Geschichte: Ein Werk vieler Hände
Vor 50 Jahren beschränkte der Bundestag die Macht der Kapitaleigner in den Aufsichtsräten. Es war nicht nur ein legislativer Akt, sondern eine kollektive Kulturleistung. Von Kay Meiners
Der gepanzerte Mercedes von Bundeskanzler Helmut Schmidt steuert am 3. Juni 1976 zügig auf das Bonner Bundeshaus zu. Schmidt ist einer der Redner auf der Fachkonferenz zum Thema Mitbestimmung, zu der die SPD-Fraktion im Großen Sitzungssaal eingeladen hat. Der Kanzler ist angespannt. Seine Termine häufen sich, denn der Vorwahlkampf für die Bundestagswahlen im Oktober hat begonnen. Zwei Themen bestimmen in diesem Sommer, der ungewöhnlich heiß werden wird, die Schlagzeilen: der Terror der Rote-Armee-Fraktion (RAF) und die Arbeitslosenzahlen, die einfach nicht sinken wollen.
Schmidt braucht mehr Zeit, um das Land auf Kurs zu bringen. Er will seine sozialliberale Koalition mit der FDP nach der Wahl weiterführen. Doch wenn es ihm nicht gelingt, seine Wirtschaftskompetenz unter Beweis zu stellen, ist seine Wiederwahl gefährdet. Die CDU sitzt ihm im Nacken – mit dem aggressiven Herausforderer Helmut Kohl als Spitzenkandidaten.
Die Konferenz heute, organisiert von der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD, ist dagegen ein Heimspiel. Trotzdem muss Schmidt auch hier den richtigen Ton treffen, wo Parteilinke und der Gewerkschaftsflügel die Mehrheit haben. Er muss das neue Mitbestimmungsgesetz, das der Bundestag am 18. März beschlossen hat, politisch verkaufen. Künftig werden die Aufsichtsräte in Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten paritätisch besetzt.
Doch kaum jemand ist mit dem Gesetz zufrieden. Den Arbeitgebern geht es zu weit, den Gewerkschaften nicht weit genug. Bei einer Zigarette geht Schmidt sein Redemanuskript noch einmal durch: „Ich möchte das gesamtwirtschaftliche Moment sehr ins Bewusstsein rücken. (…) In dem Maße, in dem das Ausmaß der Mitbestimmung wächst, wächst die Verantwortung der Arbeitnehmer. (…) Es wäre ein Irrtum, zu glauben, der Hauptzweck der Mitbestimmung sei die Regelung von Arbeitsbedingungen. Sicherlich ist das wichtig. (…) Aber genauso wichtig sind Investitionen, Investitionsfinanzierung, Gewinnverwendung, Preispolitik, Fusionspolitik usw.“ Seine Mahnung zur Verantwortung garniert Schmidt mit versöhnlichen Botschaften: dass Marktwirtschaft und Mitbestimmung keine Gegensätze seien, dass es darauf ankomme, das Gesetz nun voll auszuschöpfen und so weiter und so fort. Doch hinter den Kulissen gärt es.
Die Marktwirtschaft wird nur Bestand haben, wenn sie sich der sozialen Verantwortung der Mitbestimmung durch den Arbeitnehmer öffnet. (…) Niemand kann behaupten, dass Mitbestimmung und Marktwirtschaft oder Mitbestimmung und Wettbewerb miteinander nicht vereinbar wären.“
Schmidt sieht die Mitbestimmung nicht als Schritt zu einer umfassenden Wirtschaftsdemokratie. Er denkt ordnungspolitisch und pragmatisch. Für ihn soll Mitbestimmung die Interessen von Arbeit und Kapital austarieren, nicht die Machtverhältnisse in der Wirtschaft grundsätzlich verschieben. Er sieht sich als Architekt des politisch Möglichen. Das Gesetz von 1976 trägt diese Handschrift: mehr Einfluss für Arbeitnehmervertreter als zuvor – aber eingebettet in ein System, das die Entscheidungsfähigkeit der Unternehmen sichern soll.
