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HBS Böckler Impuls

Hartz IV: Sanktionen wenig treffsicher

Ausgabe 15/2009

Gut drei Prozent aller Arbeitslosen im ALG-II-Bezug müssen Leistungskürzungen hinnehmen, weil sie Termine versäumt, zu wenig Bewerbungen geschrieben oder Jobs abgelehnt haben.

Langzeitarbeitslosen kann das Arbeitslosengeld II (ALG II) ganz oder teilweise gestrichen werden, wenn sie ihre Mitwirkungspflichten verletzen. Der Ökonom Ingmar Kumpmann vom Institut für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) hat Daten der Bundesagentur für Arbeit zur Sanktionspraxis der Grundsicherungsstellen ausgewertet. Sein Fazit: Es ergeben sich "erhebliche Zweifel", ob ein treffsicheres Sanktionssystem überhaupt realisierbar ist. Stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme gingen von höheren Hinzuverdienstgrenzen aus.

Welche Sanktionsmöglichkeiten es gibt: Die Arbeitsmarktreform von 2005 sollte Langzeitarbeitslose auch stärker fordern. Die Kürzungsmöglichkeiten des ALG II seien daher ein Kernelement der Reform, schreibt Kumpmann. 2007 wurden sie noch einmal verschärft. Arbeitslosen kann der Regelsatz von 359 Euro bei kleineren Versäumnissen um 10 Prozent gekürzt werden, zum Beispiel ein verpasster Termin im Jobcenter, ansonsten um 30 Prozent etwa bei Ablehnung eines Jobangebots. Weitere "Pflichtverletzungen" können einen Abzug von 60 Prozent, schließlich sogar die komplette Streichung der Unterstützung inklusive Unterkunftskosten zur Folge haben. Besonders drastische Maßnahmen sind für unter 25-Jährige vorgesehen: Ihnen soll bereits beim ersten Verstoß der gesamte Regelsatz gestrichen werden, beim zweiten auch die Miete.

Gegen wen Sanktionen verhängt werden: Im Mai 2009 mussten 3,4 Prozent aller arbeitslosen ALG-II-Bezieher mit verringerten Leistungen auskommen, etwa 74.000 Personen. Eine statistische Auswertung der von den Arbeitsagenturen erhobenen Daten lässt erkennen, in welchen Fällen die Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung besonders häufig die Grundsicherung beschneiden: 

Je geringer die Arbeitslosigkeit in einer Region ist, desto häufiger wird gekürzt. Die Job-Center können den Arbeitslosen hier mehr Angebote machen, so dass es mehr Anlässe zur Verfehlung gibt, vermutet der Forscher. 

Bei arbeitslosen Leistungsempfängern unter 25 Jahren ist die Quote der Sanktionierten deutlich höher als bei Älteren. Von ihnen waren im Mai 9,4 Prozent betroffen, von den über 50-Jährigen nur 1,2 Prozent. 

In Optionskommunen werden weniger Sanktionen verhängt als dort, wo Arbeitsagenturen beteiligt sind. Dies könnte daran liegen, dass die auch für Sozialhilfe zuständigen Mitarbeiter der Kommunen das Ziel der Armutsvermeidung höher gewichten als die Aktivierung zur Arbeit. 

Je weniger Leistungsbezieher auf einen Arbeitsvermittler kommen, desto häufiger sind Sanktionen. Ein möglicher Grund: Bei einer höheren Betreuungsintensität könnten die Anforderungen an die Arbeitslosen steigen.

Die Wahrscheinlichkeit, die Grundsicherung gekürzt zu bekommen, hänge von einer Vielzahl von Faktoren ab, die nicht unbedingt mit der Arbeitsbereitschaft der Betroffenen zu tun haben, resümiert Kumpmann. So stehe die Tatsache, dass Jungen viel öfter das Geld gestrichen wird als Älteren, im Widerspruch zu Analysen auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels. Diese attestieren jüngeren Arbeitslosen eine wesentliche höhere Arbeitsbereitschaft als über 55-Jährigen. Über die Hälfte der Leistungskürzungen geht auf so genannte Meldeversäumnisse zurück. Der Wirtschaftsforscher sieht darin ein Indiz, dass es vielfach eher an Selbstorganisation als an Arbeitsbereitschaft mangelt. "Auch Sanktionen bei mangelnder Bewerbungsaktivität treffen möglicherweise oft eher die von erfolglosen Bewerbungen Frustrierten als die Unwilligen", so der Forscher. Dass 2008 gut 40 Prozent der Widersprüche gegen Sanktionen erfolgreich waren, könnte ebenfalls darauf hindeuten, dass Kürzungen nicht immer die Richtigen treffen.

Positive Arbeitsanreize wären besser: Da die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Bezieher von Hartz-IV-Leistungen gering sind, fungieren die Sanktionsmechanismen auch als Ersatz für finanzielle Arbeitsanreize, schreibt Kumpmann. Androhung und Verhängung von Leistungskürzungen trügen zur Aktivierung zur Erwerbsarbeit bei - allerdings stünden sie im Widerspruch zur Garantie des Existenzminimums für alle. Letztlich bestehe die Hauptwirkung der Sanktionen wohl darin, "eine allgemeine Atmosphäre des Drucks zu erzeugen, in der die Konzessionsbereitschaft gegenüber potenziellen Arbeitgebern erhöht wird." Wegen der besonderen Härte, die eine Kürzung der Grundsicherung unter das Existenzminimum individuell bedeute, "sollte darauf verzichtet und anderen Formen der Arbeitsanreize, etwa verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten, der Vorzug gegeben werden", so der IWH-Wissenschaftler. 

  • Grafiktext: Fast 300.000 Arbeitslose wird Arbeitslosengeld II gekürzt – meist weil sie Termine bei Arbeitsagentur versäumt haben. Sie müssen mit weniger als dem offiziellen sozio-kulturellen Existenzminimum auskommen. Zur Grafik

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