zurück
Systemrelevant_294_HERO Service aktuell

Systemrelevant Podcast: Gewerkschaften und ihr Kampf um digitalen Zugang

Ihr Zugangsrecht wurde zuletzt eingeschränkt: Doch ohne Kontakt zu den Beschäftigten in den Betrieben können Gewerkschaften wenig bewegen. Ernesto Klengel und Johanna Wenckebach analysieren, wie gewerkschaftliche Arbeit im digitalen Zeitalter gestärkt werden kann.

[30.04.2026]

Wie erreichen Gewerkschaften Beschäftigte im Homeoffice und in der digitalen Arbeitswelt? Wie gewinnen sie neue Mitglieder? Der Zugang ist erheblich erschwert, resümieren Ernesto Klengel, Direktor unseres HSI, und Johanna Wenckebach, Justiziarin der IG Metall, Aufsichtsrätin der BMW AG sowie Professorin für Arbeitsrecht an der University of Labour in Frankfurt am Main. 

Johanna Wenckebach: „Der Gesetzgeber muss der Digitalisierung gerecht werden, den digitalisierten Realitäten in den Betrieben, in denen viele Menschen nicht mehr an ihren Arbeitsplätzen auf Betriebsgeländen anzutreffen sind. Das Zugangsrecht [der Gewerkschaften], das im Betriebsverfassungsgesetz steht, muss explizit auf digitale Kanäle ausgeweitet werden.”

Konkret fordert sie eine Anpassung von § 2, Absatz 2 im Betriebsverfassungsgesetz zur „Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber". Bisher heißt es: „Zur Wahrnehmung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters Zugang zum Betrieb zu gewähren, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen."

Johanna Wenckebach schlägt eine Ergänzung um digitale Zugangsrechte vor. In etwa so: „Dies umfasst auch den Zugang zu den im Betrieb genutzten elektronischen Kommunikationsmedien.” Die Juristin betont: „Dieser eine Satz würde schon sicherstellen, das in der Rechtsprechung zu normieren, was sich das Bundesarbeitsgericht nicht getraut hat.”

Rückblick: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im Januar 2025 das digitale Zugangsrecht für Gewerkschaften eingeschränkt. Klengel und Wenckebach kritisieren diese Entscheidung und diskutieren verbleibende Spielräume, um mit Beschäftigten in Kontakt zu treten.

„Tarifbindung lässt sich nur mit aktiven Gewerkschaftsmitgliedern herstellen”

Helfen könnte auch die EU-Plattformarbeitsrichtlinie. Sie verpflichtet Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Plattformbeschäftigte (beispielsweise bei Lieferdiensten) über digitale Infrastrukturen kommunizieren können. Dieser Ansatz könnte auf andere Beschäftigungsverhältnisse übertragen werden. Denn ohne direkten Kontakt zu Beschäftigten bleibt auch Tarifpolitik schwierig.

Um Betriebe, die nicht tarifgebunden sind, in die Tarifbindung zu bringen, müssen Menschen in den Betrieben von Gewerkschaften angesprochen und auf Missstände hingewiesen werden können. Tarifbindung lasse sich nur mit aktiven Gewerkschaftsmitgliedern herstellen, sagt Wenckebach. Mehr dazu im weiteren Verlauf der Podcast-Folge mit Moderator Marco Herack. 

Weitere Informationen

Transkript zur Folge 294 als PDF

DIAS – Das Magazin (Wissenschaftliche Zeitschrift für das digitale Arbeits- und Sozialrecht I Interdisziplinäre Perspektiven auf Digitale Arbeit)

Alle Informationen zum Podcast

In Systemrelevant analysieren führende Wissenschaftler:innen der Hans-Böckler-Stiftung gemeinsam mit Moderator Marco Herack, was Politik und Wirtschaft bewegt: makroökonomische Zusammenhänge, ökologische und soziale Herausforderungen und die Bedingungen einer gerechten und mitbestimmten Arbeitswelt – klar verständlich und immer am Puls der politischen Debatten.

Alle Folgen in der Übersicht

Systemrelevant hören / abonnieren:

Sebastian Dullien auf Bluesky & auf LinkedIn
Ernesto Klengel auf LinkedIn
Bettina Kohlrausch auf Bluesky & auf LinkedIn
Daniel Hay auf LinkedIn
Christina Schildmann auf LinkedIn

Zugehörige Themen