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Ein Smartphone zeigt eine Grafik zur neuen Grundsicherung als Nachfolgeregelung des Bürgergeldes. Im Hintergrund ist das Gebäude der Bundesagentur für Arbeit zu sehen. Pressemitteilungen

Neue Studie: Einkommen bei Arbeit zum Mindestlohn deutlich höher als mit Grundsicherung – Zahlen zu allen Landkreisen und Städten

27.10.2026

Auch wer zum Mindestlohn arbeitet, hat ein deutlich höheres verfügbares Einkommen als vergleichbare Personen, die Grundsicherung beziehen. Das gilt überall in Deutschland und unabhängig von der Haushaltskonstellation. Im deutschen Durchschnitt liegt der Einkommensvorteil bei rund 623 Euro monatlich im Falle einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind von fünf Jahren hat bei Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn im Bundesdurchschnitt rund 757 Euro mehr zur Verfügung als bei Grundsicherungsbezug. Bei einer verheirateten Paarfamilie mit zwei Kindern von fünf und 14 Jahren und einem in Vollzeit zum Mindestlohn beschäftigten Elternteil beträgt der Vorteil rund 749 Euro. In Ostdeutschland inklusive Berlin ist der Lohnabstand etwas größer als im Westen. Bei einer alleinstehenden Person sind es beispielsweise durchschnittlich rund 664 Euro im Osten gegenüber rund 609 Euro im Westen. 

Regional unterscheidet sich der Umfang des Einkommensvorteils bei Beschäftigung ebenfalls, in vielen Städten und Landkreisen sind die Unterschiede zum Bundesdurchschnitt nach oben oder unten dabei eher moderat. Im regionalen Vergleich am kleinsten ist der Lohnabstand zum Grundsicherungsbezug in Orten mit sehr hohen Mieten wie z.B. in München und seinem Umland. Auch beispielsweise in Frankfurt (515 Euro bei einer alleinstehenden Person), Hamburg (521 Euro), Köln (523 Euro) oder Stuttgart (524 Euro) sind die Abstände deutlich unterdurchschnittlich, weil dort die anerkannten Kosten der Unterkunft nach SGB II höher sind. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie liefert auch detaillierte regionale Daten für alle 401 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte sowie für die Bundesländer.

Dass überall in Deutschland ein klarer Lohnabstand zwischen einer Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn und Grundsicherung besteht, ist auch eine Folge entsprechend gestalteter Sozialleistungen, zeigt die Untersuchung des WSI: Erstens gibt es mit Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und dem Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende Leistungen, die verhindern sollen, dass Menschen, die in Beschäftigung stehen, überhaupt auf die Grundsicherung angewiesen sind. Zweitens stellen die Hinzuverdienstregelungen im Sozialgesetzbuch II sicher, dass auch Menschen, die Grundsicherung beziehen, bei Erwerbstätigkeit als „Aufstocker*innen“ stets mehr Einkommen zur Verfügung haben als ohne eine Beschäftigung. 

Einschnitte bei Wohngeld und Unterhaltsvorschuss würden Einkommensvorsprung mit Arbeit reduzieren

Die neue Untersuchung bestätigt die Ergebnisse einer WSI-Studie zum gleichen Thema aus dem Jahr 2025. Sie liefert aktualisierte Daten und bezieht den veränderten Rechtsstand nach der Umstellung von Bürgergeld auf neue Grundsicherung ein. Der Lohnabstand hat sich gegenüber 2025 im Durchschnitt leicht vergrößert, weil die Regelsätze der Grundsicherung 2026 nicht erhöht wurden, während der Mindestlohn gestiegen ist.  

„Der Streit um das Bürgergeld im vergangenen Jahr war ein eindrückliches Beispiel dafür, wie Sozialdebatten nicht geführt werden sollten: Vielfach wogen Vorurteile schwerer als Fakten“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Eine häufig gehörte Unterstellung war, dass es sich für Bezieher*innen von Bürgergeld nicht lohne, erwerbstätig zu sein. Die Zahlen unserer neuen Studie zeigen erneut, dass Menschen in der Grundsicherung deutlich weniger Geld zur Verfügung haben als Erwerbstätige, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten“, sagt die Soziologin. 

„Zur korrekten Einordnung gehört auch die Information, dass Vollzeitarbeit zum Mindestlohn relativ selten ist – die meisten Vollzeitbeschäftigten verdienen zum Glück deutlich mehr“, so Kohlrausch. „In Regionen, in denen der finanzielle Abstand zwischen Mindestlohnbeschäftigung und Grundsicherung geringer ist, liegt das an sehr hohen Mieten. Gegen hohe Mieten etwas zu tun, ist ein Feld, auf dem dringender politischer Handlungsbedarf besteht“, betont Kohlrausch. Das gleiche gelte für eine wirksame Qualifizierung von erwerbsfähigen Menschen im Grundsicherungsbezug wie von Beschäftigten, deren Job absehbar bedroht ist. „Statt Menschen mit niedrigen Erwerbseinkommen und in der Grundsicherung gegeneinander auszuspielen, ist es Zeit, soziale Infrastrukturen zu stärken.“ Die Bundesregierung tue aber das Gegenteil, wenn sie, wie angekündigt, Einschnitte beim Wohngeld und beim Unterhaltsvorschuss vornehme. „Das würde übrigens den Lohnabstand insbesondere bei Familien tendenziell reduzieren“, erklärt Kohlrausch.  

Mit der Kinderzahl steigt der Lohnabstand

Im Rahmen der Analyse haben die WSI-Forscher Dr. Eric Seils und Dr. Helge Emmler für drei typische Haushaltskonstellationen Modellrechnungen auf Basis des „WSI-Steuer-/Transfermodells“ durchgeführt, das alle relevanten Abgaben, die Leistungen der Grundsicherung sowie weitere Sozialleistungen umfasst. Regionale Daten zu den laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft wurden der SGB-II-Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen. 

Die Studie setzt sich auch mit verschiedenen in der Öffentlichkeit kursierenden Behauptungen auseinander (siehe auch Seite 8ff. in der Studie). „Viele glauben etwa, dass sich Arbeit für Grundsicherungsempfänger*innen insbesondere dann nicht lohnt, wenn sie viele Kinder haben. Die Zahlen der Studie zeigen aber, dass der Lohnabstand mit der Zahl der Kinder wächst“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. Dies liegt daran, dass sich im Falle von Arbeit neben höherem Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag usw. auch niedrigere Beiträge zur Pflegeversicherung oder geminderte Einkommensteuerzahlungen bemerkbar machen. Dementsprechend fällt der Lohnabstand bei größeren Familien absolut am höchsten und bei Paarhaushalten ohne Kinder im Grundsicherungsbezug am kleinsten aus. Kinderlose Paare machen nur acht Prozent aller Bedarfsgemeinschaften im Grundsicherungsbezug aus – weitaus weniger als Alleinstehende und Familien. 

Viele Sonderleistungen bei besonderem Bedarf, etwa für Schulmaterialien oder eine Erstausstattung beim ersten Kind, können den Lohnabstand wiederum nicht schmälern, weil sie auch Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen beantragen können. Eventuelle Kosten für den Weg zur Arbeit zählen zu den wenigen Posten, die sich mangels systematischer Daten für den Vergleich nicht berücksichtigen lassen. Diese dürften aber nicht allzu hoch sein, gibt Seils zu bedenken. Denn Personen, die zum Mindestlohn arbeiten, dürften meist relativ weit verbreitete wenig spezialisierte Tätigkeiten ausüben und keine weiten Pendelwege haben. 

In Nordhausen, dem Vogtland und Gera ist die Differenz am größten, in Landkreis und Stadt München am kleinsten

Seils´ und Emmlers Berechnungen zufolge kommt eine alleinstehende Person, die 38,19 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeitet – was der durchschnittlichen betriebsüblichen Vollarbeitszeit entspricht –, auf einen Bruttomonatslohn von 2.300,31 Euro. Davon bleibt nach Abzug von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen im bundesweiten Durchschnitt ein verfügbares Einkommen von rund 1.653 Euro. Wenn dieselbe Person Grundsicherung bezieht, stehen ihr 563 Euro Regelsatz und im bundesweiten Durchschnitt 467,37 Euro für die anerkannten Kosten der Unterkunft zu, also in Summe rund 1.030 Euro. Der Lohnabstand beträgt damit rund 623 Euro. Auch wenn man davon noch den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro abzieht, bleibt eine Differenz von rund 604 Euro. 

„An dieser Stelle kommt bisweilen der Einwand, dass die arbeitende Person von ihrem verfügbaren Einkommen ja noch die Miete bezahlen muss. Das stimmt, aber es ändert nichts am Befund“, erklärt WSI-Direktorin Kohlrausch. „Denn wenn man die Wohnkosten abziehen will, muss man es auf beiden Seiten tun. Und dann bleiben im Beispiel des Singles im Grundsicherungsbezug lediglich die 563 Euro Regelsatz als verfügbares Einkommen übrig.“

Bei einer alleinstehenden Person mit fünfjährigem Kind ergibt sich bei gleicher Arbeitszeit ein Nettolohn von 1.749 Euro. Mitsamt Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss beträgt das verfügbare Einkommen im bundesweiten Mittel rund 2.564 Euro. Im Falle von Grundsicherungsbezug summieren sich die beiden Regelsätze, der Mehrbedarf für Alleinerziehende, die Kosten der Unterkunft und der Sofortzuschlag auf durchschnittlich rund 1.806 Euro, was einem Lohnabstand von rund 757 Euro entspricht.

Ein Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren und einer Person als Alleinverdiener*in kommt auf einen Nettolohn von 1.820 Euro, das verfügbare Einkommen inklusive Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld beträgt hier durchschnittlich rund 3.535 Euro. Grundsicherungs-Regelsätze, Kosten der Unterkunft und Sofortzuschläge machen zusammen rund 2.785 Euro aus, rund 749 Euro weniger.

Regionale Abweichungen beruhen auf Unterschieden bei den Mietkosten: Im Landkreis München, der Stadt München und im Landkreis Dachau fällt der Lohnabstand beispielsweise bei einem Single-Haushalt mit rund 404, 466 bzw. 468 Euro bundesweit am geringsten aus. In Nordhausen, dem Vogtlandkreis und in Gera ist er mit rund 755, 749 bzw. 745 Euro am größten. 

Kontakt

Prof. Dr. Bettina Kohlrausch
Wissenschaftliche Direktorin des WSI

Dr. Eric Seils
WSI, Experte für vergleichende Sozialpolitik

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

Weitere Informationen

Eric Seils, Helge Emmler: Lohnt sich Arbeit in Deutschland auch 2026 noch?
WSI Policy Brief Nr. 104, Oktober 2026. 

Die Daten für alle Stadt- und Landkreise auf unserer Website.
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