Löhne: Urlaubszeit: Tarif zahlt sich aus
Weniger als die Hälfte aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommt Urlaubsgeld. Mit Tarifvertrag steigt die Chance deutlich.
Mit dem Auto in die Berge fahren, das Wohnmobil im Schweden-Urlaub auftanken oder der Flug auf die Kanaren – all das dürfte in diesem Sommer aufgrund des Konflikts im Nahen Osten deutlich teurer werden als noch vor einem Jahr. Umso willkommener ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zur Urlaubskasse. Doch nur rund 44 Prozent der Beschäftigten dürften in diesem Jahr Urlaubsgeld erhalten. Das ergibt eine aktuelle Online-Befragung des WSI-Internetportals Lohnspiegel.de. Für die Analyse wurden die Angaben von rund 50 000 Beschäftigten ausgewertet.
Einen entscheidenden Unterschied macht es, ob der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist oder nicht: Mit Tarifvertrag bekommen 73 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld, ohne nur 35 Prozent. „Tarifverträge bieten für die Beschäftigten entscheidende Vorteile: Bessere Löhne, geregelte Arbeitszeiten und oft auch einen verbindlichen Anspruch auf Urlaubsgeld“, sagt WSI-Lohnexperte Malte Lübker. „Wenn der Tarifvertrag fehlt, fehlt meist auch das Urlaubsgeld – und auch die Grundgehälter sind im Durchschnitt niedriger. Das ist ein Befund, der seit Jahren stabil ist.“ Umso bedenklicher sei der Rückgang der Tarifbindung. Diese liegt heute nur noch bei 49 Prozent, verglichen mit rund 80 Prozent zur Mitte der 1990er-Jahre.
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Die Erhebung zeigt außerdem, dass eine Reihe von weiteren Faktoren die Aussichten auf Urlaubsgeld beeinflussen: So erhalten 61 Prozent der Beschäftigten in Großbetrieben mit mehr als 500 Mitarbeitenden Urlaubsgeld. In mittleren Betrieben sind es 50 Prozent und in kleineren mit weniger als 100 Beschäftigten nur 37 Prozent. Zudem profitieren Männer häufiger von Urlaubsgeld als Frauen und Westdeutsche häufiger als Ostdeutsche. Auch hier spielt eine Rolle, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland niedriger ist als im Westen. Insgesamt verblassen die Unterschiede zwischen einzelnen Beschäftigtengruppen gegenüber dem großen Abstand von Betrieben mit und ohne Tarifvertrag. „Die Zahlen verdeutlichen, wie wichtig eine höhere Tarifbindung ist, um die Ungleichheit am Arbeitsmarkt zu reduzieren“, sagt WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch.
Wie hoch das tarifliche Urlaubsgeld ausfällt, hängt von den genauen Regelungen in den einzelnen Tarifverträgen ab. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich: Die Spannbreite reicht von 186 Euro bei den Beschäftigten in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu 2904 Euro für Angestellte in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Westfalen-Lippe.
Übrigens: Für einen erholsamen Urlaub braucht man neben Geld vor allem Zeit. Auch hier bieten Tarifverträge einen deutlichen Vorteil. Während Beschäftigte nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einer Fünftagewoche nur 20 Tage Jahresurlaub zustehen, liegt der Standard in Tarifverträgen mit wenigen Ausnahmen bei 30 Tagen.