zurück
Magazin Mitbestimmung

: dazu Infobox: Deutsche Aufsichtsräte sind Männerdomäne

Ausgabe 06/2009

Im Bundestag fand ein Vorstoß für eine Frauenquote im Aufsichtsrat keine Mehrheiten. Der DGB möchte, dass sich im Kontrollgremium der Anteil von Männern und Frauen im Unternehmen widerspiegelt.

Ein entsprechender Antrag der Bündnisgrünen wurde Anfang März abgelehnt. Diese wollten nach norwegischem Vorbild den Unternehmen drei Jahre lang Zeit lassen, den Frauenanteil freiwillig zu erhöhen. Sollte das nicht klappen, wollten sie die Unternehmen mit einem Gesetz ab 2015 dazu zwingen. Deutschland wäre damit nicht allein: In Spanien hat das Parlament ebenfalls eine 40-Prozent-Quote für die Firmenkontrolleure verabschiedet, die bis 2015 erfüllt sein muss. Und Schweden peilt das gleiche Ziel bereits für 2010 an. Doch im Bundestag stimmten alle außer der Linkspartei dagegen.

Vom Tisch wird die Diskussion damit nicht sein. Schließlich hat die SPD eine fast gleich lautende Forderung verabschiedet. "Wir haben aus reiner Koalitionsdisziplin gegen den Antrag gestimmt", sagte die SPD-Fraktionssprecherin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks.

Auch der DGB hat vor einem Jahr beim Expertenhearing des Bundestags-Rechtsausschusses begrüßt, dass "die wichtige Debatte um den Anteil der Frauen im Aufsichtsrat erneut aufgegriffen" werde. Eine vorgeschriebene 40-Prozent-Quote sei jedoch nur auf der Kapitalseite "vorstellbar". Dagegen solle sich der Anteil der Frauen auf der Arbeitnehmerbank "sinnvollerweise an der Anzahl der Frauen im Unternehmen bemessen", so der DGB in seiner Stellungnahme.

In Bauunternehmen gebe es zum Beispiel nur wenige Frauen - und alle Aufsichtsratsmitglieder sollten ausreichend qualifiziert sein, erläutert Marion Weckes. Die Wirtschaftsreferentin in der Hans-Böckler-Stiftung hat aktuell den Frauenanteil in den Aufsichtsräten der DAX-30- und M-DAX-Unternehmen erhoben. Gegenwärtig liegt dieser Anteil in den Aufsichtsräten der 160 wichtigsten börsennotierten Unternehmen in Deutschland bei 10,2 Prozent. Dabei sieht es auf der Seite der Anteilseigner mit nur 4,2 Prozent wesentlich männerdominierter aus als bei den Arbeitnehmern, wo immerhin 19,3 Prozent der Mandate von Frauen besetzt sind (mehr Infos dazu unter www.boecklerimpuls.de, Ausgabe 7-2009).

Der Wirtschaftsrechtler der Böckler-Stiftung Roland Köstler plädiert dafür, die seit 2001 im Betriebsverfassungsgesetz verankerte Quoten-Regelung für Betriebsräte auf die Arbeitnehmerbank in Aufsichtsräten zu übertragen: "Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein", heißt es für die Betriebsräte. Das könne doch auch, so Köstler, für die Aufsichtsräte in Deutschland gelten.

 

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen