Mindestlohnbetrug: Kriminalität mit System
Die Ausbeutung von Beschäftigten ist in manchen Branchen weit verbreitet. Um Verstöße aufzudecken, sind wirksamere Kontrollen notwendig.
Mindestlohnbetrug und Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte richten großen Schaden an. Teilweise nehmen sie „Formen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität“ an, schreiben Gerhard Bosch und Frederic Hüttenhoff von der Universität Duisburg-Essen in einem Beitrag in den WSI-Mitteilungen. Die Kriminellen sicherten sich Aufträge durch Niedrigpreise und erzielten anschließend hohe Gewinne, indem sie Löhne drücken, Sozialabgaben unterschlagen und Steuern hinterziehen. Vor allem in Branchen mit intransparenten Subunternehmerketten seien „kriminelle Strukturen systemisch geworden“, so die Forscher. Angesichts dieser Professionalisierung müsse die Neuaufstellung der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls weiter vorangetrieben werden.
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Die Analyse der Wissenschaftler basiert auf der Auswertung von Literatur und einschlägigen Dokumenten sowie auf qualitativen Interviews mit Expertinnen und Experten, unter anderem von Zoll und Gewerkschaften. Neben jenem Teil der Arbeitswelt mit hoher Tarifbindung und starken Betriebsräten habe sich „ein großer Niedriglohnsektor entwickelt, in dem Verstöße gegen Arbeitsbedingungen systemisch sind“, schreiben Bosch und Hüttenhoff. „Viele Untersuchungen belegen massive Machtungleichgewichte am unteren Rand des Arbeitsmarkts mit eingeschüchterten und wenig informierten Beschäftigten, die Angst haben, die ihnen zustehenden Ansprüche einzuklagen.“ Ihre ökonomische Abhängigkeit zwinge sie oft dazu, ausbeuterische Arbeitsbedingungen in Kauf zu nehmen.
Mehr Mittel für Kontrolleure
In Deutschland ist die FKS für die Kontrolle der Mindestarbeitsbedingungen und der Einhaltung des Mindestlohns zuständig. Sie hat die Aufsicht über 41 Hauptzollämter an 117 Standorten und untersteht dem Finanzministerium. Ihr Hauptauftrag ist es, Steuer- und Sozialversicherungsbetrug sowie den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen aufzudecken und entgangene staatliche Einnahmen nachzufordern. Die Beschäftigten haben nicht immer etwas davon. Wenn es zu einem Vergleich mit einem Unternehmen kommt, gehen sie leer aus und die Bußgelder fließen in die Staatskasse. Nach einer Vorgabe des Finanzministeriums müssen mindestens 70 Prozent der Kontrollen in besonders gefährdeten Branchen wie der Fleischwirtschaft und dem Baugewerbe durchgeführt werden.
Die FKS habe heute – unter anderem durch den Mindestlohn oder Arbeitsschutzkontrollgesetze – einen wesentlich größeren und komplexeren Aufgabenbereich als noch vor 20 Jahren, so die Wissenschaftler. Sie sei dazu übergegangen, nicht nur auf Beschwerden zu reagieren, sondern Kontrollen proaktiv durchzuführen. Dabei nutze sie zunehmend datengestützte Risikoanalysen. Mit dem im November 2025 verabschiedeten Gesetz zur „Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ wurden die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Auswertung großer Datenmengen geschaffen. Die Zentralstelle soll die Daten analysieren und die Hauptzollämter bei ihren Risikoanalysen unterstützen. „Das Gesetz beschränkt sich nicht – wie die früheren Novellen – auf kleinere Anpassungen an veränderte Arbeitsmarktrealitäten und neue Prüfstrategien, sondern leitet einen Paradigmenwechsel zugunsten datengestützter risikoorientierter Prüfstrategien mit zentraler Unterstützung ein“, schreiben Bosch und Hüttenhoff. Zudem soll mit der Strategie „Zoll 2030“ eine Restrukturierung des gesamten Zolls erfolgen, in deren Mittelpunkt der engere Austausch zwischen der FKS und der Zollfahndung steht.
Nach Ansicht der Wissenschaftler gehen die geplanten Reformen in die richtige Richtung. Allerdings dürfe die Politik nicht vergessen, dass die FKS auch zukünftig auf die Aussagen der Beschäftigten angewiesen sein wird, um Verstöße aufzudecken. Diese müssten einen direkten Nutzen aus der Zusammenarbeit mit der FKS ziehen. Bei festgestellten Verstößen sollte der Zoll die betroffenen Beschäftigten informieren, damit sie ihre Lohnansprüche durchsetzen können. Das setzt voraus, dass die geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert sind, was bisher häufig nicht der Fall ist. „Abhilfe kann hier nur die Einführung einer zeitnahen, manipulationssicheren Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit schaffen, die von den Beschäftigten und der FKS eingesehen werden kann.“ Sinnvoll sei zudem ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, um Beschäftigte zu unterstützen. Schließlich sei eine Stärkung des Opferschutzes notwendig: Kronzeuginnen und Kronzeugen, die vor Gericht aussagen, sollten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland bekommen.
Gerhard Bosch, Frederic Hüttenhoff: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Reformen zur besseren Durchsetzung von Mindestarbeitsbedingungen, WSI-Mitteilungen 5/2026