Der Machtzuwachs für die Gewerkschaften ist genau dosiert – so sehr, dass Friedhelm Farthmann, ein Vertrauter des DGB-Vorsitzenden Heinz Oskar Vetter, noch Jahrzehnte später wettern wird: „Besser kein Gesetz als diesen faulen Kompromiss!“ Die wirtschaftsliberale FDP hat das Gesetz an zwei Stellen verwässert: Sie hat das Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden erzwungen. Zudem wird die Gruppe der leitenden Angestellten durch einen garantierten Sitz auf der Arbeitnehmerbank gesondert berücksichtigt.
Das Ziel des DGB war und ist eine echte Parität wie in der Montanmitbestimmung, wo die Arbeitnehmer obendrein ein Vetorecht bei der Bestellung des Arbeitsdirektors haben. Das Gesetz ist der Spatz in der Hand, nicht die Taube auf dem Dach. Dennoch geht die Bonner AfA-Konferenz ohne Eklat zu Ende. Adolf Schmidt, Vorsitzender IG Bergbau und Energie, einer der weiteren Redner, appelliert an alle, das Gesetz „am gegenwärtigen Rechtszustand“ zu messen.
So viel Realpolitik ist schmerzlich für alle, die von einer anderen Gesellschaft träumen. Der Liedermacher Knut Kiesewetter bringt das in einem Polit-Song auf den Punkt. Er lässt einen Arbeiter sprechen: „Ihr sagt: Mitbestimmung sei längst der Zeit Gebot. Jetzt habt ihr eine, die ist keine. Die bringt nichts ins Lot.“ Der Refrain des Songs geht so: „Die Macht im Staat haben doch immer noch die Gleichen, wo das Geld sitzt, sitzt die Macht, das ist doch klar.“
Die Arbeitgeber könnten dem neuen Mitbestimmungsgesetz also gelassen zustimmen, so möchte man denken. Doch stattdessen gehen sie auf die Barrikaden und rufen dabei sogar das Bundesverfassungsgericht an. Seit Jahren haben arbeitgebernahe Publizisten den „Gewerkschaftsstaat“ und die Einführung der Planwirtschaft durch die Hintertür an die Wand gemalt und dabei auch schrille Töne nicht gescheut. Im „Industriekurier“, dem heutigen „Handelsblatt“, war sogar zu lesen: „Die Demokratisierung der Wirtschaft ist so unsinnig wie eine Demokratisierung der Schulen, der Kasernen und der Zuchthäuser.“ So denken immer noch viele Unternehmer.
Wenn es eine unbestreitbare Leistung unserer Mitbestimmungspolitik und auch der jüngsten Mitbestimmungsdiskussion gibt, dann ist es die Verankerung des Mitbestimmungsgedankens im Bewusstsein der Bevölkerung – in unserem Land wie in den anderen europäischen Ländern.“
Ein Land zwischen Konsum und Krise
In der Rückschau erscheint das Mitbestimmungsgesetz von 1976 wie der Prototyp des politischen Kompromisses. Angesichts der fundamentalen Konflikte überrascht heute die große parlamentarische Mehrheit, mit der das Gesetz beschlossen wurde. Sie ging weit über die Regierungskoalition von SPD und FDP hinaus. Nach der Auszählung standen 389 Jastimmen nur 22 Neinstimmen gegenüber. Große Teile der CDU-Opposition trugen das Gesetz mit, und andere Parteien gab es im Bundestag nicht.
Eine ganze Generation war seit dem Ende des Krieges in steigendem Wohlstand aufgewachsen. Die Bundesrepublik hatte sich zu einer modernen Konsumgesellschaft entwickelt, in der es jede Menge Neues zu entdecken gab: die Musik von Abba, den Minirock, die Sofortbildkamera und den VW Golf. Alle diese Erzeugnisse der Popkultur und das Gesetz, dessen Geburtstag in diesem Jahr gefeiert wird, waren Ausdruck derselben gesellschaftlichen Umbrüche.
Deutschland steckte in einem tiefgreifenden Wandel, zu dem auch neue soziale Bewegungen wie die Umwelt-, Frauen- oder Friedensbewegung gehörten. Die Gesellschaft stand den neuen sozialen Bewegungen überwiegend ablehnend gegenüber, und doch strahlten diese Bewegungen auf die Gesellschaft als Ganzes aus.
