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Praxistipp: Arbeitszeitkonten im Vergleich

Ausgabe 04/2021

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe anhand eines konkreten Problems eine Auswertung vor.

Arbeitszeitkonten können den Beschäftigten Flexibilität innerhalb eines gewissen Rahmens ermöglichen. Wie groß dieser ist, hängt unter anderem von der Art des Kontos ab und dem Umgang damit im Betrieb. Eine Studie des I.M.U. vergleicht die Praxis von Arbeitszeitkonten in Deutschland und Frankreich. Neben den Erfahrungen und Vereinbarungen aus verschiedenen Betrieben nimmt sie auch die nationalen Unterschiede in den Blick.

Während in Frankreich jeder Beschäftigte ein Arbeitszeitkonto beantragen und führen kann, hängt es in Deutschland davon ab, ob es betrieblich vereinbart wurde. In der Regel sind in Deutschland eher Kurzzeitkonten, in Frankreich eher Langzeitkonten Praxis. Die Autoren vergleichen die französischen Arbeitskonten daher mit einem Spar-, die deutschen mit einem Girokonto.

In Deutschland dienen die Konten den Betrieben in erster Linie dazu, betriebliche Schwankungen auszugleichen, und geben den Beschäftigten in zweiter Linie etwas mehr Flexibilität bei ihrer Zeitgestaltung. In Frankreich wurden Arbeitszeitkonten 1994 ursprünglich eingeführt, um durch längere Auszeiten von Festangestellten kurzfristige Beschäftigungen zu ermöglichen und so den Arbeitsmarkt zu entlasten. So bietet das französische Modell den Beschäftigten zwar auch die Möglichkeit kurzfristiger Zeitentnahmen, ist aber eher auf längere Auszeiten bis hin zum Vorruhestand angelegt. In Deutschland müssen die Beschäftigten hierzu Kurz- und Langzeitkonten kombinieren. Allerdings stellen die Autoren fest, dass sich die Modelle vor allem aufgrund gesetzlicher Änderungen in Frankreich zunehmend annähern.

Angesichts dieser Unterschiede sind in den beiden Ländern auch unterschiedliche Aspekte geregelt. In Frankreich geht es vor allem darum, wie viel Zeit – oder entsprechend Geld – angespart werden kann. In Deutschland regeln Betriebsvereinbarungen vor allem Ober- und Untergrenzen des Zeitansparens, denn deutsche Beschäftigte können bei der Arbeitszeit auch ins Minus gehen. Die Autoren kommen unter anderem zu dem Schluss, dass Arbeitszeitkonten generell nicht zwangsläufig mehr Zeitautonomie bringen, auch weil das Konto allein nicht bedeutet, dass die Beschäftigten frei darüber verfügen können. Für mehr Autonomie brauche es besondere Regelungen und eine entsprechende Unternehmenskultur.

Weitere Informationen

Die Studie zu Arbeitszeitkonten in Deutschland und Frankreich als PDF zum Herunterladen:

Regelungsstrukturen und ­Praxis von Arbeitszeitkonten in Deutschland und Frankreich. Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung

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