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HBS Böckler Impuls

Mindestlöhne: Lohnuntergrenzen in Europa steigen

Ausgabe 13/2008

20 von 27 Mitgliedsstaaten der EU haben einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Fünf haben die untere Lohngrenze kürzlich angehoben.

In 12 EU-Staaten waren die Mindestlöhne zum Jahreswechsel gestiegen. Zwischen März und Juli haben nun Luxemburg, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Slowenien ihre Mindestlöhne weiter erhöht. In den westeuropäischen Euro-Ländern liegen sie jetzt über 8,30 Euro. In Großbritannien wird die Lohnuntergrenze am 1. Oktober heraufgesetzt - auf 5,73 Pfund. Da das Pfund gegenüber dem Euro aber kontinuierlich an Wert verliert, verwandelt sich die Erhöhung bei der Umrechnung in einen scheinbaren Rückgang. "Im Oktober 2007, nach der letzten Erhöhung des britischen Mindestlohnes auf 5,52 Pfund, entsprach dies noch etwas mehr als acht Euro", sagt WSI-Experte Thorsten Schulten.

In Slowenien stieg der Mindestlohn auf 3,28 Euro. Damit bewegt sich das Lohnminimum in einem der neuen EU-Staaten auf dem Niveau der alten EU-Mitglieder in Südeuropa. In den übrigen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne deutlich niedriger. Allerdings haben auch viele dieser Länder aufgeholt. Zudem spiegeln die Mindestlöhne zum Teil die Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftparitäten zugrunde, reduziert sich das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Mindestlohn in der EU von 1 zu 14 auf etwa 1 zu 6.

Dänemark, Schweden und Finnland sowie Deutschland, Österreich, Italien und Zypern haben bislang keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die meisten dieser Länder verfügten ­jedoch über "funktionale Äquivalente, die ihnen eine hohe Tarifbindung sichern und damit ein weitgehend funktionierendes System tarifvertraglicher Mindestlohnsicherung ­möglich machen", so WSI-Forscher Schulten. Dazu zählen beispielsweise die Pflichtmitgliedschaft der meisten österreichischen Unternehmer in der Wirtschaftskammer oder Regelungen in den skandinavischen Ländern: Dort verwalten die Gewerkschaften die Arbeitslosenversicherung, was eine hohe Tarifbindung sichere. Lediglich in Deutschland gebe es keine derartigen Faktoren, so Schulten.  

  • 20 von 27 Mitgliedsstaaten der EU haben einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Fünf haben die untere Lohngrenze kürzlich angehoben. Zur Grafik

Thorsten Schulten, Europäischer Tarifbericht des WSI 2008/2009

mehr Infos in den WSI-Mitteilungen 09/2008

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