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Praxistipp: KI mitbestimmen und gläserne Beschäftigte verhindern

Ausgabe 01/2024

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe eine Auswertung vor.

Kompliziert, vielfältig und hochdynamisch – drei Eigenschaften, die auf viele algorithmische Systeme und Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) in Betrieben zutreffen. Die Akteure der Mitbestimmung müssen genau hinschauen, sich Rat holen und sich qualifizieren, wenn sie den Einsatz der neuen Technik im Interesse der Beschäftigten gestalten wollen. Vier Beispiele zeigen, wie Betriebsräte den Einsatz von KI und algorithmischen Systemen regeln, und machen deutlich, welche Rechte ihnen die Gesetze schon heute geben und wo es rechtliche Lücken gibt.

Der gläserne Beschäftigte ist angesichts der Mengen an Daten und der Geschwindigkeit, mit der die Systeme arbeiten, keine Utopie. Betriebsräte müssen Leistungs- und Verhaltenskontrollen beim Einsatz im Betrieb möglichst ausschalten. Der Gesamtbetriebsrat von DuPont hat den Einsatz solcher Funktionen im Personalmanagementsystem Workday ausgeschlossen.

Bei IBM regelt die Vereinbarung, dass die letzte Entscheidung beim Menschen liegt und so nicht Maschinen allein über Beschäftigte bestimmen. In allen Beispielen arbeiten die Betriebsräte eng mit den Datenschutzbeauftragten zusammen. Die Software bewerten sie beispielsweise nach Risiken und Auswirkungen auf die Beschäftigten. Bei Siemens unterscheidet der Betriebsrat nach Anwendungen und ihren Folgen.

Ein anderer wichtiger Punkt ist in allen Beispielen die Qualifizierung: Betriebsräte brauchen Wissen über die Technik, um Gefahren zu erkennen. Aber auch die Beschäftigten müssen für den sicheren Umgang mit KI qualifiziert werden. Bei Heidelberg Materials werden daher die Beschäftigten bei jeder technischen Neuerung geschult.

Betriebsräte können sich – das zeigt die Mitbestimmungspraxis  – nicht nur auf das Betriebsverfassungsgesetz, sondern auf eine Reihe von Gesetzen und Vereinbarungen stützen. Den Schutz der Persönlichkeit garantiert das Grundgesetz, Fremdbestimmung durch Technik untersagt die Datenschutzgrundverordnung. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz gibt Betriebsräten das Recht, sich Beratung zum Thema KI zu holen. Allerdings müssen sie sich mit dem Arbeitgeber einigen – eine Schwäche des Gesetzes, die auch der DGB in seinem Entwurf für ein Betriebsverfassungsgesetz nennt. Dennoch zeigen die Beispiele: KI kann mit klassischen Instrumenten geregelt werden.

Mehr zum Thema:

Mehr Infos und Fallstudien unter:
https://www.boeckler.de/de/betriebs-und-dienstvereinbarungen-34872.htm

Weitere Fragen an:
betriebsvereinbarung[at]boeckler.de

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