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Betriebsrat, Schwerbehinderten Vertretung Pressemitteilungen

Neue Studie des WSI: Beschäftigung von Schwerbehinderten: Mitbestimmung durch Betriebsräte und SBV macht Unterschied

13.10.2026

Bis Ende November stehen in ganz Deutschland wieder die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) an. Eine SBV soll in Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten gewählt werden. Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, eine Mindestzahl an Schwerbehinderten zu beschäftigen. Doch etliche Arbeitgeber haben gar keine Menschen mit Behinderung eingestellt. Andere erreichen nicht die gesetzlich festgelegte Quote (Daten unten). Besonders in privatwirtschaftlichen Betrieben ohne Mitbestimmung haben Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Beeinträchtigung schlechte Karten. Eher finden sie eine Anstellung im öffentlichen Dienst und in der gemeinnützigen Wirtschaft. Einen Unterschied macht auch die Mitbestimmung: Betriebe der Privatwirtschaft, in denen es einen Betriebsrat gibt und im besten Fall auch eine Schwerbehindertenvertretung, beschäftigen häufiger Schwerbehinderte als solche ohne Interessenvertretung. Allerdings besteht auch dort nach Einschätzung von Betriebs- und Personalräten noch ungenutztes Potenzial, sowohl bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten als auch bei der Verbreitung von Schwerbehindertenvertretungen. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Für ihre Untersuchung haben die WSI-Forscher Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer die WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2025 von fast 4.000 Gremien ausgewertet und die Ergebnisse mit Daten der Bundesagentur für Arbeit abgeglichen. 

Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit Menschen zu besetzen, denen das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 auf einer bis 100 reichenden Skala attestiert. Auch Menschen mit geringerem Behinderungsgrad können diesen Schwerbehinderten gleichgestellt werden; darüber entscheidet die Arbeitsagentur. Wer die Vorgaben als Arbeitgeber nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Schwerbehindertenvertretungen sollen „die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle“ fördern, ihre Interessen vertreten und „ihnen beratend und helfend zur Seite“ stehen (siehe auch das unten verlinkte Beispiel). 

Rund 60 Prozent der privatwirtschaftlichen Arbeitgeber erfüllen die Mindestanforderung zur Beschäftigung nicht

Von den schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen im Erwerbsalter waren laut Arbeitsagentur 2024 nur 51 Prozent erwerbstätig. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung betrug die Quote hingegen 77 Prozent. Rund 26 Prozent der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft mit mehr als 20 Arbeitsplätzen und zehn Prozent der öffentlichen Arbeitgeber beschäftigen nach BA-Daten gar keine schwerbehinderten Menschen. Weitere 36 beziehungsweise 32 Prozent erfüllen die Beschäftigungspflicht nur teilweise.

In mitbestimmten Betrieben ist die Situation besser, wie die Betriebs- und Personalrätebefragung nahelegt. Nach Angaben der befragten Arbeitnehmervertreter*innen erfüllten im vergangenen Jahr rund 56 Prozent der gewinnorientierten Arbeitgeber und 69 Prozent der Arbeitgeber in gemeinnützigen Betrieben die Verpflichtung, auf fünf Prozent der Arbeitsplätze Behinderte einzustellen. Der öffentliche Dienst kommt auf 74 Prozent. Die Zahlen liegen leicht unter den letzten erhobenen Werten von 2021. 

In 57 Prozent der nicht-gemeinnützigen und 61 Prozent der gemeinnützigen Betriebe existiert nach Angaben der Betriebsräte eine Schwerbehindertenvertretung. Von den Personalräten, also den Vertreter*innen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, sagten 76 Prozent, dass es eine Schwerbehindertenvertretung gebe. Gegenüber 2021 sind beide Quoten leicht gestiegen.

Grundsätzlich gilt: Je größer der Betrieb ist, desto eher hat er eine Schwerbehindertenvertretung. Außerdem geht die Existenz einer Schwerbehindertenvertretung häufig mit einer höheren Anzahl Behinderter im Betrieb einher. Was dabei Ursache und Wirkung ist, lässt sich Blank und Brehmer zufolge nicht sicher sagen. Es könnte sein, dass eine große Zahl Betroffener den Anstoß zur Wahl einer Vertretung gibt. Andersherum ist aber auch denkbar, dass eine bestehende Schwerbehindertenvertretung dazu beiträgt, dass Behinderte häufiger eingestellt werden oder Arbeitnehmer*innen bei Eintritt einer Behinderung weiterbeschäftigt werden.

Beides sei auch mit Blick auf alternde Belegschaften und Fachkräftemangel eine „zentrale Frage“, so die Forscher. Betriebe sollten das Potenzial von Menschen mit Einschränkungen nutzen. An den Betriebs- und Personalräten sei es, „darüber zu wachen, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht diskriminiert werden“ und auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken.

Kontakt

Dr. Florian Blank
WSI-Experte für Sozialpolitik

Dr. Wolfram Brehmer
WSI-Experte für empirische Analysen

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

Weitere Informationen

Florian Blank, Wolfram Brehmer: Beschäftigung von Schwerbehinderten und ihre Vertretung im Betrieb.
Zum WSI Policy Brief Nr. 103, Oktober 2026  

Was Schwerbehindertenvertretungen erreichen können, zeigt das Beispiel der SBV bei Körber Technologies in Hamburg.

Das Gremium wurde für seine Arbeit kürzlich mit dem Deutschen Betriebsrätepreis ausgezeichnet.
Weiterleitung zum Tagungsbericht des DBRP

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