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Tarifvertrag in der Fleischwirtschaft Böckler Impuls

Tarifvertrag in der Fleischwirtschaft: "Ein großer Schritt"

Ausgabe 11/2021

Die NGG und der Verband der Ernährungswirtschaft haben sich auf einen Tarifvertrag mit branchenweiten Mindestlöhnen für die Fleischwirtschaft geeinigt. WSI-Experte Thorsten Schulten ordnet den Abschluss ein.

Die Arbeitgeber in der Fleischwirtschaft haben sich lange vor ihrer tarifpolitischen Verantwortung gedrückt und auf Lohndumping gesetzt. Was hat die Einigung möglich gemacht?

Um dies zu verstehen, muss man die gesamte Vorgeschichte betrachten. Die Corona-Ausbrüche in großen Schlachtfabriken haben im letzten Jahr die seit langem bekannten Missstände bei den Arbeitsbedingungen wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Politik hat darauf mit der Verabschiedung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes reagiert, mit dem die bis dato weit verbreitete Praxis von Werkverträgen verboten wurde. Da die Branche insgesamt mächtig unter Druck steht, boten Tarifverhandlungen aus Sicht der Unternehmen einen wichtigen Ansatzpunkt zur Imageverbesserung. Trotzdem waren die Verhandlungen alles andere als ein Selbstläufer. Am Ende konnte das Tarifergebnis erst nach zahlreichen Warnstreiks und anderen Protestaktionen erzielt werden.

Wie sieht das Tarifergebnis im Einzelnen aus?

Vereinbart wurde ein Mindestlohntarifvertrag, der nun auf Wunsch beider Tarifvertragsparteien allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Zunächst wird der neue Branchenmindestlohn bei 10,80 Euro pro Stunde liegen. Gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn, zu dem bis heute viele Beschäftigte entlohnt werden, entspricht dies einer Erhöhung um 12,5 Prozent. Bis Dezember 2023 soll der Branchenmindestlohn dann schrittweise um weitere knapp 14 Prozent auf 12,30 Euro angehoben werden. Aus Sicht der Gewerkschaft NGG ist diese Erhöhung immer noch deutlich zu niedrig. Sie markiert aber einen großen Schritt, auf dem sich weiter aufbauen lässt.

Was muss jetzt noch passieren, damit sich gute Arbeit in der Fleischwirtschaft durchsetzt?  

Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, als nächstes über einen Rahmen-Manteltarifvertrag zu verhandeln, in dem unter anderem für Arbeitszeiten und Urlaubstage bestimmte Eckdaten festgelegt werden. Außerdem will die NGG die durch den Mindestlohntarifvertrag erzeugte Dynamik auch für Steigerungen in den höheren Lohngruppen nutzen. Das Ziel besteht darin, in der Fleischwirtschaft eine umfangreiche Tarifordnung aufzubauen, wie sie heute in vielen anderen Branchen Standard ist. 

Taugt der Abschluss als Vorbild für andere Branchen mit prekären Arbeitsbedingungen? 

Auf jeden Fall. Es gibt in Deutschland immer noch zahlreiche Niedriglohnbranchen, in denen Beschäftigte kaum mehr als den Mindestlohn verdienen. Hier könnten tarifvertragliche Branchenmindestlöhne zu einer allgemeinen Anhebung des Lohnniveaus beitragen. Wichtig hierbei ist, dass die Tarifverträge allgemeinverbindlich erklärt werden und damit tatsächlich in der gesamten Branche angewendet werden müssen.
 

Mehr Informationen

Johannes Specht, Thorsten Schulten: Mindestlohntarifvertrag in der Fleischwirtschaft, WSI Blog vom 14. Juni 2021  

 

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