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HBS Böckler Impuls

Studium: Eine Gebühr ohne Gegenleistung

Ausgabe 17/2006

Die Einführung von Studiengebühren ist beschlossene Sache. Doch ein Richter des Bundesfinanzhofs kritisiert die Regelungen der Bundesländer - die Gebührengesetze seien verfassungswidrig.

Ludwig Kronthaler, Richter am Bundesfinanzhof, hält  die vorliegenden Gesetze zur Erhebung von Studiengebühren für nicht verfassungsgemäß. Der Jurist bemängelt  in einem Gutachten: Die Gesetze erfüllten die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Sozialverträglichkeit nicht. Eine pauschale  Gebühr sei unzulässig.

Sozialverträglichkeit: Die Länder erwarten, dass Studierende, die sich die Gebühren nicht leisten können, ein Darlehen aufnehmen und nach dem Studium zurückzahlen. Wenn das Geld dazu fehlt, springt ein so genannter Ausfallfonds ein. Nun sollen aber die Studierenden selbst die Mittel für den Fonds aufbringen. In Nordrhein-Westfalen fließen 23 Prozent der Gebühren nicht in die Lehre, sondern in den Ausfallfonds. Eine solche Sonderabgabe sei nicht verfassungsgemäß, erklärt Kronenthaler. Sein Einwand: Sie bürde einer einzelnen Gruppe auf, Zugangsmöglichkeiten zum Studium zu schaffen. Das sei jedoch eine öffentliche Aufgabe, die daher aus öffentlichen Kassen bestritten werden müsse.

Höhe der Gebühren: Den Gesetzen zufolge sollen die Gebühren zur "Verbesserung der Studienbedingungen" eingesetzt werden. Die Hochschulen haben nachzuweisen, wie sie mit den Gebühren die Lernbedingungen verbessern. Diese Ausgaben müssen sich in der Höhe der Studiengebühren widerspiegeln, so Kronthaler. Ein einheitlicher Betrag für alle Fächer sei keine rechtlich korrekte Lösung.

Ludwig Kronthaler: Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen bei der Einführung von Studiengebühren, 2006.  

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