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Qualitative Studie zu Essenslieferanten : Plattformökonomie: Wenn eine App der Boss ist

14.01.2019

Essenslieferanten wie Foodora oder Deliveroo versprechen ihren Fahrerinnen und Fahrern flexibles und selbstbestimmtes Arbeiten. Tatsächlich herrscht ein ausgefeiltes digitales Kontrollregime, zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte qualitative Studie.

In Großstädten sind sie ein vertrauter Anblick: Radfahrer in Pink oder Türkis, die Boxen mit Pizza, Sushi oder Schnitzel durch die Gegend kutschieren. Auf welchen Arbeitsbedingungen dieses Geschäftsmodell basiert, haben die Soziologinnen Mirela Ivanova und Joanna Bronowicka von der Europa-Universität Viadrina gemeinsam mit den Rechtswissenschaftlerinnen Prof. Dr. Eva Kocher und Anne Degner im Rahmen eines von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekts untersucht. Den Ergebnissen zufolge stehen der scheinbaren Autonomie der Fahrer effektive Kontrolltechniken gegenüber.

Für ihre Untersuchung haben die Forscherinnen Berliner Deliveroo- und Foodora-Fahrer, deren Vorgesetzte und Gewerkschaftsvertreter interviewt sowie Arbeitsabläufe, Versammlungen und Demonstrationen beobachtet. Zusätzlich wurden Dokumente wie E-Mails, Newsletter oder Stellenbeschreibungen ausgewertet.

Der Arbeitsprozess funktioniert der Studie zufolge bei beiden Lieferdiensten sehr ähnlich: Wenn eine Bestellung eingeht, müssen die Fahrerinnen und Fahrer das gewünschte Essen vom Restaurant abholen und zum Kunden transportieren. Dabei werden sie durch eine App über Aufträge informiert und bei der Abwicklung unterstützt. Der Ablauf ist in Einzelschritte zerlegt: die Auftragsannahme, die Fahrt zum Restaurant, die Entgegennahme, die Fahrt zum Kunden, die Übergabe. Die Erledigung jedes einzelnen Arbeitsschritts muss per Klick bestätigt werden. Die Fahrer nutzen ihre eigenen Räder und Smartphones, Dienstkleidung und Transportbox stellen die Unternehmen zur Verfügung.

Einen deutlichen Unterschied gibt es beim rechtlichen Status der Fahrer: Bei Foodora handelt es sich um abhängig Beschäftigte mit neun Euro Stundenlohn, bei Deliveroo um Selbständige, die fünf Euro pro Lieferung erhalten. Die Deliveroo-Fahrer können Aufträge jederzeit ablehnen oder abbrechen, die Kolleginnen und Kollegen von Foodora haben diese Freiheit nicht.

Trotz der unterschiedlichen Beschäftigungsmodelle sei die Rhetorik der beiden Anbieter auffällig ähnlich, schreiben die Wissenschaftlerinnen. Sowohl Deliveroo als auch Foodora beschreiben ihre Fahrer als Mikrounternehmer, die die Natur ihrer Arbeit selbst bestimmen, stellen also Jobs mit weitgehender Autonomie in Aussicht.

In Pink oder Türkis Essen auszuliefern, ist der Untersuchung zufolge tatsächlich mit gewissen Freiheiten verbunden: Grundsätzlich können die Fahrer ihre Schichten ebenso frei wählen wie das Gebiet, in dem sie arbeiten. Auch hinsichtlich der Route und der Geschwindigkeit gibt es keine festen Vorgaben. Aus Sicht des Managements bestehe die Herausforderung darin, trotz dieser Freiheiten Planbarkeit sicherzustellen, so die Autorinnen. Dabei spiele Steuerung durch Algorithmen eine zentrale Rolle: „Angeblich erlaubt die App den Fahrern, ihr eigener Chef zu sein. Tatsächlich ist die App der Chef.“

Anweisungen vom Algorithmus finden viele weniger störend
Die Kontrolle per App funktioniere zum einen über automatische Benachrichtigungen, heißt es in der Studie. Die Aktivitäten der Fahrer werden demnach mittels GPS-Ortung und Auswertung ihrer Klicks in Echtzeit überwacht. Sobald das Programm eine Unregelmäßigkeit wie fehlende Bewegung oder überlange Wartezeiten feststellt, poppt beim Fahrer eine entsprechende Nachricht auf. Ein Vorgesetzter aus Fleisch und Blut greift nur dann ein, wenn die automatisierte Kommunikation ihren Zweck nicht erreicht. Dass es selten dazu kommt, scheint nicht unwesentlich zur gefühlten Autonomie beizutragen: Viele der Befragten finden Anweisungen von einem Algorithmus offenbar weniger störend als Anweisungen von einem menschlichen Chef.

Auch das Vergütungssystem habe eine disziplinierende Wirkung, stellen die Forscherinnen fest. Die Zahlung pro Lieferung bei Deliveroo sorge automatisch dafür, dass die Fahrer sich um eine effiziente Abwicklung bemühen und Schichten mit dem größten Betrieb buchen. Bei Foodora gebe es ein Bonussystem, das diese Aufgabe übernimmt.

Die Daten, die bei der digitalen Überwachung der Fahrer anfallen, werden laut der Untersuchung dafür genutzt, internen Wettbewerb zu erzeugen. Dabei dient die Schichtplanung als zentrales Druckmittel: Grundsätzlich können die Fahrer Woche für Woche ihre Schichten selbst auswählen. Diejenigen, deren Leistungen ein Algorithmus am höchsten einstuft, sind allerdings zuerst dran, wer zu den am wenigsten Leistungsstarken gehört, erst ganz am Schluss. Das heißt: Wer bei der Leistungsbewertung schlecht abschneidet, der hat kaum noch Auswahl.

Selbständig? Angestellt? Den Arbeitnehmerbegriff neu fassen
Zu den Instrumenten der Verhaltenssteuerung zählen die Wissenschaftlerinnen darüber hinaus die strategische Zurückhaltung von Informationen. Wo ein Kunde wohnt, enthüllt die App beispielsweise erst, wenn der Fahrer das bestellte Essen im Restaurant entgegengenommen hat. Ebenso intransparent sei die genaue Funktionsweise der Leistungsbewertung.

Ob die Deliveroo-Fahrer rechtlich tatsächlich als Selbständige gelten können, erscheine vor diesem Hintergrund fraglich, so die Forscherinnen. Schließlich seien sie wegen der unvollständigen Informationen kaum in der Lage, rationale unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Die Autorinnen schlagen in diesem Zusammenhang vor, den Arbeitnehmerbegriff neu zu fassen. Neben der Weisungsgebundenheit müsse dabei die Integration in die betriebliche Organisation als Kriterium berücksichtigt werden. Mit einer Neufassung des Arbeitnehmerbegriffs beschäftigt sich derzeit auch eine Arbeitsgruppe, die aus der Expertenkommission „Arbeit der Zukunft“ der Hans-Böckler-Stiftung hervorgegangen ist.

Weitere Informationen:

Mirela Ivanova, Joanna Bronowicka, Eva Kocher, Anne Degner: Foodora and Deliveroo: The App as a Boss? (pdf) Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 107, Dezember 2018.

Selbständig? Angestellt? Irgendwas dazwischen? In der digitalen Plattformökonomie verschwimmen die Grenzen. Woran sich ein neuer Arbeitnehmerbegriff orientieren könnte, dafür hat die Böckler-Expertenkommission „Arbeit der Zukunft“ erste Denkanstöße vorgelegt.

Kontakt:

Dr. Stefan Lücking
Abteilung Forschungsförderung

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

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