: USA: Gleichheit fördern verboten
US-Präsident Donald Trump hat Programmen, die in staatlichen Stellen und Unternehmen Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion fördern sollten, nicht nur die staatliche Unterstützung entzogen. Entsprechende Maßnahmen sind nun verboten.
Behörden, von ihnen beauftragte Unternehmen und deren Subunternehmen müssen versichern, dass bei ihnen keine „illegalen“ DEI-Programme laufen. DEI steht für Diversity, Equality, Inclusion. Das betrifft auch deutsche Unternehmen in den USA. Einige haben bereits reagiert. So ist auf der Website des US-Ablegers von Aldi Süd inzwischen nicht mehr zu lesen „Diversität stärkt uns“, sondern nur noch, dass alle Bewerberinnen und Bewerber die gleichen Chancen bekämen.
Wenn international tätige Unternehmen sich der neuen Rechtslage in den USA nicht beugen, droht ihnen Ärger mit der US-Regierung. Wenn sie aber konzernweit alle Maßnahmen fallen lassen, die Benachteiligung ausgleichen sollen, drohen anderswo Konflikte. Zu nennen sind etwa das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder die Vorgaben zur Frauenquote im Aufsichtsrat. Worauf Unternehmen – vor allem Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Aufsichtsrat – achten müssen, hat Rechtsanwalt Patrick Späth im Auftrag des I.M.U. herausgearbeitet.
Patrick Späth: Diversity-Politik (DIE) der US-Regierung und Aufsichtsratspflichten, Mitbestimmungspraxis Nr. 66, Dezember 2025