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HBS Böckler Impuls

Grundsicherung: Verdeckte Armut drückt Hartz IV

Ausgabe 02/2015

Ob Hartz IV das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt, wie es die Verfassung fordert, bleibt fraglich. Der Regelsatz könnte um bis zu 45 Euro höher sein, zeigt eine Studie.

Wie die Bezeichnung schon sagt, wird sie leicht übersehen: die verdeckte Armut. Gemeint sind damit Menschen, die ihren Anspruch auf Grundsicherungs- beziehungsweise Sozialhilfeleistungen aus Scham, Unkenntnis oder anderen Gründen nicht einlösen – nach Expertenschätzungen rund 40 Prozent der Bedürftigen. Dies wirkt sich nicht nur auf den Lebensstandard der direkt Betroffenen aus, es hat auch Folgen für den Hartz-IV-Satz. Er wäre um 12 Euro höher, wenn die verdeckt Armen vor den Bedarfsberechnungen ausgeklammert würden. Das zeigt eine Analyse der Verteilungsforscherin Irene Becker im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Grundsicherung liegt derzeit bei monatlich 399 Euro plus Miete und Heizkosten. Dieser Betrag wird mithilfe eines aufwändigen statistischen Verfahrens ermittelt. Ausgangspunkt ist die im fünfjährigen Turnus erhobene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes. Aus ihr lässt sich ablesen, wie hoch die Konsumausgaben von Menschen unterschiedlicher Einkommensschichten sind. Als Referenzgruppe zur Bestimmung des Hartz-IV-Regelsatzes für Erwachsene dienen nach aktueller Gesetzeslage die unteren 15 Prozent der Alleinstehenden, wobei die Hartz-IV-Bezieher weitgehend ausgeschlossen werden. Das ist nötig, um Zirkelschlüsse zu vermeiden: Sonst würde sich der Hartz-IV-Satz nach den Einkommen von Hartz-IV-Beziehern richten.

Nicht herausgerechnet werden allerdings diejenigen, die kein Hartz IV bekommen, obwohl sie ein Anrecht darauf hätten. Daher enthält die Referenzgruppe Menschen, die definitiv unter dem amtlichen Existenzminimum leben – was im Ergebnis zu einem unzureichenden Regelsatz führt, so die Forscherin.

Zudem weist sie auf weitere, nach wie vor bestehende Unzulänglichkeiten der Hartz-IV-Berechnung hin. So gelten seit 2011 nicht mehr die unteren 20, sondern die unteren 15 Prozent als Bezugsgruppe. Außerdem sei das Berechnungsverfahren noch in mehrerer Hinsicht auf fragwürdige Weise modifiziert worden, etwa durch pauschale Abzüge in bestimmten Ausgabenkategorien. Würde man diese Veränderungen rückgängig machen, alle vom Bundesverfassungsgericht in seiner Regelsatz-Entscheidung von 2010 formulierten Forderungen an die Grundsicherung berücksichtigen und die verdeckt Armen herausrechnen, läge der Regelsatz nach Beckers Kalkulation heute sogar um insgesamt gut 45 Euro höher.

  • Hartz IV müsste gut 45 Euro höher sein. Zur Grafik

Irene Becker: Der Einfluss verdeckter Armut auf das Grundsicherungsniveau (pdf), Arbeitspapier 309 der Hans-Böckler-Stiftung, Januar 2015

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