zurück
HBS Böckler Impuls

Vergütung: Mitbestimmung mäßigt Managergehälter

Ausgabe 12/2010

Unternehmen geben weniger für die Vorstandsvergütung aus, wenn Arbeitnehmer in den Aufsichtsgremien mitbestimmen können, zeigt eine neue Studie.

Unterscheiden sich Unternehmen mit und ohne Arbeitnehmerbeteiligung, wenn es um Vorstandsvergütung, Rentabilität oder Börsenbewertung geht? Sigurt Vitols, Ökonom am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), hat das in einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekt erforscht. Der Wissenschaftler wertete Daten der - gemessen an der Marktkapitalisierung - 600 größten börsennotierten Unternehmen in Europa (STOXX 600) für die Jahre von 2005 bis 2008 aus.

Die untersuchten Firmen stammen aus den 15 "alten" EU-Ländern sowie aus Norwegen und der Schweiz. Das Gros dieser Staaten hat gesetzliche Regelungen zur Arbeit­nehmermitbestimmung, die sich allerdings in ihrer Reich­weite deutlich unterscheiden. Insgesamt erfüllten 22 Prozent der STOXX-600-Unternehmen Vitols' Definition für eine Form der Unternehmensmitbestimmung: In ihrem Aufsichts- oder Verwaltungsrat (nach dem angelsächsischen Board-­System) sitzt mindestens eine stimmberechtigte Person, die von Arbeitnehmern oder Gewerkschaften entsandt wurde. In ­diesen Firmen waren die Bezüge der Spitzenmanager ­signifikant niedriger, ergaben die Berechnungen des Wissenschaftlers. ­Zudem wurden in solchen Unternehmen seltener ­Aktienoptionen zur Vergütung eingesetzt. Bei der Gesamt­kapital­rentabilität unterschieden sich die mit­bestimmten ­Firmen hingegen nicht von denen ohne Arbeitnehmer­beteiligung. Auch für eine niedrigere Börsen­be­wertung ­mitbestimmter Firmen liefern die Daten keine Anhalts­punkte.

Sigurt Vitols: Unternehmensmitbestimmung und Vorstandsvergütung in europäischen börsennotierten Großunternehmen, Kurzfassung, Berlin, Juli 2010

Impuls-Beitrag als PDF

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen