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Die SPD ist nah beim DGB, die CDU bleibt hinter ihrem Arbeitnehmerflügel zurück, Grün zeigt sich etwas unentschieden, die Linke hat viele eher visionäre Forderungen. Ein Blick auf die Mitbestimmung in den Wahlprogrammen Magazin Mitbestimmung

Von MICHAEL BOLTE und RAINALD THANNISCH: Bundestagswahl: Die Pläne der Parteien zur Mitbestimmung

Ausgabe 09/2017

Wissen Die Sozialdemokraten sind nah beim DGB, die Union bleibt hinter ihrem Arbeitnehmerflügel zurück. Grün zeigt sich etwas unentschieden, die Linke hat viele eher visionäre Forderungen.

Von MICHAEL BOLTE und RAINALD THANNISCH

Wahlprogramme sind mehr als eine Ansammlung unverbindlicher Versprechen. Sie sollen einen Vorgeschmack darauf geben, wie wir uns nach dem Willen der jeweiligen Partei die Welt von morgen vorzustellen haben.

CDU: Mitbestimmung sucht man vergebens

„Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben“. Schon der Titel verrät, dass die Union eher mit Beständigkeit punkten möchte. Daher verwundert es nicht, dass die betriebliche Mitbestimmung nur an einer einzigen Stelle im Wahlprogramm auftaucht und die Unternehmensmitbestimmung vollständig fehlt.

Mitbestimmung als Teil der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung von „guter Arbeit“ sucht man bei der Union vergebens – der fortgeschriebene mitbestimmungspolitische Stillstand ist hier offenbar Programm. Das ist umso bedauerlicher, als die Mitbestimmung starke und lebendige christlich-soziale Wurzeln hat, was sich auch darin zeigt, dass die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) auf ihrer Bundes­tagung im Mai 2017 in Ludwigshafen einen Leitantrag beschlossen hat. Dort hat die CDA gefordert, den Kündigungsschutz bei Betriebsratswahlen zu erhöhen und die Unternehmensmitbestimmung auf Unternehmen ausländischer Rechtsform zu erstrecken.

Leider wurden diese Impulse ebenso wenig in das Wahlprogramm der Union übernommen wie der Gedankenanstoß von Bundestagspräsident Norbert Lammert, CDU, der auf dem Festakt „125 Jahre IG Metall“ am 4. Juni 2016 laut darüber nachdachte, „ob es wirklich der Weisheit allerletzter Schluss“ sei, „dass mit dem Auslaufen des Bergbaus und dem Rückgang der Stahlindustrie“ die Montanmitbestimmung „in die Geschichtsbücher wandert“.

SPD: Große Schnittmenge mit den Gewerkschaften

Im Gegensatz zur Union besinnt sich die SPD auf die Stärken der von ihr stets geförderten gesetzlichen Mitbestimmung, wenn es um die Gestaltung der Arbeit der Zukunft geht. In ihrem Programm „Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit: Zukunft sichern, Europa stärken“ finden sich erfreulich große Übereinstimmungen mit dem Forderungskatalog der Offensive Mitbestimmung des DGB. Betriebsrätebehinderung wird als das benannt, was es ist – demokratie­feindlich – und muss verfolgt und nachhaltig sanktioniert werden.

Den Betriebs- und Personalräten sollen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, die sie für die Gestaltung von „guter“ (nicht nur digitaler) Arbeit brauchen. Zur Unternehmensmitbestimmung macht sich die SPD die von DGB und Gewerkschaften vorgelegten Forderungen zur Schließung von Schlupflöchern zur Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung zu eigen und wird recht konkret: Genannt wird die Erstreckung des deutschen Mitbestimmungsrechtes auch auf Unternehmen in ausländischer Rechtsform, die Schließung der „Lücke im Drittelbeteiligungsgesetz“ und die Klarstellung, dass die Mitbestimmung in einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) neu verhandelt werden muss, wenn die Zahl der Beschäftigten in Deutschland über die Schwellenwerte der deutschen Mitbestimmungsgesetze steigt.

Sehr zu begrüßen ist ebenfalls, dass der Schwellenwert für die Geltung der paritätischen Mitbestimmung – wie es auch DGB und Gewerkschaften fordern – auf 1000 Beschäftigte abgesenkt werden soll.

Bündnis 90/Die Grünen: Ja zu Betriebsräten, unterbelichtet bei kollektiven Regelungen

Die Grünen legen ihre Schwerpunkte sehr deutlich auf andere Themen als die Arbeitswelt oder die Mitbestimmung. In ihrem Programm „Zukunft wird aus Mut gemacht“ steht individuelle Selbstbestimmung hoch im Kurs, wird offensichtlich als progressiver angesehen. Durchaus findet sich aber das Bekenntnis zu „starken Betriebsräten“, die besser geschützt werden sollen, und auch die Senkung der Schwellenwerte für die paritätisch besetzten Aufsichtsräte auf 1000 Beschäftigte fehlt nicht im Programm. Doch über diese Basics geht die grüne Programmatik leider nicht sehr weit hinaus.

Viel Raum nimmt die Gestaltung der Arbeitszeit ein. Selbstbestimmter soll sie nach Meinung der Grünen werden. Das ist gut. Aber dass diese Selbstbestimmung nur möglich ist, wenn gesetzliche, tarifvertragliche und schließlich auch betriebliche Regelungen für den nötigen individuellen Freiraum sorgen, wird ausgeblendet. So wie die Tatsache, dass es ohne eine gestärkte kollektive Mitbestimmung flächendeckend keine größeren individuellen Gestaltungsmöglichkeiten geben wird. Das Fehlen dieses Zusammenhangs verwundert umso mehr, als die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in der ausgehenden Legislaturperiode inhaltlich wegweisende Anträge zur Stärkung der Betriebsräte und der Unternehmensmitbestimmung in den Bundestag eingebracht hat. Das Wissen um die Herausforderungen der Mitbestimmung ist in der Partei in jedem Fall vorhanden.

Bleibt zu hoffen, dass die Grünen den Mut finden, in Zukunft die scheinbar alte, kollektive Mitbestimmung mit der scheinbar neuen, individuellen Selbstbestimmung zu verbinden.

Die Linke: Visionäre Forderungen neben Praxisnähe

In ihrem Programm gibt sich die Linke kämpferisch. „Die Zukunft, für die wir kämpfen: Sozial. Gerecht. Frieden. Für alle“ steht ganz oben. Wer darin liest, erkennt, dass aller Wahrscheinlichkeit nicht alle Ziele in den folgenden vier Jahren erreicht werden können. So ist die Forderung nach einer faktischen Ausweitung der Montanmitbestimmung auf alle privaten, öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten eine interessante Forderung, aber kein realitätsnahes Umsetzungskonzept.

Auch dass die Belegschaft – noch vor dem Aufsichtsrat – bei wirtschaftlichen Fragen erheblicher Bedeutung eine Abstimmung durchführen soll (übrigens eine alte Forderung der katholischen Arbeitnehmerbewegung), ist – obwohl ein spannender und zukunftsweisender Gedanke – vermutlich bei keiner der anderen Parteien durchsetzungsfähig. Gleichwohl bleibt zu konstatieren, dass die Linken neben den genannten eher visionären Forderungen auch viele praxisnahe Forderungen zur Verbesserung der Rechte der Betriebsräte und zum Kündigungsschutz bei Betriebsratswahlen aufgreifen. Und sie räumen – im Vergleich aller hier betrachteten Wahlprogramme – der Mitbestimmung den größten Raum ein.

Ihre Forderungen nach Ausbau der betrieblichen und der Unternehmensmitbestimmung gehen zumeist in die richtige Richtung – wobei Ausnahmen hier die Regel bestätigen.

FDP: Schweigen ist besser als Bekämpfen

Der Titel des FDP-Wahlprogramms, „Schauen wir nicht länger zu“, (sondern handeln wieder mit einem parlamentarischen Mandat), gilt nicht für die Mitbestimmung. Die taucht im Wahlprogramm der FDP nicht auf. Wie bereits 2013, als die FDP aus dem Bundestag flog, wo sie nun wieder hinein möchte.

Doch das Schweigen im Walde ist besser als der Furor in den Jahren zuvor, als die Brüderle-FDP eine ganze Reihe von Vorschlägen vorgelegt hatte und die Mitbestimmung Schritt für Schritt schwächen oder abbauen wollte.

Arbeitsauftrag für die kommende Regierung

SPD und Linke haben auch zur Bundestagswahl 2017 substanzielle Forderungen zur Weiterentwicklung der Mitbestimmung vorgelegt; insbesondere bei der SPD fällt die große Schnittmenge zu den Forderungen der gewerkschaftlichen Offensive Mitbestimmung auf. Dies gilt ebenso für die Grünen, wenn auch mit deutlichen Abstrichen – und nur, wenn man die überzeugenden Anträge der grünen Bundestagsfraktion in die Betrachtung einbezieht.

Bei den Unionsparteien hingegen ist es dem Arbeitnehmerflügel nicht gelungen, seine mitbestimmungspolitische Beschlusslage in das Wahlprogramm einzubringen. Hier wird vom DGB und den Gewerkschaften noch nachzuarbeiten sein.

Denn einen weiteren mitbestimmungspolitischen Stillstand können wir uns nicht leisten. Es bleibt daher sehr zu hoffen, dass die künftige Bundesregierung der Aufforderung des Deutschen Bundesrates von Februar 2017 nachkommt, „die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten, auszubauen und damit an die genannten Herausforderungen anzupassen“.

Vor allem dann, wenn das entsprechende „Lastenheft“, der Koalitionsvertrag, verhandelt wird – nach der Bundestagswahl am 24. September.

Aufmacherillustration: Shutterstock

 

WEITERE INFORMATIONEN

Mitbestimmungspolitische Forderungen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften

Bundesratsinitiative zur Mitbestimmung vom Februar 2017

Anforderungen des DGB an die Parteien zur Bundestagswahl 2017

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