die fortgeschrieben werden muss
Demokratisch, nachhaltig, verlässlich: Bei der Böckler Konferenz für Aufsichtsräte in Berlin wurde das 50. Jubiläum der Unternehmensmitbestimmung gefeiert. In seiner Festrede nannte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth das deutsche Modell einen „Grundpfeiler unserer Wirtschafts- und Sozialordnung“.
[01.07.2026]
Von Joachim F. Tornau
Der prominente Festredner war extra aus Karlsruhe angereist. Beim Festakt, den Hans-Böckler-Stiftung und DGB zum 50. Jubiläum des Mitbestimmungsgesetzes veranstalteten, sprach Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. „Seit nunmehr einem halben Jahrhundert verkörpert die unternehmerische Mitbestimmung einen der markantesten Grundpfeiler unserer Wirtschafts- und Sozialordnung“, sagte Harbarth vor rund 300 Gästen in der St.-Elisabeth-Kirche in Berlin. Ihre Bedeutung reiche über die Wirtschaftswelt hinaus: Gerade in sozialen, ökonomischen und politischen Krisen habe sich das auf Kooperation und Integration der Beschäftigten ausgerichtete Modell seit 1976 als Element der Stabilisierung bewährt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts zitierte wissenschaftliche Untersuchungen, um zu unterstreichen: „Das stabilisierende Momentum der unternehmerischen Mitbestimmung ist indes kein Relikt des vergangenen Jahrhunderts, sondern entfaltete seine Wirkung auch in den jüngeren und jüngsten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit.“
Auch ein anderes hochaktuelles Thema ließ Präsident Harbarth nicht aus: „Ungeachtet ihrer großen Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland steht die unternehmerische Mitbestimmung heute in mehrfacher Hinsicht unter Druck.“ Ganz konkret bezog er sich dabei auf die Pläne der EU-Kommission zur Schaffung einer neuen europäischen Unternehmensrechtsform: Die so genannte „EU Inc.“ Die soll erklärtermaßen insbesondere auf Start-ups zielen, digital und niedrigschwellig sein. Doch im vorliegenden Gesetzesentwurf der Kommission steht die EU Inc. für alle Unternehmen offen. Nach Ansicht von juristischen Expert*innen aus Stiftung und Gewerkschaften droht damit nach der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) ein neues Schlupfloch zum Umgehen der paritätischen Mitbestimmung zu entstehen.
Es werde bei dem Vorhaben „in vielerlei Hinsicht darum gehen den Entwurf zu verbessern, ohne das Projekt zu torpedieren“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Zugleich forderte er zu Optimismus auf: „Vielleicht steht am Ende eine Rechtsform, die das deutsche Modell nicht eins zu eins überträgt, aber Europa insgesamt für die Idee der unternehmerischen Mitbestimmung stärker erwärmen kann – für unternehmerische Mitbestimmung, die sich in Deutschland bewährt hat. Damit wäre für unseren Kontinent viel gewonnen.“
Das Thema griff Yasmin Fahimi in ihrer Rede auf. „Seit Jahren sehen wir, dass die Unternehmensmitbestimmung einer Erosion unterliegt“, sagte die DGB-Vorsitzende. Nur noch etwas mehr als jedes zweite Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten in Deutschland habe noch einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat, wie ihn das Mitbestimmungsgesetz von 1976 vorschreibt. Millionen Beschäftigten würde damit ihr Mitspracherecht vorenthalten. „Das zwingt eigentlich zum politischen Handeln.“ Doch stattdessen sollten die Schlupflöcher nun unter dem Schlagwort der Wettbewerbsfähigkeit sogar noch ausgeweitet werden. „Die, die sich gegen die Mitbestimmung aussprechen, wollen die einseitige Stärkung von Profitinteressen“, sagte Fahimi. „Das machen wir nicht mit.“ Europa brauche mehr, nicht weniger Demokratie.
