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Praxistipp: IT-Mitbestimmung sichern und effizient gestalten

Ausgabe 04/2023

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe eine Auswertung vor

Digitale Technik durchdringt die Arbeitswelt zunehmend unbemerkt. So laufen Softwareupdates inzwischen meist im Hintergrund automatisch ab, ohne dass Unternehmen etwas dafür tun müssen. Für die Mitbestimmung bedeutet es jedoch, dass sie sich nicht vorab ein Bild über die Möglichkeiten und Risiken der neuen Anwendung oder Erweiterung machen kann. Das erschwert das Geschäft der Interessenvertretung zusätzlich. Der Einsatz immer komplexerer IT fordert sie zunehmend heraus. Für die Betriebsräte von Telekom, Schaeffer, Procter & Gamble sowie den Personalrat der Stadt Hamburg war dies jedoch kein Grund, zu resignieren. Sie suchten nach Lösungen und schlossen IT-Rahmenvereinbarungen ab. Auch wenn sie unterschiedlich an das Thema herangingen, ist den erzielten Vereinbarungen eines gemeinsam: Sie sichern die Beteiligung und machen sie gleichzeitig effizienter, und nicht für jedes neue IT-Werkzeug muss eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Betriebs- und Personalräte können den Prozess der Digitalisierung vielmehr begleiten. Aus Sicht der Mitbestimmung geht es bei der Digitalisierung außer um Beteiligung unter anderem um Datenschutz und die Verhinderung von Leistungs- und Verhaltenskontrollen, um die Qualifizierung der Beschäftigten für neue IT-Systeme und den barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen. Alle Vereinbarungen schließen die Kontrolle von Leistungen und Verhalten der Beschäftigten durch IT aus und verbieten darüber hinaus die Verwertung von Daten, etwa von sogenannten Zufallsfunden. Daten dürfen bei der Telekom zudem nur anonym ausgewertet und nicht verknüpft werden. Beim Thema Qualifizierung räumt die Vereinbarung von Procter & Gamble den Beschäftigten unter anderem Lernzeiten während der Arbeitszeit ein. Auch für die Information und Beteiligung des Betriebsrats haben die vier Gremien Lösungen gefunden, die Mitbestimmung bei IT-Prozessen sichert und handhabbar macht. So hat der Betriebsrat von Schaeffler eine Vereinbarung über Formen der Zusammenarbeit abgeschlossen. Mit den Projekten änderte sich auch die Arbeitsweise der Interessenvertretung. Um die stetig zunehmende IT in ihren Unternehmen im Interesse der Beschäftigten zu regeln, arbeiten die Betriebs- und Personalräte zunehmend in Form von Projektmanagement und viel digitaler.

Mehr zum Thema:

Mehr über die Rahmenvereinbarungen bei der Telekom, bei Schaeffler, Procter & Gamble sowie der Stadt Hamburg finden Sie hier.

Weitere Fragen an betriebsvereinbarung[at]boeckler.de

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