Sie forderten mehr Transparenz, Bürgerrechte und direkte Beteiligung in Politik, Bildung und Betrieben. Vieles davon hatte mit der Studentenbewegung oder sogar davor begonnen. Der Reformkurs des SPD-Bundeskanzlers Willy Brandt hatte es befördert, vor allem mit seinem programmatischen Aufruf „Mehr Demokratie wagen“ von 1969, der eine Öffnung von Staat und Gesellschaft versprach. Gemeint waren Reformen in der Verfassung der Unternehmen, Bildungsreformen für mehr Chancengleichheit, eine Liberalisierung des Familien- und Strafrechts sowie eine aktivere Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene.
War die Montanmitbestimmung von 1951 , deren 75-jähriges Jubiläum in dieses Jahr fällt, noch vor allem als Antwort auf den Zivilisationsbruch der nationalsozialistischen Herrschaft und bewusster Neuanfang gedacht, so war das neue Gesetz stärker ein Werkzeug der technokratischen Krisenbewältigung. Zugleich war Deutschland ein geteiltes Land, die Bundesrepublik stand im Systemwettbewerb mit den sozialistischen Staaten, und es galt, auch sozial- und gesellschaftspolitisch ein Vorbild zu sein.
Eine wichtige, in der Rückschau wohl unterbewertete Rolle spielte, dass es schon belastbare Erfahrungen mit der Mitbestimmung gab. Die Traditionslinien dafür reichen weit zurück zu den zaghaften Ansätzen einer Mitbestimmung von Betriebsräten in den Aufsichtsräten der Weimarer Republik, vor allem aber in der bis dahin praktizierten Drittelbeteiligung, die zunächst im Betriebsverfassungsgesetz geregelt worden war, und in der Montanmitbestimmung. Die Unternehmen und die Gewerkschaften, namentlich die IG Metall und die IG Bergbau und Energie, hatten schon 25 Jahre Erfahrung sammeln können.
Als der Steinkohlenbergbau Ende der 1950er Jahre in die Krise geriet, erwies sich das Modell, das die Arbeitsbedingungen und die Unternehmenskultur modernisiert hatte, zum Instrument der sozialen Abfederung des Strukturwandels. Schließungen ließen sich nicht verhindern, wohl aber ließen sich Sozialpläne, Umschulungen und Kurzarbeit durchsetzen. Arbeitsdirektoren wie Adolf Jungbluth bei der Salzgitter AG wirkten als zentrale Scharnierfiguren: Sie standen für eine neue, menschenfreundliche Personalpolitik.
In gewisser Weise stärkte das Gesetz von 1976 also eine soziale Praxis, die schon vorhanden war. Entstanden war sie in der gewerkschaftlichen Arbeit und im demokratischen Alltag der Bundesrepublik. Es brauchte noch den politischen Willen, sie zu stärken, aber es gab diesen positiven Erfahrungshorizont, der tief in der Gesellschaft wurzelte.
Das Ringen um die Mitbestimmung muss und wird weitergehen. (…) Wir haben uns der herkömmlichen, asymmetrischen Vorstellung, wonach das Unternehmen ein Vermögensobjekt seines Inhabers ist und die Arbeitnehmer im Verhältnis zum Unternehmen außenstehende Dritte sind, immer noch nicht völlig entschlagen.“
Der Zeitgeist bringt den Durchbruch
Am 1. Juni 1977, ein Jahr, nachdem der Bundestag das Mitbestimmungsgesetz beschlossen hat, treten in Düsseldorf zum letzten Mal die Mitglieder der Hans-Böckler-Gesellschaft zusammen, die einst zur praktischen Unterstützung der Montanmitbestimmung gegründet worden war. Sie beschließen die Selbstauflösung ebenso wie die Auflösung der Stiftung Mitbestimmung, eines kleinen Begabtenförderungswerks zugunsten einer neuen Stiftung: der Hans-Böckler-Stiftung.
Der Schritt ist mehr als eine organisatorische Neuordnung. Mit dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 ziehen erstmals in großem Stil Arbeitnehmervertreter in die Aufsichtsräte großer Unternehmen ein. Sie brauchen Wissen, Ausbildung und wissenschaftliche Unterstützung. Genau dafür soll die neue Hans-Böckler-Stiftung künftig sorgen – als Denk- und Werkstatt der Mitbestimmung.
Erst jetzt, nachdem die Gewerkschaften schon jahrzehntelang den Boden bereitet haben, gibt es einen Ideenraum für mehr Demokratie. Es gelingt, eine Unterstützung zu mobilisieren, die weit über das Kernmilieu hinausgeht. Der Kreis der Sympathisanten reicht zu diesem Zeitpunkt vom katholischen Sozialphilosophen Oswald von Nell-Breuning bis zu Künstlern und Intellektuellen wie den Literaten Heinrich Böll oder Günter Grass, die für die SPD Wahlkampf machen, bis zum Fluxus-Künstler Joseph Beuys oder dem Philosophen Jürgen Habermas.
Dabei gehören die Politiker, die das Mitbestimmungsgesetz ausgehandelt und beschlossen haben, nicht selbst den neuen sozialen Bewegungen an. Sie entstammen allesamt der Sozialdemokratie. Es sind Aufsteiger aus Arbeiterhaushalten, Leute aus der Kriegsgeneration, die den Wiederaufstieg der Bundesrepublik zu einem der führenden Industrieländern der Welt erlebt haben.
Hans Matthöfer ist einer von ihnen. Seit 1974 ist er Bundesminister für Forschung und Technologie, eine Art Zukunftsminister, der sich gerne vor futuristischer Raumfahrttechnik fotografieren lässt und der ein besonders engagierter Befürworter der Mitbestimmung ist. Die Presse nennt ihn etwas spöttisch einen „Kämpfer ohne Pathos“, dabei leistet er genau die sachorientierte Arbeit, die Bundeskanzler Schmidt schätzt.
Ähnliches gilt auch für den DGB-Vorsitzenden Heinz Oskar Vetter. Er hat als Schlosser im Bergbau gearbeitet, den Krieg an der Front erlebt. Seit 1969 steht er dem DGB vor. Vetter ist ein pragmatischer Modernisierer, der zwar Willy Brandt nähergestanden hat als dem amtierenden Kanzler Helmut Schmidt, aber die Idee der Sozialpartnerschaft bietet allen Akteuren genug Anknüpfungspunkte für ein gemeinsames Handeln.
Das Bundesverfassungsgericht, das 1979 alle Beschwerden der Arbeitgeber gegen das Mitbestimmungsgesetz zurückweist, unterstützt diese Entwicklung, indem es auf die „bedeutende soziale Funktion des Anteilseigentums“ verweist. Das Gericht argumentiert, dass sich der soziale Bezug des Anteilseigentums bereits darin zeige, dass es „in aller Regel mit anderen in einer Gesellschaft“ bestehe.
Weiter argumentiert das Gericht, es bedürfe „zur Nutzung des Anteilseigentums immer der Mitwirkung der Arbeitnehmer“, und leitet aus deren demokratischen Grundrechten die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ab: „Mitbestimmung im Unternehmen beeinflusst zu einem nicht unwesentlichen Teil die Bedingungen, unter denen die Arbeitnehmer namentlich ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit wahrnehmen, das für alle sozialen Schichten von Bedeutung ist.“ Es festigt damit die Auffassung, dass die Unternehmensverfassung ein Baustein der Demokratie ist.
An der Kultur der Unternehmen, am Kräftespiel der Unternehmensverfassung und an den Instrumenten des Interessenausgleichs ändert sich in den Folgejahren mehr als an den realen Besitz- und Machtverhältnissen. „Wo das Geld sitzt, sitzt die Macht, das ist doch klar.“ Dieses Lied von Knut Kiesewetter könnte man auch heute noch singen. Wie das Gegengewicht zu dieser Macht ausgestaltet wird, ist am Ende keine ökonomische Frage, über die zwei Prozent mehr oder weniger Produktivität den Ausschlag geben. Es ist eine politische Frage.
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Quelle: picture alliance / dpa
Autobau bei VW in Wolfsburg (1976) -
Quelle: imageBROKER RM / F1online
Demonstration für mehr Mitbestimmung in Dortmund (1975): Wirtschafts- und Krisenkompetenz waren gefragt. -
Quelle: Bundesarchiv
Plakate zur Bundestagswahl 1976: Die CDU wird die stärkste Kraft werden – doch die SPD und die FDP können ihre Koalition noch einmal fortsetzen.