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Immer auf die Kleinen Magazin Mitbestimmung

Krisenfolgen: Immer auf die Kleinen

Ausgabe 05/2020

Aktuelle Forschung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: Je kleiner die Unternehmen, desto häufiger die Einkommenseinbußen der Beschäftigten in der Corona-Krise. Warum ist das so? Von Kay Meiners

Die Datensätze, mit denen Sozialwissenschaftler arbeiten, sind manchmal sehr eindeutig. Als die Hans-Böckler-Stiftung im April und Juni die Beschäftigten fragte, ob sie durch die Corona-Krise Einkommensverluste erlitten hätten, stießen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf einen „nahezu perfekten linearen Trend“. Die Zahlen, abgesichert durch die Auskünfte von mehr als 6000 Personen, sagen: Je kleiner der Betrieb, desto häufiger sind die Einkommensverluste. Während in Großbetrieben nur ein Viertel der Belegschaft betroffen ist, trifft es in Kleinunternehmen die Hälfte der Belegschaft. Im Durchschnitt aller Betriebsgrößen sind es 31,8 Prozent. Wird die Entscheidung, lieber im kleinen Laden um die Ecke zu arbeiten als beim Onlineversandhändler, in der Corona-Krise zum Einkommensrisiko?

Weniger Rücklagen, weniger Know-how

Andreas Hövermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Hans-Böckler-Stiftung und verantwortlich für die Befragung, sieht vor allem drei Gründe für den klaren Zusammenhang zwischen der Betriebsgröße und der Häufigkeit von Einkommenseinbußen: Zum einen verfügen kleinere Unternehmen über weniger Rücklagen. „Häufig können sie weniger gut Einnahmeausfälle kompensieren, sodass sie schneller zu Personalkostensenkungen greifen, um zu überleben.“ Dies zeigt sich auch darin, dass in kleineren Betrieben deutlich häufiger Kurzarbeit angemeldet wurde und diese hier auch seltener aufgestockt wird.

Die weniger regulierten Arbeitsbedingungen machen es kleineren Betrieben leichter, die Personalkosten kurzfristig zu senken. Die betriebliche Mitbestimmung ist hier weit schwächer entwickelt. Zu dieser Analyse passt ein anderer Befund der Befragung, der auf die Schutzfunktion der Gewerkschaften verweist: Erwerbstätige, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, hatten mit 26,5 Prozent seltener Einbußen zu verzeichnen als der Durchschnitt. Arbeitnehmer in Betrieben ohne Mitbestimmung mussten dagegen häufiger Einbußen in Kauf nehmen – in Betrieben ohne Tarifvertrag 35,7 Prozent der Befragten, in Betrieben ohne Betriebsrat sogar 37,7 Prozent.

Nicht nur die geringen Eigenmittel kleiner Unternehmen bedeuten in der Corona-Krise eine Gefahr für die Beschäftigten. Der zweite Grund, so sagt Hövermann, liege darin, dass kleine Unternehmen schwerer an versprochene Hilfsgelder kommen. Nicht immer scheinen in diesen Firmen das nötige Know-how oder die Zeitressourcen für das Antragsverfahren vorhanden zu sein. Hinzu kommt, dass sie – falls sie Anspruch haben – die zögerliche Auszahlung härter trifft. Um Betrug zu verhindern, können die Hilfen nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte beantragt werden. Bis August, so ergab eine Anfrage der Grünen an das Wirtschaftsministerium, waren von rund 25 Milliarden Euro an Überbrückungshilfen gerade einmal 248 Millionen Euro ausgezahlt – ein mageres Prozent.

Beim Hilfspaket wird nachgebessert

Immerhin wird nun von der Politik nachgebessert. Anders als bisher sollen künftig alle Unternehmen oder Selbstständigen Überbrückungshilfen beantragen können, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten nachweisen können oder aber einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen jetzt für die Monate September bis Dezember bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten auf maximal 15.000 Euro soll laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gestrichen werden. Mittelbar wichtig für die Arbeitnehmer: Die Personalkostenpauschale soll von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent erhöht werden.

Die Verlierer der Krise

Noch ein dritter Grund kann – so Hövermann – das Umfrageergebnis zumindest teilweise erklären. Es ist eine statistische Korrelation. Einige der Branchen, die ohnehin besonders hart von der Krise getroffen werden – unter anderem durch die Öffnungsverbote –, dürften im Schnitt auch Betriebe mit kleineren Belegschaften haben. Das trifft für das Gastgewerbe zu, wo 76 Prozent der Befragten von Einkommenseinbußen berichten, aber auch für den Handel, bestimmte Dienstleistungen oder die Kulturbranche, während bei Finanz- oder Versicherungsdienstleistern nur 17 Prozent der Befragten Verluste hinzunehmen hatten. Das produzierende und verarbeitende Gewerbe ist mit Einkommenseinbußen bei 38 Prozent der Beschäftigten mittelschwer getroffen, aber immer noch mehrere Prozentpunkte über dem Durchschnitt. Für eine Exportnation ist das ein beunruhigender Befund.

Die Einkommenseinbußen und Wohlstandsverluste der Corona-Krise werden am Ende höchst unterschiedlich verteilt sein. Die Betriebsgröße und die Branchenzugehörigkeit des Arbeitgebers sind dabei nicht die einzigen Risiken für Einkommensausfälle der Beschäftigten.

Unmittelbar verknüpft sind andere Faktoren: Vor allem die Tätigkeit als Freiberufler und eine schlechte Qualifikation erhöhen das Risiko. Denn bei diesen Jobs fällt es Auftraggebern und Arbeitgebern leichter, die eigenen Kosten zu reduzieren, indem sie die Nachfrage auch kurzfristig drosseln. Ihre sinkenden Kosten sind die sinkenden Einnahmen des anderen – ein Mechanismus, der die Armuts- und Rezessionsrisiken in der Krise erhöhen kann.

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