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Magazin Mitbestimmung

Praxistipp: Digitalisierung kann man lernen

Ausgabe 03/2021

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe anhand eines konkreten Problems eine Auswertung vor.

Wenn sich Unternehmen wandeln und technischer Fortschritt in die Büros und in die Produktion einzieht, verunsichert das viele Beschäftigte. Sie fragen sich, wie ihre Arbeit in Zukunft aussehen wird und ob sie die geforderten Aufgaben noch erledigen können. Eine gute Personalplanung mit gezielten Aus- und Weiterbildungsangeboten kann Beschäftigten diese Ängste nehmen.

Damit Betriebsrätinnen und Betriebsräte Qualifizierung im Interesse der Belegschaft regeln können, brauchen sie rechtzeitig Informationen, wohin die digitale Reise im Unternehmen geht. Beispiele aus vier unterschiedlichen Betrieben zeigen, wie wichtig es ist, im Unternehmen offen zu kommunizieren, was sich durch die Digitalisierung ändert. Aufgaben, die wegfallen, müssen genauso benannt werden wie neue Beschäftigungsoptionen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um die Bereitschaft zur Qualifizierung zu erhöhen.

Es wird für Unternehmen zunehmend wichtig, die Potenziale ihrer Beschäftigten zu erkennen und weiterzuentwickeln. Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter dürfen sich dabei nicht nur auf die Inhalte von Qualifizierungen und die Auswahl der Teilnehmenden beschränken. Sie müssen sich bereits einmischen, wenn der Bedarf an zukünftigen Qualifikationen ermittelt wird. Dazu müssen Unternehmen zunächst das vorhandene Wissen der Belegschaft kennen und es mit den zukünftigen Erfordernissen abgleichen. Alle Beispielbetriebe hatten dazu mit den Betriebsräten Ausschüsse gebildet.

Hilfreich kann auch eine Checkliste sein, die etwa Fragen zu Datenschutz, Qualifizierungen oder Leistungs- und Verhaltenskontrollen erfasst. Sie zeigen den Betriebsräten, welche Punkte in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden müssen. Mit einer solche Liste können die Beschäftigtenvertreter besser mit dem Arbeitgeber verhandeln. Auch ein Ablaufplan, der festlegt, an welchen Stellen Betriebsräte bei neuen IT-Projekten frühzeitig einbezogen werden, erleichtert die Mitbestimmung. So lassen sich schneller Qualifizierungsprojekte ableiten.

Wollen Betriebsräte beim digitalen Wandel mitreden und ihn im Interesse der Beschäftigten gestalten, müssen sie sich auch selbst regelmäßig auf den neuesten Stand bringen.

Weitere Infos

Veröffentlichungen zu „Qualifizierung im digitalen Wandel“ unter:

Qualifizierung im digitalen Wandel – Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung

Die Ergebnisse der vier Praxisbeispiele unter:

Mitbestimmungsportal – Porträts: Qualifizierungsstrategien im Wandel

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