„Wer Mitbestimmung schwächt, schwächt nicht nur Beschäftigtenrechte, sondern auch wirtschaftliche Vernunft und demokratische Kultur.“
Der Festakt stand unter dem Titel „50 Jahre Mitbestimmungsgesetz: Demokratisch. Nachhaltig. Verlässlich.“ Eingebettet war die Feierstunde in die Böckler Konferenz für Aufsichtsräte, bei der der Dreiklang des Mottos inhaltlich ausbuchstabiert wurde. Eine „Erfolgsgeschichte“ nannte Daniel Hay, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung, die Unternehmensmitbestimmung in seiner Begrüßung. „Mitbestimmte Unternehmen sind häufig innovativer, produktiver und profitabler“, sagte Hay unter Verweis auf eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien. „Wer Mitbestimmung schwächt, schwächt nicht nur Beschäftigtenrechte, sondern auch wirtschaftliche Vernunft und demokratische Kultur.“
Was die demokratische Verantwortung von Unternehmen und Mitbestimmung ausmacht, stand im Zentrum der ersten von drei Diskussionsrunden mit Aufsichtsratsmitgliedern – sowohl von Arbeitnehmer*innen als auch von Anteilseigner*innen-Seite – und Wissenschaftler*innen. „Die AfD ist eine Partei mit einem faschistoiden Wesenskern“, sagte Klaus Dörre, Gastprofessor für sozial-ökologische Nachhaltigkeitskonflikte an der Universität Kassel. „Es ist wichtig, dass sich Unternehmensvorstände hier klar positionieren.“ Claudia Oeking, Leiterin Public Affairs und Mitglied im Aufsichtsrat bei Airbus, warnte jedoch vor Belehrungen „von oben herab“. Es komme vielmehr darauf an, den Dialog mit den Beschäftigten zu suchen und klare Werte zu leben. „Arbeit ist ein Ort, wo Leute tun, was sie lieben“, sagte Oeking. „Das sollten wir im Sinne der Demokratie nutzen.“
Auch der Dresdner Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmensethiker Markus Scholz hält wenig von „CEO-Aktivismus“, wie er es ausdrückte, wenn dem keine demokratische Praxis im Unternehmen folgt. „Die nach außen Demokratie unterstützen, bauen sie nach innen mitunter ab“, sagte der BWL-Professor. „Links blinken und rechts abbiegen, könnte man das nennen.“ Für Claudia Bogedan, Geschäftsführerin der Hans-Böckler-Stiftung, ist die Maxime deshalb eindeutig: „Das A und O muss sein, die Mitbestimmungsvermeidung zu stoppen“, erklärte sie. Denn es sei wissenschaftlich nachgewiesen: „Bei Menschen, die Selbstwirksamkeit und Teilhabe am Arbeitsplatz erleben, ist die Tendenz sehr viel geringer, rechte Parteien zu wählen.“
In der anschließenden Runde über nachhaltige Unternehmensführung in der Krise standen die politischen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt. „Wenn der Glaube nicht da ist, dass Politik Planungssicherheit schafft, sind Unternehmen zutiefst verunsichert“, sagte Jürgen Kerner, zweiter Vorsitzender der IG Metall und Aufsichtsrat unter anderem bei Siemens. Zum Beispiel bei der Frage der günstigen Energie: Der Industriestrompreis gelte nur befristet und stehe zudem unter Finanzierungsvorbehalt. „Damit ist die Wirkung gleich null.“ Noch schärfer formulierte es Can Toygar vom Private-Equity-Unternehmen CVC Capital Partners und Aufsichtsrat unter anderem bei Douglas: „Die Energiepreise müssen runter, sonst hat die Stahlindustrie hier keine Daseinsberechtigung.“
Christina Reuter, Professorin für nachhaltige Produktionssysteme an der TU München, verwies dagegen auf das ungenutzte Energiesparpotenzial in Unternehmen: Bis zu 40 Prozent betrage es laut einer Fraunhofer-Studie, wegen alter Anlagen oder vergeudeter Abwärme. „Da brauchen wir nicht auf die Politik zu warten, das hat jedes Unternehmen selbst in der Hand.“ Das allerdings erfordert Investitionen. Alexandra Friedrich, Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende beim Medizintechnikhersteller B. Braun in Melsungen, widersprach der Wissenschaftlerin deshalb: „Unternehmen sind im Moment nicht bereit, in Deutschland in neue Maschinen zu investieren.“ Weil wegen der unklaren politischen Rahmenbedingungen die Perspektive fehle.
Bei solchen strategischen Fragen sollte sich der Aufsichtsrat als „Sparringspartner“ des Vorstands verstehen, darüber herrschte Einigkeit. Aber wie funktioniert eigentlich eine verlässliche Zusammenarbeit im Aufsichtsrat? Darum ging es in der dritten Paneldiskussion. Für Nicolas Peter, ehemaliges Vorstandsmitglied und jetzt Aufsichtsratsvorsitzender bei BMW, kommt es neben möglichst breit gestreuter fachlicher Kompetenz auf „Softfaktoren“ an: Fähigkeit zum Dialog, Vertrauen, Transparenz: „Das Ringen um die besten Lösungen ist zentral für die nachhaltige Unternehmensführung.“ Daniela Mattheus, Aufsichtsratsvorsitzende bei Jenoptik, plädierte dafür, die besonderen Kompetenzen der Beschäftigtenseite wahrzunehmen. „Arbeitnehmer kennen das Unternehmen auf allen Ebenen – es wäre hochgradig dumm, diese Kompetenz nicht zu nutzen“, sagte sie. „Ich suche ja keinen KI-Experten auf der Anteilseignerseite, wenn zwei auf der Arbeitnehmerseite sitzen.“
Gleichwohl betonte Nicole Simons, Vizevorsitzende der IG BAU und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende bei Hochtief: Nicht immer gehe es ohne externen Sachverstand. Sie forderte deshalb ein gesetzlich verbrieftes Recht der Arbeitnehmer*innenbank, sich nötigenfalls Expertise von außen zu holen. „Gute Mitbestimmung“, sagte Simons, „braucht Werkzeug.“ Was es hingegen nicht mehr braucht, meinte Christoph Schmitz-Dethlefsen, ist das doppelte Stimmrecht, mit dem Aufsichtsratsvorsitzende bei einem Patt im Gremium faktisch allein entscheiden können. „Die deutsche Montanmitbestimmung“, sagte der ver.di-Bundesvorstand und stellvertretende Telekom-Aufsichtsratsvorsitzende, „hat mit einem Modell, in dem es dieses Doppelstimmrecht nicht gibt, gute Erfahrungen gemacht. Ich glaube, es ist überflüssig.“